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Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE (Gelesen: 9.996 mal)
Aras
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Antwort #30 - 07.02.2024 um 20:43:01
 
LordOfLight schrieb am 07.02.2024 um 20:32:41:
Dann gabs dort noch folgende Anmerkung:
-Der Antrag ist ohne Unterschrift persönlich einzureichen --> Terminvereinbarung erforderlich.


Das ist Schwachsinn und Hinhaltetaktik. Wenn du den Antrag nicht unterschreibst, dann ist der Antrag einfach nicht gestellt. Somit werden auch keine Fristen ausgelöst! Also keine Möglichkeit zur Untätigkeitsklage, falls es überlang dauert.

Terminvereinbarung damit die mit dir einmal schnattern können und du dann glorreich unterschreiben kannst?

Also wirklich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #31 - 07.02.2024 um 20:46:59
 
Da muss ich ehrlich gestehen, dass mich das gar nicht so verwundert mit dem persönlichen Erscheinen.

Viel geschockter bin ich über solche Passagen:
- handgeschriebener Lebenslauf (ab dem 16. Lebensjahr), der die Schilderung des persönlichen und beruflichen Werdegangs enthält

WOZU??? Das ist doch schon tabellarisch im Antrag mit drin.
Dann noch:
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung, Ausbildungsvertrag
- aktuelle Lohnabrechnung, die mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist

Man kann es auch übertreiben...
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Antwort #32 - 07.02.2024 um 21:19:59
 
Ja das mit dem Lebenslauf ist halt noch nen Relikt aus der Zeit als man keinen B1 Test hatte. Das war praktisch damals der Deutsch-Test.

Schreib es einfach ganz stupide. Außerdem muss es nicht in kursiv sein. Du kannst es auch in Druckbuchstaben schreiben.

Das mit den Lohnabrechnungen ist auch lächerlich.
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Antwort #33 - 08.02.2024 um 13:04:23
 
Vorhin tatsächlich mal jemanden erreicht. Das Hinweisblatt sei aktuell und es wäre schön, wenn der Arbeitgeber das einmal mit Stempel und Unterschrift bestätigen könnte...
Auch der handgeschriebene Lebenslauf muss abgegeben werden, außerdem muss der Antrag OHNE Unterschrift persönlich abgegeben werden, sodass man im Beisein zusammen unterschreiben kann.

Nun fand ich noch folgenden Punkt im Hinweisblatt, hatte den wohl überlesen:
- aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, die neben der aktuellen auch frühere Meldeadressen enthält

Habe da mal bei unserer Gemeinde nachgefragt, die sagte, dass man nur frühere Adressen aus der gleichen Gemeinde einsehen könnte. Wir haben in den letzten 10 Jahren allerdings in 4 verschiedenen Gemeinden gelebt Durchgedreht
Darf ich da jetzt zu jeder Gemeinde hineiern um mir eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen zu lassen? Habe jetzt nochmal ne Mail an die Einbürgerungsstelle geschickt und hoffe, dass die aktuelle ausreichend ist...
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Antwort #34 - 08.02.2024 um 13:11:54
 
LordOfLight schrieb am 08.02.2024 um 13:04:23:
Darf ich da jetzt zu jeder Gemeinde hineiern um mir eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen zu lassen? 


Nein, man geht zu seiner jetzigen Gemeinde und lässt sich die erweiterte Meldebescheinigung geben. Oder steht im Merkblatt was von Bescheinigungen?
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Antwort #35 - 08.02.2024 um 13:18:53
 
Hmm, das ist ein sehr guter Punkt, so könnte man das tatsächlich auslegen. Ich bin wohl einfach davon ausgegangen, da man ja im Antrag seine Wohnorte auflisten musste und dann nach einer Meldebescheinigung gefragt wird, die halt auch frühere Adressen mit aufzeigen soll, dass man dann halt so gesehen alle aufgelisteten Wohnorte "nachweisen" muss.
Aber das ist mglw. nicht so. Wenn ich drüber nachdenke würde es auch kaum Sinn ergeben, was wäre, wenn wir mal in München gewohnt hätten, man kann wohl kaum erwarten, dass man eine Deutschlandtour veranstaltet, nur um alle Adressen aufzuzeigen, wobei das bei unserer Bürokratie manchmal auch nicht weit hergeholt wäre.
Aber danke für Hinweis, ich denke du wirst Recht haben =)
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Antwort #36 - 13.02.2024 um 09:18:55
 
Tja, wer blöd fragt, kriegt dann halt auch eine blöde Antwort :/

"Sehr geehrter Herr xxx,
ja dies ist richtig, wir benötigen eine Aufstellung mit Ihren vorherigen Wohnorten /Adressen, da diese für eine polizeiliche Abfrage benötigt werden.
Bitte setzen Sie sich mit den Gemeinden in Verbindung, vielleicht können die Kommunen es ja auch auf Anfrage per E-Mail ausstellen, sodass Sie sich die Anfahrt ersparen können - probieren Sie es gerne auf diesem Wege.
Bei Fragen melden Sie sich gerne."


Ich mein, das stimmt doch hinten und vorne nicht, zumal auf dem Hinweisblatt auch drauf steht, dass bei diesen "Formularen" immer ein Original und eine Kopie mit abgegeben werden muss. Wenn man sowas per Mail erhalten würde, dann hätte man ja gar kein Original.
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Antwort #37 - 13.02.2024 um 09:37:37
 
Wenn es nur um die Abfragen geht könnte der Antragsteller doch einfach seine Wohnorte/Adressen auflisten und gut ist. Vielleicht noch die Kopie der Anmeldung dazulegen, wenn er/sie die noch hat. Zumindest früher hat man da ja immer ein A4-Blatt in die Hand gedrückt bekommen....

Ich fürchte aber wenn ALLE Auskünfte gefordert sind werden die auch auf ALLEN Auskünften bestehen. Und vorher nicht weiter bearbeiten.
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Antwort #38 - 13.02.2024 um 09:58:16
 
Die alten Anmeldungen liegen nicht mehr vor. Wie gesagt, finde das doch sehr merkwürdig. Wenn man sagen würde, man müsste die letzten 3-5 Jahre nachweisen, dann kann ich das ja noch irgendwo nachvollziehen, aber für den gesamten Aufenthalt?
Wie schon beschrieben, hätten wir jetzt vorher mal in München gewohnt, dann vielleicht in Düsseldorf oder Berlin und dann irgendwann in Bremen, dann müssten wir jetzt eine große Deutschlandtour veranstalten und eine Woche Urlaub nehmen? Das kann ja nicht Sinn der Sache sein. Habe mal nachgeschaut, zumindest eine Stadt bietet das als Online-Service an. Die restlichen 3 Gemeinden aber nicht, schon ziemlich ätzend.
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Antwort #39 - 13.02.2024 um 10:02:15
 
Dann sollte man bei diesen 3 Gemeinden mal anrufen. Der Fall wird ja dann nicht sooo selten sein als dass die keine Erfahrung damit haben. Vielleicht kann man den Auszug auch per E-Mail bestellen, gegen Vorkasse o.ä.
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Antwort #40 - 13.02.2024 um 10:14:58
 
Wurde deine/eure Ausländerakte verloren?
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Antwort #41 - 13.02.2024 um 10:24:13
 
Ausländerakte? Ist das irgendeine Schnittstelle in der alle Dokumente gesammelt werden? Inwiefern verloren oder was hat das genau mit den Meldebescheinigungen zu tun? Kann das grad nicht einordnen was du damit aussagen möchtest.
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Antwort #42 - 13.02.2024 um 10:55:15
 
Alles wird in deiner persönlichen Ausländerakte gesammelt. Wenn ein Ausländer ein nationales Visum beantragt, dann wird dieser Antrag mit den gesamten Unterlagen nach Deutschland zur zuständigen  Ausländerbehörde geschickt und wird dann zur Ausländerakte. Also da werden dann alle relevanten Anträge und Bescheide gesammelt. Jeder Bescheid wird zudem ans Ausländerzentralregister in Bonn gemeldet.

Wenn man in eine andere Kommune umzieht, wird die Ausländerakte in diese Kommune geschickt. Darum dauert es meist paar Wochen nach dem Umzug bis man effektiv was in der neuen Behörde beantragen kann, weil die Akte ja noch erwartet wird und einmal kurz gelesen werden muss.

Stellt man eine Einbürgerung dann wird diese Ausländerakte meist herangezogen bzw. wird die neue Einbürgerungsakte. Wurde man eingebürgert wird die Akte ins Stadtarchiv gelegt. Nach 5 Jahren (wahrscheinlich nach dem neuen Gesetz nach 10 Jahren) wird die Akte vernichtet.

In der Akte sollte alles drin sein. Sie ist dein Gegenstück.

Darum die Frage: ist die Akte verschwunden?

Außerdem: warum soll man sich die ganze Mühe machen und die Meldedaten nachweisen, wenn die Behörde diese sowieso nochmal anfordert?

Verstoß gegen das Prinzip der Datensparsamkeit?
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Antwort #43 - 13.02.2024 um 11:51:17
 
Danke für die Erläuterung. Interessant. Ich kannte den Begriff noch nicht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Akte verloren gegangen ist. Aber dann wäre es ja allgemein unnötig solche Nachweise einzufordern, wenn die eh schon gesammelt bei der jeweiligen Behörde liegen.
Ich will da jetzt auch keinen Stress schieben und dort gleich in Ungnade fallen, ich habe jetzt erstmal die Gemeinden angeschrieben, wenn es blöd läuft muss ich da halt noch hinfahren mit einer Vollmacht und diese für meine Frau dort beantragen, dann wäre das so. Ich habe mich nur gefragt, ob sowas tatsächlich die Norm sein kann, denn nicht jeder wohnt immer im Umkreis von der jetzigen "Einbürgerungsbehörde" und müsste dann halt einen Reise-Marathon veranstalten für Dokumente, die wie du sagst, eigentlich eh in den Akten vorliegen müssten. Wahnsinn Durchgedreht
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Antwort #44 - 13.02.2024 um 12:14:54
 
Möglicherweise macht es aber trotzdem Sinn mal anzufragen, warum sich diese Daten und Nachweise nicht in der Ausländerakte befinden. Schließlich kostet das ja auch alles Geld (wer bezahlt diese unnützen Ausgaben?)und wie schon erwähnt ist die Datensparsamkeit ja auch ein Schlagwort, was man in den Raum werfen könnte. Vielleicht hat man ja auch einen sehr jungen Bearbeiter oder einen Quereinsteiger, der noch nicht so ganz überblickt, was tatsächlich benötigt und was vielleicht schon vorhanden ist.
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