Vanille100
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo liebe Leute,
meine Frau hat kürzlich ihr Visum zum Ehegattennachzug zu mir nach Deutschland von der schottischen Botschaft erhalten. Bezüglich einer notwendigen Reisekrankenversicherung war dabei nie die Rede, auf der Internetseite war davon bei den Anforderungen auch nichts zu finden. Auf Rückfrage meiner lokalen Ausländerbehörde meinte der Mitarbeiter, es könne der Fall vorliegen, dass meine Frau als aktuell in Schottland-lebend durch ihre schottische Versicherung auch für Deutschland versichert ist, er sei sich aber auch nicht sicher und würde wohl "auf Nummer sicher gehen". Als meine Frau bei ihrer schottischen Versicherung nachfragte, sagte man ihr, man wisse nicht, ob ihre Versicherung bis zum Ende der Visumsdauer gültig ist und es sei wohl ebenfalls nur Großbritannien vorgesehen.
Sobald meine Frau Mitte August hier ist, werde ich sie direkt in meine Krankenversicherung holen. Nun haben wir nicht so recht eine Ahnung von den genauen Details der Reisekrankenversicherung-Thematik und hätten einige Fragen, bei denen ihr uns eventuell helfen könnt.
1.: Wäre in unserem Fall z.B. eine AXA-Schengen-Versicherung ausreichend? Diese nennt sich "Schengen Low Cost" und bietet unter anderem eine medizinische Kostensicherung für 30.000€. Was wir dabei nicht genau wissen und dadurch verunsichert sind, ist der Begriff "Schengen" in diesem Kontext. Ich weiß, dass Deutschland zum Schengen-Raum zählt. Bezieht sich das dabei jedoch eventuell auf ein Schengen-Visum, sodass eine solche Versicherung nur für Schengen-Visa und nicht zum Ehegattennachzug zu gebrauchen ist? Konkret: Gibt es eine spezielle Reisekrankenversicherung, die man für einen Ehegattennachzug verwenden muss?
2.: Meine Frau bekam ihr Visum überraschenderweise für 6 Monate, und nicht nur für 3 Monate gewährt. Ich dachte, 3 Monate seien der Standard. Das wäre ja eigentlich etwas Positives. Bedeutet das aber nun, dass wir nicht nur 3 Monate, sondern 6 Monate mit einer Reisekrankenversicherung abdecken müssen?
3.: Da es ja nur um eventuell 1-2 Wochen geht bis meine Frau dann offiziell in meiner gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, stellen wir uns natürlich die Frage, ob eine 6 monatige Versicherung für einen solchen Zeitraum nicht zu viel ist. Andererseits haben wir auch Sorgen, dass meine Frau eventuell am Flughafen bzw an der Grenze nach einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Visumszeitraum gefragt wird und wir demnach lieber "in den sauren Apfel beißen" sollten, um kein Risiko einzugehen. Das ist es nämlich; wir wissen nicht allzugut über solche kleinen Details bescheid, wir wollen aber auf keinen Fall etwas riskieren.
Vielleicht kennt sich von euch ja jemand ein wenig aus. Dankeschön für eure Zeit
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