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Deutschkurs für einen Auszubildenden aus einem Drittstaat (Gelesen: 663 mal)
Global_Villager
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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01.07.2023 um 22:37:40
 
Ein Handwerksbetrieb ist bereit einem Drittstaatler einen Ausbildungsvertrag ab Sommer 2024 anzubieten. Bis dahin soll der Drittstaatler den Spracherwerb hinbekommen. Im Moment belegt der zukünftige Azubi einen A1-2 Kurs im Ausland. Ich denke allerdings, es wäre effektiver, wenn der in Deutschland, die Sprache lernen würde, anstatt im Ausland. FRAGE: Wie handhaben das die Ausländerämter: hat der zukünftige Azubi Aussicht, dass ihm die Einreise einige Monate vor Beginn der Handwerksausbildung gestattet wird, um Sprachkurse zu belegen? 
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 02.07.2023 um 11:57:47
 
Global_Villager schrieb am 01.07.2023 um 22:37:40:
Wie handhaben das die Ausländerämter:

Eine Visum zur Teilnahme an Sprachkursen in D kann nur die dt. AV/Botschaft in seinem Herkunftsland erteilen.
Der Ausländer kann (auch mit der Zusage des Ausbildungsbetriebes/Vorvertrag) ein solches Visum beantragen.
Mit diesem Visum kann der Ausländer einreisen und erhält dann von der zuständigen ABH eine entspr. Aufenthaltserlaubnis.
Die anderen Voraussetzungen (Unterkunft, finanzielle Absicherung) sind nachzuweisen.
A1/A2 ist nicht ausreichend für eine reguläre betriebliche Ausbildung.
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Petersburger
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Beiträge: 6.389

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.07.2023 um 23:00:56
 
@SimonB
Was von Deinem Text ist eine Antwort auf die vom TS gestellte Frage?

@TS
Ich habe nur deshalb nicht selbst geantwortet, weil Du nach der Praxis der Ausländerämter fragst. Das ist genaugenommen keine Rechtsfrage, sondern Erfahrungsaustausch.

Grundsätzlich ist ein vor eine Ausbildung oder Arbeitsaufnahme "vorgeschalteter" Sprachkurs mehr oder weniger Alltag für die AV und die ABH.
Das kann dann Studienvorbereitung heißen oder auch Intensivkurs für Ärzte, damit die ihre Berufsanerkennung bekommen können.

Ob das dann im konkreten Fall Deines künftigen Azubi ebenso möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Die können hier nicht diskutiert werden.

Also einfach mal versuchen!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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