Aras
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Ich denke, dass muss man im Kontext der "persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse" sehen und die Frage zielt auf eine ganz besondere Fallgruppe.
Zuersteinmal haben Schulden regelmäßig keine Bedeutung für die Einbürgerung, da man seinen Lebensunterhalt auch mit genug Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und einem P-Konto sichern kann. Ich denke die Frage ist relevant für die Fälle, wo der Einbürgerungswillige bspw. als Sachverständiger/Gutachter, Wirtschaftsprüfer o.ä. tatig wird und es zur Berufsausübung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse bedarf oder Selbstständig ist. Hintergrund ist, dass wenn man einen solchen Beruf hat, dann können Schulden dazu verleiten dass man sich bestechen lässt. Damit das nicht passiert, muss man in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, also insbesondere keine Schulden haben. Ist man nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Somit wäre ja dann die Einkommenssituation für die Zukunft nicht gesichert. Der selbstständige kann war guten Umsatz haben, aber eben auch verschuldet sein. Darum wird im Formular auch bei bejahen der Frage die Rückzahlungsvereinbarung gefordert.
Warum aber nur Behörden gefragt werden verstehe ich nicht, womöglich, weil diese nur von der Behörde angefragt werden können?!
Also hier sind folgende Fragen zu stellen: 0. Hat man Schulden? 1. Arbeitet man selbstständig oder nicht-selbstständig? 2. übt man einen Beruf aus, der geordnete wirtschaftliche Verhältnisse erfordert?
Also bspw. ein angestellter Friseur sollte keine Problemr haben. Aber ein selbstständiger Wirtschaftsprüfer mit Schulden sollte nachweisen, dass er auch die Schulden abzahlt.
Wobei es auch irgendwie merkwürdig ist, dass im Formular von Rückzahlungsvereinbarung gesprochen wird. Rückzahlung impliziert, dass man eine Auszahlung hatte. Als ob der Formulatersteller eher an Schulden aus vorherigen Zahlungen zur Unterhaltssicherung ausgeht, welche eben zürück gezahlt werden sollen.
Nun denn, ich denke sofern man die Person A ihre Schulden bei der Bank abzahlt und so, dann kann das nicht von der Behörde als Ablehnungsgrund genutzt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
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