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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Deutschkurs für einen Auszubildenden aus einem Drittstaat
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Beitrag begonnen von Global_Villager am 01.07.2023 um 22:37:40

Titel: Deutschkurs für einen Auszubildenden aus einem Drittstaat
Beitrag von Global_Villager am 01.07.2023 um 22:37:40
Ein Handwerksbetrieb ist bereit einem Drittstaatler einen Ausbildungsvertrag ab Sommer 2024 anzubieten. Bis dahin soll der Drittstaatler den Spracherwerb hinbekommen. Im Moment belegt der zukünftige Azubi einen A1-2 Kurs im Ausland. Ich denke allerdings, es wäre effektiver, wenn der in Deutschland, die Sprache lernen würde, anstatt im Ausland. FRAGE: Wie handhaben das die Ausländerämter: hat der zukünftige Azubi Aussicht, dass ihm die Einreise einige Monate vor Beginn der Handwerksausbildung gestattet wird, um Sprachkurse zu belegen? 

Titel: Re: Deutschkurs für einen Auszubildenden aus einem Drittstaat
Beitrag von SimonB am 02.07.2023 um 11:57:47

Global_Villager schrieb am 01.07.2023 um 22:37:40:
Wie handhaben das die Ausländerämter:

Eine Visum zur Teilnahme an Sprachkursen in D kann nur die dt. AV/Botschaft in seinem Herkunftsland erteilen.
Der Ausländer kann (auch mit der Zusage des Ausbildungsbetriebes/Vorvertrag) ein solches Visum beantragen.
Mit diesem Visum kann der Ausländer einreisen und erhält dann von der zuständigen ABH eine entspr. Aufenthaltserlaubnis.
Die anderen Voraussetzungen (Unterkunft, finanzielle Absicherung) sind nachzuweisen.
A1/A2 ist nicht ausreichend für eine reguläre betriebliche Ausbildung.

Titel: Re: Deutschkurs für einen Auszubildenden aus einem Drittstaat
Beitrag von Petersburger am 03.07.2023 um 23:00:56
@SimonB
Was von Deinem Text ist eine Antwort auf die vom TS gestellte Frage?

@TS
Ich habe nur deshalb nicht selbst geantwortet, weil Du nach der Praxis der Ausländerämter fragst. Das ist genaugenommen keine Rechtsfrage, sondern Erfahrungsaustausch.

Grundsätzlich ist ein vor eine Ausbildung oder Arbeitsaufnahme "vorgeschalteter" Sprachkurs mehr oder weniger Alltag für die AV und die ABH.
Das kann dann Studienvorbereitung heißen oder auch Intensivkurs für Ärzte, damit die ihre Berufsanerkennung bekommen können.

Ob das dann im konkreten Fall Deines künftigen Azubi ebenso möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Die können hier nicht diskutiert werden.

Also einfach mal versuchen!

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