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Verpflichtungserklärung Bonität (Gelesen: 1.393 mal)
NiZeMa
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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13.07.2023 um 11:08:27
 
Hallo ich habe mal da eine frage vielleicht kennt sich jemand damit aus,ich möchte meiner mutter bei der ausländerbehörde eine verpflichtungserklärung abgeben bin alleinstehend und habe ein Netto einkommen von 2200. Reicht das von der bonität her aus?
Liebe Grüße
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deerhunter
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i4a rocks!


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Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.07.2023 um 11:59:43
 
Das kommt auf deine ABH an und auf die entsprechenden Unkosten für dich. Wenn du Alleinstehend in eigentum wohnst, reicht es dicke...wenn du 3 Kindern und Frau Unterhalt zahlen musst und 1.000 € Kaltmiete zahlen musst, wird es nicht reichen!

Schau mal auf die Webseite deiner ABH, da steht meist welcher Betrag vorhanden sein muss
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NiZeMa
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 13.07.2023 um 12:48:03
 
Lieben Dank für deine schnelle Antwort erstmal.

Also ich bin alleinstehend nicht verheiratet oder sonstiges. Hab zwar kein eigentum wohne in miete aber soviel miete zahl ich nicht zum glück Smiley meine Schwager hat es zwar versucht mit der verpflichtungserklärung aber eben bei ihm ist der Nettoeinkommen zwar hoch aber eben er hat ehefrau und 3 kinder da hat es nicht gelangt. Jetzt hoffen wir das es bei mir geht. Ich habe auch schon auf der seite von der ABH geschaut leider steht da nix drin auch in internet bundesland baden-württemberg keine tabelle gefunden wo evtl vllt so eine ungefähr wo man es einsehen kann.
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 431

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 13.07.2023 um 13:20:14
 
Geht es denn um einen Besuch?
Du könntest Dich hier orientieren
https://www.bochum.de/Auslaenderbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Verpflichtungse...

Bei Verpflichtungserklärungen zu Besuchszwecken ist (ab 1. Juli 2023) folgendes monatliches Nettoeinkommen (zuzüglich 250 Euro pro Gast) erforderlich:
Alleinstehender: 1.409,99 Euro
Ehepaar oder Alleinstehender + 1 Kind: 1.939,99 Euro
Ehepaar + 1 Kind: 2.229,99 Euro
Ehepaar + 2 Kinder: 2.519,99 Euro
Ehepaar + 3 Kinder: 2.819,99 Euro
Ehepaar + 4 und mehr Kinder: 3.109,99 Euro


allerdings bei mir in Bochum interessiert die ABH weder Miete noch Kredite .. nur wie viele Personen man ist, wo wir wieder beim Thema wären jede ABH handhabt es anders - also versuche es doch einfach Zwinkernd

Für Bochum würde gelten:
Nur Du: 1655,00 Euro.
Für Dein Bruder: 3070 €.

Für längerfristige Visa: Studien, FzF etc gelten aber höhere Sätze.
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.306
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.07.2023 um 13:41:45
 
Das hat auch mit dem Bundesland nichts zu tun sondern mit der Stadt/Gemeinde. In Stuttgart wirst Du ein höheres Einkommen haben müssen als in irgendeinem Dorf in BW. Einfach weil die Mieten dort höher sind. In meiner Stadt wurde früher grob gerechnet: 2x Bürgergeldsatz (für Dich und Deinen Besucher) + Warmmiete + Strom.
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NiZeMa
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #5 - 13.07.2023 um 14:17:33
 
Hallo ja das stimmt,habe ich jetzt auch gelsen im net ist wohl von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich. Unglaublich wie hoch die grenzen gesetzt sind.
Jetzt hoffe ich mal das es in unserem fall reicht.
LG
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