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Staatsangehörigkeit (Gelesen: 2.740 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 27.08.2023 um 01:47:54
 
SimonB schrieb am 26.08.2023 um 20:03:58:
Die EBH verliert zwar meist gegen das VG, aber schneller geht es deshalb allermeistens nicht. 


Das wage ich zu bezweifeln.
Nicht nur, weil ich selbst schon (an einer AV) das Gegenteil erlebt habe, sondern auch, weil es erheblich weniger Stress macht, dann Gericht und "konfliktbereiten" Kläger zufriedenzustellen, indem man diesen speziellen Antrag eben vorzieht.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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SimonB
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Antwort #16 - 27.08.2023 um 11:03:36
 
T.P.2013 schrieb am 27.08.2023 um 01:47:54:
Das wage ich zu bezweifeln.
Gern. Und was bringt dein Zweifel dem Fragesteller, der hier schon seit fast 3 Jahren schreibt, fragt, liest?
Auch ich kenne selbstverständlich nicht jede VG-Entscheidung zu U-Klagen wegen Einbürgerungsanträgen und nicht jede weitere Vorgehensweise aller EBH im Bundesgebiet.
Erst recht nicht weiß ich, wie viele konfliktbereite Antragsteller es gibt.
Es ist auch müßig.
Allgemein bekannt ist, dass die Anträge auf Einbürgerung sehr lange dauern und das Recht zur Klage bleibt jedem Antragsteller unbenommen.
Das dürfte nicht nur hier in diesem Forum x-mal zu lesen sein.



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Aras
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Antwort #17 - 27.08.2023 um 11:38:54
 
@SimonB

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #18 - 28.08.2023 um 00:07:50
 
SimonB schrieb am 27.08.2023 um 11:03:36:
Gern. Und was bringt dein Zweifel dem Fragesteller, der hier schon seit fast 3 Jahren schreibt, fragt, liest?
Auch ich kenne selbstverständlich nicht jede VG-Entscheidung zu U-Klagen wegen Einbürgerungsanträgen und nicht jede weitere Vorgehensweise aller EBH im Bundesgebiet.
Erst recht nicht weiß ich, wie viele konfliktbereite Antragsteller es gibt.
Es ist auch müßig.
Allgemein bekannt ist, dass die Anträge auf Einbürgerung sehr lange dauern und das Recht zur Klage bleibt jedem Antragsteller unbenommen.
Das dürfte nicht nur hier in diesem Forum x-mal zu lesen sein.


Schön, schön und ziemlich schwammig, oder?
Dazu als Antithese meine in der Realität gewonnene Erkenntnis anhand ganz konkreter Fälle, dass die Einleitung rechtlicher Schritte sehr wohl wirksam sein kann.

Das bringt dem Fragesteller insofern etwas, indem er zur Kenntnis nimmt, dass eine nicht begründete und pauschale Behauptung, es ginge trotz z.B. Untätigkeitsklage "allermeistens nicht schneller", nicht unbedingt zutreffen muss.
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