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Beitrag begonnen von karambol am 05.08.2023 um 22:02:18

Titel: Eingliederungspauschale für behinderte Menschen. Das Amt zahlt nicht nachträglich
Beitrag von karambol am 05.08.2023 um 22:02:18
Hallo zusammen,

ein Mann und seine Frau, die ich ehrenamtlich betreue, haben im Februar Eingliederungshilfe beantragt.

Im April haben die je ein Schreiben mit Nachforderung einiger Unterlagen und Unterschriften im Antragsformular bekommen.
In beiden Fällen fehlte das Gleiche.
All das wurde unverzüglich nachgereicht.

Die Frau hat dann im Juni die Pauschale nachträglich für Februar - Juni bekommen.
Der Mann aber nur für Mai - Juni. Dann hat er auch die Pauschale für Juli bekommen und später für August.

In beiden Fällen fehlte der Bescheid. Aber ok, das Geld war teilweise erstmal da und das ist alles was zählte.

Seit Anfang Juli hat der Mann die Behörde mehrmals schriftlich gefragt, was mit der Pauschale für Februar - April ist. Leider gab’s aber keine Antwort darauf.

Nun hat die Behörde ihm das angehängte Schreiben geschickt, wobei ich nicht verstehe, warum erst im August und wieso auch erst FÜR bzw. ab August. Aber auch da steht “Befürwortungszeitraum vom: 01.02.2023”, also dass ihm die Pauschale ab Februar zusteht, oder?

Eine Anfrage wegen den fehlenden Beträgen Februar - April bleibt unbeantwortet.

Muss der Man nun der Behörde eine Frist setzen bevor das weiter außerbehördlich geht?

Reicht es, wenn er schreibt so was wie “ich bitte Sie um eine Nachzahlung der bisher fehlenden Pauschale für den Zeitraum 01.02 30.04.2023 bis zum 31.08.2023”?

Oder sehe ich das Ganze komplett falsch?

Danke
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