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Untersuchung zur doppelten Staatsbürgerschaft für EU-Staatsbürger und Geldstraf unter 90 Tagessätzen (Gelesen: 705 mal)
karmakoma
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01.08.2023 um 11:01:53
 
Hali Halo liebe Foren,

Ich bin italienischer Staatsbürger und lebe seit 2012 in München Stadt, wo ich als Angestellter ohne Unterbrechung in einem großen deutschen Unternehmen tätig bin.
Im Jahr 2022 habe ich einen B1-Deutsch-Integrationskurs absolviert und den Deutschtest (TELC B1) bestanden, außerdem besuche ich weiterhin die Volkshochschule und bin dort angemeldet um Deutsche B2 Grenze-Kenntnisse zu verbessern.
Letzten Samstag habe ich auch den Eingabeüberprüfung bestanden.
Ich mochte, dieses Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft Italienische/Deutsche) beantragen, sobald ich die Testergebnisse erhalte, um das Wahlrecht ausüben zu können.
Auf jedem Fall im Online-QUICK-Check von München KRV, für Einbürgerung Antrag website wird jedoch dieser Punkt erwähnt:

https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-ii-buergerangelegenheiten/...

"[...] wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt bzw. gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist"

Vor 8 Jahren wurde mir der Führerschein für 9 Monaten entzogen, weil ich unter Alkoholeinfluss gefahren war. Das Vergehen wurde in eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen umgewandelt.
Normalerweise im BZR werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht, und sind im Strafregister nicht mehr sichtbar. (-> gemäß § 12a Staatsangehörigkeit).
Meine Frage:
Darf ich mich weiterhin online bewerben, sogar unter Beifügung eines aktuellen Führungszeugnisses, Und zu erwähnen, dass ich eine Verurteilung erhalten habe, die in eine Geldstrafe umgewandelt wurde, aber dass sie bereits verjährt wurde.
Oder gilt dies als Straftat?


Ich freue mich auf Ihre freundliche Antwort liebe Foren,
und danke für Ihre Aufmerksamkeit,

Vieln Dank!!!
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Aras
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Antwort #1 - 01.08.2023 um 12:00:08
 
Dein Führungszeugnis ist wenig aussagekräftig. Die EBH wird sich einen vollständigen Auszug aus dem Bundeszentralregister von dir holen. Die 45 TS sollten getilgt sein. Du kannst das aber nachrpüfen indem du selber einen Auszug gem. § 42 BZRG aus dem BZR schriftlich beantragst. Das ist kostenlos und man kann es sich zum lokalen Amtsgericht schicken lassen und dort einsehen.

Die 45 TS sind wohl auch unter dem Begriff "Bagatelldelikte" zu subsummieren, die auf der Website der Stadt München gemint ist.

Aber die Strafe sollte getilgt sein, und du darfst dich als nicht vorbestraft bezeichnen.

Also ich würde mich einfach bewerben. Ohne Führungszeugnis und ohne zu die getilgte Strafe zu erwähnen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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karmakoma
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Antwort #2 - 01.08.2023 um 12:23:09
 
Aras schrieb am 01.08.2023 um 12:00:08:
Dein Führungszeugnis ist wenig aussagekräftig. Die EBH wird sich einen vollständigen Auszug aus dem Bundeszentralregister von dir holen. Die 45 TS sollten getilgt sein. Du kannst das aber nachrpüfen indem du selber einen Auszug gem. § 42 BZRG aus dem BZR schriftlich beantragst. Das ist kostenlos und man kann es sich zum lokalen Amtsgericht schicken lassen und dort einsehen.

Die 45 TS sind wohl auch unter dem Begriff "Bagatelldelikte" zu subsummieren, die auf der Website der Stadt München gemint ist.

Aber die Strafe sollte getilgt sein, und du darfst dich als nicht vorbestraft bezeichnen.

Also ich würde mich einfach bewerben. Ohne Führungszeugnis und ohne zu die getilgte Strafe zu erwähnen.



Ich danke für Ihre Antwort. Was mir nicht ganz klar ist, ist, ob ich mich trotzdem online bewerben kann, ohne weitere Straftaten zu begehen, da die Formulierung

"[...] Sie sind wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden oder gegen Sie ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung wegen Schuldunfähigkeit angeordnet worden".


Meine Interpretation: "Es ist verboten, sich weiterhin online zu bewerben".

P.S. Mit welcher Vollmacht beantrage ich einen "Auszug gem. § 42 BZRG aus dem BZR schriftlich beantragen"
Da ich nur den für den normalen Antrag-Führungszeugnis  finden konnte.... Schockiert/Erstaunt
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Antwort #3 - 01.08.2023 um 12:58:27
 
P.S. (II)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich diesen "frage" bereits zweimal per Formular an den KRV München geschickt habe, aber sie haben nicht geantwortet, so dass ich mich in dieser Situation der Unentschlossenheit befinde... weinend
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Aras
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Antwort #4 - 01.08.2023 um 13:19:43
 
Früher gab es mal ein Formular für §42 BZRG. Aber die haben ihre Website geändert und nun ist es weg.

Was verjährt ist ist verjährt. Wenn du aus dem quic check zitierst ist der Satz sowieso falsch.

Also du kannst entweder die Verurteilung nicht erwähnen oder erwähnen, aber die können dir das nicht entgegen halten da es ja verjährt ist.

Wenn du dir sicher bist, dass es getilgt ist, würde ich das Online Formular ohne Straftaten angeben ausfüllen,
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Antwort #5 - 01.08.2023 um 13:59:37
 
Aras schrieb am 01.08.2023 um 13:19:43:
Früher gab es mal ein Formular für §42 BZRG. Aber die haben ihre Website geändert und nun ist es weg.

Was verjährt ist ist verjährt. Wenn du aus dem quic check zitierst ist der Satz sowieso falsch.

Also du kannst entweder die Verurteilung nicht erwähnen oder erwähnen, aber die können dir das nicht entgegen halten da es ja verjährt ist.

Wenn du dir sicher bist, dass es getilgt ist, würde ich das Online Formular ohne Straftaten angeben ausfüllen,


Ich danke dir für die ganze Antworten!
In der Zwischenzeit habe ich ein Formular-MUNSTER online gefunden,  um beim BUNDESAMT einen Antrag auf Einsicht in mein Strafregister zu stellen, und ich habe das Amtsgericht München als Amtsgericht Büro, wohin darf ich gehe, angegeben.

Bevor ich mich bewerbe, muss ich das Ergebnis meiner Einbürgerung Prüfung abwarten, was ein paar Monate dauern wird,  In der Zwischenzeit werde ich also versuchen, zu überprüfen, ob meine 45 TS getilgt sind in meinem Vorstrafen, und die Verurteilung verjährt ist.

Cool Cool


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