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Einbürgerung Ehefrau (Gelesen: 15.134 mal)
Aras
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22.08.2023 um 09:28:20
 
So. Liebe Leute.

Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online.

Wir werden die Tage nochmal alles schön schriftlich fertig machen und es der Einbürgerungsbehörde mit allen möglichen Nachweisen geben.

Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.08.2023 um 09:39:07
 
Voaw.. Spannend..

Ich freue mich auf deine Meldungen hier und werde dem Topic ganz nach verfolgen..
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reinhard
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Antwort #2 - 22.08.2023 um 10:27:01
 
Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.


Du solltest dann nur daran denken: Sobald eine Nachricht von der Einbürgerungsbehörde kommt, ist sie an dem Tag nicht "untätig", sondern tätig. Die Drei-Monats-Frist läuft dann neu an.
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Antwort #3 - 23.08.2023 um 08:14:06
 
Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
So. Liebe Leute.

Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online.

Wir werden die Tage nochmal alles schön schriftlich fertig machen und es der Einbürgerungsbehörde mit allen möglichen Nachweisen geben.

Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.

Sehr schön, drücke Euch fest die Daumen! Und ja, gerne uns hier auf dem Laufenden halten, gerade bei Problemen würde es hier gerne geholfen.

reinhard schrieb am 22.08.2023 um 10:27:01:
Du solltest dann nur daran denken: Sobald eine Nachricht von der Einbürgerungsbehörde kommt, ist sie an dem Tag nicht "untätig", sondern tätig. Die Drei-Monats-Frist läuft dann neu an.

Eben nicht, sonst könnte jede Behörde alle 85 Tage an den Antragsteller irgendwas zurückschreiben und die nächsten 84 Tage wieder nichts tun und so bis unendlich (und einige Behörden tun das wirklich solange der Antragsteller nicht gerichtlich auf Untätigkeit klagt). Daher gibt es den § 75 VwGO, in dem es um zureichende Gründe für sachliche Nichtbescheidung geht, und der Begriff ist eben nicht unendlich auslegbar.
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lottchen
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Antwort #4 - 23.08.2023 um 09:57:07
 
dim4ik schrieb am 23.08.2023 um 08:14:06:
Eben nicht, sonst könnte jede Behörde alle 85 Tage an den Antragsteller irgendwas zurückschreiben und die nächsten 84 Tage wieder nichts tun und so bis unendlich (und einige Behörden tun das wirklich solange der Antragsteller nicht gerichtlich auf Untätigkeit klagt).

Na ja. Ich kenne das (beruflich) vom Baurecht. Weiß allerdings nicht, ob das vergleichbar ist. Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen.   
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Aras
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Antwort #5 - 23.08.2023 um 10:13:37
 
lottchen schrieb am 23.08.2023 um 09:57:07:
Na ja. Ich kenne das (beruflich) vom Baurecht. Weiß allerdings nicht, ob das vergleichbar ist. Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen.   


Untätigkeitsklage hätte den Effekt, dass es direkt vor Gericht geht und die Richter in der Regel keinen Bock haben, sich von der Behörde hinhalten zu lassen. Aber es würde ggf. bedeuten, dass man bei offenen Fragen auf eigene Kosten Gutachter beauftragen muss. Das ist im Baurecht ggf. krasser als bei Einbürgerungen. Da werden in der Regel keine komplexen Fragen geklärt.
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Antwort #6 - 25.08.2023 um 11:42:15
 
lottchen schrieb am 23.08.2023 um 09:57:07:
Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen.

Wieso denn? Wenn es natürlich nicht darum geht, dass die vom Bauamt aufgeworfenen Fragen/angeforderte Unterlagen nur sequenziell gestellt/aufgefordert werden können nachdem die letzte Frage/Dokument beantwortet/nachgereicht wurde, würde eine UK schon Sinn machen, da v.a. die Herangehensweise der Behörde hinterfragt werden könnte, ob diese noch zweckmäßig ist.
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Antwort #7 - 21.11.2023 um 20:41:01
 
@Aras Es ist jetzt 3 Monate vergangen. Habt ihr die Untätigkeitsklage eingereicht?
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Antwort #8 - 21.11.2023 um 22:28:45
 
Danke für die Erinnerung. Ich werde am Wochenende die Klage schreiben. Gerade auf Arbeit zu viel zu tun. Zwinkernd
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Antwort #9 - 22.11.2023 um 17:18:15
 
Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
So. Liebe Leute.

Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online.

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Online ging hier nicht. Wir haben im Juli alles per Papier eingereicht. Antragsformular aus dem Internet kopiert plus Kopien aller relevanten Unterlagen.

Per Einschreiben an die Behörde. Der Eingang wurde immerhin bestätigt. Ob die Unterlagen vollständig sind, können sie nicht sagen.

Seitdem nichts. Heute wieder die automatisierte Email, die seit einem Jahr versendet wird: es gibt keine Termine aber sie ist auf der Warteliste. Was immer das bedeutet nach einem Jahr der Untätigkeit.

Ich bin jetzt am überlegen, das Geld rauszuwerfen und zum Anwalt zu gehen. Denn andernfalls geht es wahrscheinlich einfach so weiter.

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Antwort #10 - 14.12.2023 um 22:03:52
 
Aras schrieb am 21.11.2023 um 22:28:45:
Danke für die Erinnerung. Ich werde am Wochenende die Klage schreiben. Gerade auf Arbeit zu viel zu tun. Zwinkernd


Wie sieht es aktuell aus?
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Antwort #11 - 27.12.2023 um 16:00:48
 
Ich verstehe das Interesse. Derzeit hab ich viel Stress.

Zudem haben wir einen Brief bekommen, dass die für die Verlängerung der AE Unterlagen nachfordern. Habe das nicht erwartet, weil die AE und die Einbürgerung verzögert wurde. Dürfte aber die Klageschrift vereinfachen weil ich nicht noch auf hilfsweise für die Erteilung einer AE für eine logische Sekunde klagen muss.
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Antwort #12 - 25.01.2024 um 08:41:02
 
Also ich habe die Klageschrift fertig und auf dem Weg ins Büro werde ich nen kurzen Abstecher in die Rechtsantragsstelle vom Verwaltungsgericht machen.

Der Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis wurde nicht weiter bearbeitet, weil ihr Reisepass eine Restgültigkeit von einem Jahr haben müsse. Der Pass hatte noch eine Gültigkeit bis zum 26.02.2024. Gibt afaik kein Gesetz, dass eine Restgültigkeit fordert. Die können sogar am letzten Tag der Passgültigkeit die NE erteilen.

Wir haben letzte Woche den neuen iranischen Reisepass beantragt.
Meine Frau hat gestern ihren neuen iranischen Reisepass gestern postalisch erhalten.

Also mal schauen.
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Antwort #13 - 25.01.2024 um 09:52:28
 
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Antwort #14 - 25.01.2024 um 19:17:03
 
Aras schrieb am 25.01.2024 um 09:52:28:
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