Guten Tag,
Kurze Frage zu folgender Situation:
Ich werde bald meine Verlobte Heiraten aus dem Iran, die benötigten Dokumente sind gerade beim OLG.
Sie hatte bisher eine Blue Card, jedoch ist der Job seit Mitte Februar vorbei, da das entsprechende Projekt abgeschlossen war.
Nach der Heirat, wird sie dann die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.
Kann sie mit dieser Aufenthaltserlaubnis dann auch direkt den Einbürgerungsprozess beginnen?
Ich hatte gelesen, dass diese Aufenthaltserlaubnis erst unbefristet ist, wenn man mind. 2 Jahre verheiratet ist und für die Einbürgerung benötigt man doch eine unbefristete
AufenthG, oder? Alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt (8 Jahre in Deutschland, Studium in DE, Einbürgerungstest, Deutsch A2 ...)
Die Alternative wäre nun eine
AufenthG für Freiberufliche Arbeit zu beantragen, da ihre zukünftigen Jobs wohl freiberuflich sein werden, die Blue Card geht damit nicht mehr...
Falls jemand Tipps hierfür geben kann, wäre ich sehr dankbar - die Ausländerbehörde kann uns nicht wirklich viel Auskunft dazu geben leider...
Auch wer noch weitere Erfahrungen hat und auch Hinweise hat worauf wir achten sollten, gerne teilen!
Liebe Grüße!