Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eingliederungspauschale für behinderte Menschen. Das Amt zahlt nicht nachträglich (Gelesen: 1.212 mal)
karambol
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 80

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eingliederungspauschale für behinderte Menschen. Das Amt zahlt nicht nachträglich
05.08.2023 um 22:02:18
 
Hallo zusammen,

ein Mann und seine Frau, die ich ehrenamtlich betreue, haben im Februar Eingliederungshilfe beantragt.

Im April haben die je ein Schreiben mit Nachforderung einiger Unterlagen und Unterschriften im Antragsformular bekommen.
In beiden Fällen fehlte das Gleiche.
All das wurde unverzüglich nachgereicht.

Die Frau hat dann im Juni die Pauschale nachträglich für Februar - Juni bekommen.
Der Mann aber nur für Mai - Juni. Dann hat er auch die Pauschale für Juli bekommen und später für August.

In beiden Fällen fehlte der Bescheid. Aber ok, das Geld war teilweise erstmal da und das ist alles was zählte.

Seit Anfang Juli hat der Mann die Behörde mehrmals schriftlich gefragt, was mit der Pauschale für Februar - April ist. Leider gab’s aber keine Antwort darauf.

Nun hat die Behörde ihm das angehängte Schreiben geschickt, wobei ich nicht verstehe, warum erst im August und wieso auch erst FÜR bzw. ab August. Aber auch da steht “Befürwortungszeitraum vom: 01.02.2023”, also dass ihm die Pauschale ab Februar zusteht, oder?

Eine Anfrage wegen den fehlenden Beträgen Februar - April bleibt unbeantwortet.

Muss der Man nun der Behörde eine Frist setzen bevor das weiter außerbehördlich geht?

Reicht es, wenn er schreibt so was wie “ich bitte Sie um eine Nachzahlung der bisher fehlenden Pauschale für den Zeitraum 01.02 30.04.2023 bis zum 31.08.2023”?

Oder sehe ich das Ganze komplett falsch?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema