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Als ausländischer Student zur Ausbildung? (Gelesen: 1.364 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltstitel für Studium Abbrechen
Moody077
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26.06.2023 um 16:49:15
 
Ich bin gerade echt verzweifelt und habe große Zukunftsängste.

Ich bin 27 und nun bin ich in 10. Semester Maschinenbau, aber leider bin nicht mehr motiviert weiter zu studieren. Ich bin auf der Suche nach eine Ausbildungsstelle als Fachinformatiker.

Leider sind für 2023, viele Stellen schon besitzt (Beginnt 08/09.23)

Meine Fragen sind:

-In meinem Fall kann ich jetzt mein Studium abbrechen und eine Ausbildung finden und machen ohne Problem?

-Falls ich nur am z. B. 08.2024 eine Ausbildungsstelle finde, kann ich meinen Aufenthalt erneuer? Wissend, dass mein aktuelle Aufenthaltstitel läuft in paar Monaten ab!

Danke im Voraus.
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Aras
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Antwort #1 - 26.06.2023 um 20:25:53
 
Im 10. Semester Maschinenbau? Hast du zumindest den Bachelor? Wieviele ECTS hast du?

Eine Ausbildung bei 0 zu beginnen, könnte problematisch sein. Zumal das auch relativ Fachfremd ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Moody077
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Antwort #2 - 27.06.2023 um 22:19:15
 
Danke für Ihre Antwort, ich habe aber meine Fragen hier in diesem Forum gestellt, weil für konkrete Antwort ich interessiert bin.
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Antwort #3 - 28.06.2023 um 10:59:46
 
Moody077 schrieb am 27.06.2023 um 22:19:15:
weil für konkrete Antwort ich interessiert bin. 


du willst konkrette Antworten ohne weiterführende Fragen zu benatworten?
Dann musst du die ABH direkt fragen, aber auch deren weiterfphrende Fragen beantworten.

Moody077 schrieb am 26.06.2023 um 16:49:15:
ohne Problem?

ich glaube nicht, dass das ohne Probleme geht. (aber das ist dir wohl zu wenig konkrett)
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Moody077
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Antwort #4 - 29.06.2023 um 22:24:31
 
Danke für Ihre Antwort. Es liegt daran, dass wie die "weiter führende Fragen" sind formuliert. Wenn ich diese Fragen gelesen, stellte mich fest, dass die (die Fragen) sind "judgemental" und nur zu kritisieren. Daher, die Konversation wird nicht konstruktive sein.
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Aras
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Antwort #5 - 29.06.2023 um 22:51:24
 
Für eine Berufsausbildung gilt § 16a AufenthG. Du hast derzeit eine AE gem. §16b AufenthG. Gem. § 16b Abs. 4 AufenthG kann ein Wechsel für einen Aufenthalt für eine Berufsausbildung stattfinden, also ein Wechsel von 16b zu 16a ist möglich.

16a ist aber eine Ermessensentscheidung der Behörde. Und da wird dann geschaut ob dein Interesse an einer Berufsausbildung höher wiegt als das staatliche Interesse daran dir keinen Aufenthaltstitel zu geben und den Aufenthalt zu beenden. Also werden wohl auch deine Chancen abgewogen ob du die Berufsausbildung abschließen kannst und ob du nicht ggf. nur vorgibst eine Berufsausbildung durchführen zu wollen aber es nicht kannst.

Auf der anderen Seite haben wir einen Fachkräftemangel in Deutschland. Sodass die Erteilung der AE für eine Ausbildung als FI/AE erleichtert vergeben werden könnte.

Ich vermute aber, dass die dann auch schauen werden was du die 5 Jahre gemacht hast. Also ob du relativ fleißig studiert hast oder ob du in 5 Jahren nur faul gewesen bist. Darum auch meine Frage nach den ECTS. Wenn du in 5 Jahren nur sagen wir mal 30 ECTS gesammelt hast, dann hast du praktisch nur 1 Semester studiert. Hast du erheblich mehr kann man zumindest argumentieren, dass man es ernsthaft versucht hat.

Ich würde ja eher versuchen eine Ausbildungsstelle zu suchen, wo man im 2. Lehrjahr anfangen kann. Dann hat man den Abschluss in zwei Jahren und kann zumindest argumentieren, dass man zumindesr etwas vom Studium nutzen konnte.

Also probieren würde ich den Wechsel schon, aber man sollte ggf. auf die kritischen Fragen der Ausländerbehörde vorbereitet sein.
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Antwort #6 - 30.06.2023 um 00:55:49
 
Moody077 schrieb am 26.06.2023 um 16:49:15:
-Falls ich nur am z. B. 08.2024 eine Ausbildungsstelle finde, kann ich meinen Aufenthalt erneuer? Wissend, dass mein aktuelle Aufenthaltstitel läuft in paar Monaten ab!

Wenn du den Aufenthaltstitel wegen des Studiums nicht verlängern kannst, wird man dir wohl kaum einen Aufenthaltstitel geben können wegen einer Ausbildung, die erst in annähernd einem Jahr beginnt. Da würde man dich auffordern auszureisen, um dann rechtzeitig zum Beginn der Ausbildung mit Visum wieder einzureisen. Selbst wenn du für den Ausbildungsbeginn dieses Jahr noch eine Stelle findest, wird das dann zeitlich wohl zu eng, um noch alles mit der ABH zu klären.

Wie Aras schon ausgeführt hat, hat dein bisheriger Studienverlauf schon etwas damit zu tun, wie deine Chancen auf eine AE zur Ausbildung aussehen. Um einzuschätzen, ob du die Ausbildung abschließen wirst, geht es auch um Motivation und Zielstrebigkeit - und natürlich schaut man da auch auf die 5 Jahre Studium. Wenn du das Studium ohne Abschluss schmeißt und etwas machen willst, was nichts mit deinem Studium zu tun hast, wird man dich fragen, weshalb du erst nach 5 Jahren merkst, dass du keine Motivation für dein Studium hast. Bessere Chancen könntest du haben, wenn du das Studium aufgeben müsstest, weil du es trotz großer Anstrengung nicht schaffst. Dann könnte man darauf schließen: "Der junge Mann ist motiviert und fleißig, ist mit dem Studium aber überfordert. Dann könnte er bei einer Ausbildung, die geringere Anforderungen stellt, erfolgreich sein."

Fragen zum Studium wurden nicht gestellt, um zu urteilen und zu kritisieren, sondern das sind die Fragen, die der ABH wichtig sein werden. Da kann es dir helfen, wenn dir vorher klar ist, was du wohl näher erklären musst.
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Aras
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Antwort #7 - 30.06.2023 um 09:38:40
 
Mal was anderes zur Ausbildung:

Man kann theiretisch jederzeit eine Ausbildung beginnen. Also es gibt kein Gesetz, das besagt, dass man in der Zeit vom August bis Oktober die Ausbildung beginnen muss. Die meisten Ausbildungsbetriebe starten die Ausbildung in dieser Zeit, weil das die gleiche Zeit ist wo die Berufsschulen ihre Klassen starten.
Berufsschulpflicht besteht aber nur wenn man unter 23 Jahre alt ist wenn man die Ausbildung beginnt. Ist man älter kann man auch auf die Schule verzichten.
Die Schule dient ja "nur" dazu die theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, welche systematischer beigebracht werden können als im Betrieb selber.

Also theoretisch könntest du auch so versuchen eine kleine Firma zu finden, die bereit ist außerhalb des Schulzykluses dich auszubilden.

Was du ggf. auch versuchen könntest, wäre bei deiner lokalen IHK dich für die Externenprüfung anzumelden wenn es dir nur um den Abschluss geht. Dazu müsstest du aber 4,5 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Vielleicht hast du ja bereits als Programmierer gearbeitet und kannst irgendwelche Programmier-Module von der Uni vorweisen. Dann könntest du dich vielleicht noch zur Winterprüfung anmelden. Aber wird schwierig.

Prüfungsvorbereitungskurs bei der IHK und alte Prüfungen vom u-form Verlag reichen normalerweise aus um sich auf die Prüfung vorzubereiten.


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