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Integrationstest bei der Einbürgerung (Gelesen: 435 mal)
Kein_Mampf
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Beiträge: 21

Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationstest bei der Einbürgerung
06.09.2023 um 02:27:54
 
Hallo,

eine türkische Staatsbürgerin mit einer NE, die schon seit mindestens 20 Jahren in Deutschland lebt, möchte einen Einbürgerungsantrag stellen.
Sie hat einen deutschen Hauptschulabschluss.

Nun stellt sich die Frage, ob sie den Einbürgerungstest machen und/oder den Nachweis über Sprachkenntnisse erbringen muss.

Kann hier bitte jemand Auskunft erteilen?

Es ist mir klar, dass sie die Auskunft auch bekommt, wann sie persönlich bei der Einbürgerungsbehörde vorspricht.
Sie würde es nur gerne im Voraus wissen.

LG
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reinhard
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Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.09.2023 um 11:31:19
 
Nein, wenn sie den Abschluss von einer allgemeinbildenden Schule hat. Dann ersetzt der Hauptschulabschluss den Test.

Ja, wenn sie den Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat, VHS oder ausbildungsbegleitend oder so. Dann braucht sie den Test.

Tipp: Sie sollte solche Sachen selbst fragen. Sie will ja eingebürgert werden, sie muss auch die Gespräche führen und die Anträge ausfüllen. Du solltest sie also auf das Gleis setzen und sie selbst fragen lassen.
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