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Nachsendung Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.177 mal)
robbaht
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.07.2023 um 13:55:01
 
Hallo wertes Board,

Ich habe mal wieder eine Frage, da ich aber nicht genau wusste, wo das Thema hinpasst, habe ich es hier geöffnet. Es geht um meinen albanischen Schwager. Dieser hat nun endlich seine Aufenthaltserlaubnis erhalten, allerdings noch nicht als Karte sondern soweit nur als Bestätigungsschreiben der Ausländerbehörde mit dem Hinweis, die Karte wird in der Bundesdruckerei hergestellt.

Nun hat mein Schwager ungeduldigerweise sich schon Flugtickets nach Albanien gekauft ohne die Karte erhalten zu haben. Er möchte dort die Sommerferien verbringen.

Jetzt frage ich mich naiverweise: Können seine Cousins/Cousinen, die ebenfalls in die Heimat fliegen, aber erst Wochen später den Brief mit der darin enthaltenen Aufenthaltserlaubnis-Karte für ihn mitnehmen und er kann dann als wäre nichts gewesen wieder einreisen?

Falls es so nicht funktioniert muss er natürlich in den sauren Apfel beißen und kann den Flug nicht antreten.
Für Antworten bin ich wieder mal sehr dankbar.
Viele Grüße,
Robert
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blubb


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Antwort #1 - 15.07.2023 um 17:26:26
 
Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten.
Entweder stellt er dem Cousin eine Vollmacht zur Abholung aus.
Oder er klärt mit der ABH, dass er die Karte nach Wiedereinreise abholt.

Die Wiedereinreise selbst dürfte in beiden Fällen kein Problem darstellen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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robbaht
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 15.07.2023 um 20:50:58
 
Hallo und Danke erstmal für die Antwort. In Berlin wird die Karte direkt per Post an die Anschrift zugeschickt, eine Abholung ist nicht notwendig.
Also bedeutet das, dass wenn der Cousin den Briefkastenschlüssel meines Schwagers bekommt und die Karte erst nach Abreise im Briefkasten landet, kann der Cousin sie problemlos mitnehmen und mein Schwager problemlos wieder einreisen?
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reinhard
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Antwort #3 - 15.07.2023 um 20:56:52
 
Albaner sind visumfrei. Insofern ist die Einreise kaum mal ein Problem, mit oder ohne Karte.

Ja, mit Briefkastenschlüssel funktioniert das.
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robbaht
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 16.07.2023 um 09:23:14
 
Hallo Reinhard,

Danke dir auch für die Antwort. Dass das so einfach ist mit der Wiedereinreise habe ich nicht gedacht, da auf dem Bestätigungsschreiben, dass der Aufenthaltstitel gewährt ist, explizit steht, dass dieses nicht zur Wiedereinreise genügt.
Deswegen fragte ich.
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robbaht
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.07.2023 um 14:58:05
 
Vielleicht nochmal als kurze Ergänzung. Mein Schwager ist mit Visum bereits Mitte Dezember '22 eingereist. Leider hat die Bearbeitung des Aufenthaltstitels so lange gedauert. Spielt das dann eine Rolle zwecks, wie reinhard meinte, der visafreien Einreise? Da ich dachte da gilt dieser 90 Tage frei innerhalb von 180 Tagen, die ja so überschritten wären. Oder gilt das bei Einreise mit zweckgebundenem Visum nicht?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #6 - 16.07.2023 um 17:18:42
 
(Vorherige) Aufenthaltszeiten aufgrund eines nationalen Aufenthaltstitels bleiben unberücksichtigt.
Er dürfte ja ein räumlich unbeschränktes nationales Visum ("Typ D") gehabt haben, ggf. mit anschließender FB.
Diese Zeiten zählen dann nicht in die 90/180-Tage-Regelung für mögliche anschließende Kurzaufenthalte, die ein Albaner bspw. mittels visumfreier Einreise mit biometrischem Pass vornimmt.
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