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Freizügigkeit Reisen mit deutschem Ehepartner (Gelesen: 3.308 mal)
goudvink
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Antwort #15 - 09.06.2023 um 08:01:14
 
Petersburger schrieb am 08.06.2023 um 22:45:14:
Wenn die 90 Tage ab Einreise noch nicht vorbei sind, dann flink den Antrag stellen und ruhig leben.
Es wird nicht viele Behörden geben, die sich die Arbeit machen, einen solchen Antrag schnell abzulehnen, bevor A1 vorliegt und sich dann mit der zusätzlichen Arbeit eines Rechtsstreits herumzuprügeln.
Allerdings sollte A1 dann auch nicht erst im Herbst 2026 vorgelegt werden ...


Genau das ist aber meine Sorge, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das hatte mir die ABH in einer Mail schon mitgeteilt, als ich im Frühjahr schon mal Kontakt zu der ABH hatte. Und wenn ich es richtig verstanden habe, tritt die Fiktionswirkung nur bei erstmaliger Antragstellung in Kraft.
Mit wenig kooperativ meinte ich, dass die ABH mir mitgeteilt hat, dass sie höchstens mit 14 Tagen für die Vorlage des A1 einverstanden sind. Ich habe durchaus den Eindruck dass in dieser ABH alles zeitnah abgearbeitet wird und es nicht Wochen oder Monate dauert.

Die Fiktionswirkung gilt ja nur bis zur Entscheidung. Wie soll eine ABH denn positiv entscheiden, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind? Der Antrag kann doch nur abgelehnt werden. Warum sollte es da zu einem Rechtsstreit kommen wie von dir beschrieben? Das verstehe ich nicht.

Da scheint es stressfreier eine dokumentierte Aus und Einreise nach NL zu machen und den AT zu beantragen wenn alles vorliegt.
Vielleicht habe ich ja auch nur einen großen Knoten im Kopf und kann nicht klar denken  unentschlossen
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Antwort #16 - 09.06.2023 um 09:08:23
 
Wie willst du eine dokumenterte aus und einreise haben?

Obwohl... Beim ausländischen Notar eine Unterschriftenbeglaubigung machen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 09.06.2023 um 11:51:47
 
Aras schrieb am 09.06.2023 um 09:08:23:
Wie willst du eine dokumenterte aus und einreise haben?

Obwohl... Beim ausländischen Notar eine Unterschriftenbeglaubigung machen?


Es gibt eine Regelung für den Fall, dass bei der Ausreise aus Schengen kein Stempel in den Pass gemacht wurde. Der Forist Beppo ist der Ansicht, daß es in unserem Fall ähnlich ist.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1675757530/0#0


https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/faq-gks/1265868#:~:text=Beim
%20Fehlen%20eines%20Grenzkontrollstempels%20im,entsprechender%20Nachweise%20nach
tr%C3%A4glich%20eingebracht%20werden.

Wenn die m Link beschrieben Vergehensweise für den Nachweis der Ausreise aus Schengen ausreicht, dann dürfte das auch für den Nachweis bei den Binnengrenzen gelten.

Es ist ja nicht unsere Schuld, daß innerhalb Schengen keine Kontrollen mehr vorhanden sind. Wir werden eine Hotelrechnung auf den Namen meiner Frau erhalten und zusätzlich noch Fotos mit Tageszeitung vor dem Länderschild bei Aus und Einreise machen.

Aber die Ideen mit dem Notar werde ich mal verfolgen. Zur Not geht meine Frau zur Polizei und tritt gegen einen Streifenwagen. Dann hat sie mit Sicherheit ein rechtssicheres Dokument über den Aufenthalt in NL Durchgedreht. Ist natürlich nicht ernst gemeint.
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Antwort #18 - 09.06.2023 um 20:08:15
 
Zitat:
Da scheint es stressfreier eine dokumentierte Aus und Einreise nach NL zu machen und den AT zu beantragen wenn alles vorliegt.
Vielleicht habe ich ja auch nur einen großen Knoten im Kopf und kann nicht klar denken


Nein, meiner Meinung nach hast Du keinen Knoten im Kopf. Unter den von Dir geschilderten Umständen in Bezug auf die ABH scheint mir die angedachte Verknüpfung von Kettenaufenthalten keinesfalls so sinnfrei zu sein, wie es vorstehend angemerkt wurde.

goudvink schrieb am 09.06.2023 um 11:51:47:
Es gibt eine Regelung für den Fall, dass bei der Ausreise aus Schengen kein Stempel in den Pass gemacht wurde.


Nein, diese Regelung trifft für Euch nicht zu.

Diese Regelung (Nachträgliches Anbringen eines Ein- / Ausreisestempels, Glaubhaftmachung) trifft zu für Drittstaater, bei denen entgegen der eigentlich festgelegten Stempelpraxis nach SGK die vorgesehene Abstempelung bei Überschreiten der EU-Außengrenze (oder auch "Schengen-Außengrenze", z.B. DEU-IRL) unterblieben ist.
Bei Überschreiten von Staatsgrenzen Intra-Schengen sind keine Stempelungen vorgesehen.

Zitat:
Der Forist Beppo ist der Ansicht, daß es in unserem Fall ähnlich ist.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1675757530/0#0


Ja, es kann reichen. Oder eben auch nicht. Es gibt keine abschließende Liste mit akzeptierten Nachweisen für jeden Einzelfall.

Bei der nachträglichen Nachweisung zum Zwecke der nachträglichen Stempelung mit Ein- / Ausreisestempel, die wie beschrieben eben regelmäßig insbesondere im Flug- oder Seeverkehr vorkommt und bei Euch sowieso nicht zutrifft, hat der Antragsteller aber eben auch abgeflogene Flug- oder Fährtickets (oder eine Musterrolle, o.ä.) und Abstempelungen eines Drittstaats als Nachweis.
Eine Hotelrechnung eines anderen Schengen-Staats allein stünde in meinen Augen auf schwachen Füßen.
Wie gesagt, ich male ein wenig worst case, aber es sollte erwähnt werden, dass dies allein eben möglicherweise(!) im Einzelfall als nicht ausreichend angesehen werden könnte.

Zitat:
Wenn die m Link beschrieben Vergehensweise für den Nachweis der Ausreise aus Schengen ausreicht, dann dürfte das auch für den Nachweis bei den Binnengrenzen gelten.


Wie gesagt: Kann. Muss aber nicht. In aller Regel werden eben auch mehrere Nachweise, darunter starke wie Flugtickets mit Bordkarten vorgelegt, nichzt nur eine reine Hotelbuchung allein.

Zitat:
Es ist ja nicht unsere Schuld, daß innerhalb Schengen keine Kontrollen mehr vorhanden sind. Wir werden eine Hotelrechnung auf den Namen meiner Frau erhalten und zusätzlich noch Fotos mit Tageszeitung vor dem Länderschild bei Aus und Einreise machen.


Es ist aber auch nicht jemandes anderen "Schuld". Und als Argument taugt das im Zweifelsfall im Umgang mit Behörden überhaupt nichts.
Aber des Menschen Willen ist sein Hilmmelreich.

Zitat:
Aber die Ideen mit dem Notar werde ich mal verfolgen. Zur Not geht meine Frau zur Polizei und tritt gegen einen Streifenwagen. Dann hat sie mit Sicherheit ein rechtssicheres Dokument über den Aufenthalt in NL Durchgedreht. Ist natürlich nicht ernst gemeint.


So dumm wäre das nicht. Eine personenbezogene, preiswerte Ordnungswidrigkeit wiederum wäre, im Gegensatz zur reinen Hotelbuchung, ein recht starker Nachweis des Aufenthalts im Ausland...

Gruß
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Antwort #19 - 10.06.2023 um 15:19:45
 
T.P.2013 schrieb am 09.06.2023 um 20:08:15:
Eine personenbezogene, preiswerte Ordnungswidrigkeit wiederum wäre

... ein Risiko analog zu dem, was ich oben von den estnischen Grenzbeamten beschrieb.
Denn da kommt man zwangsläufig Kontakt mit Vollzugsbeamten, die aber nicht zwingend eine fundierte ausländerrechtliche Ausbildung auch in Bezug auf Freizügigkeitsregeln haben müssen.

Wenn man überhaupt über die Reise in die NL an sich nachdenkt, dann würde *ich* das zwingend vor Ablauf der schengenrechtlichen 90 Tage tun.
Für die Fristunterbrechung in Deutschland reicht das auch, man geht aber das beschriebene Risiko nicht ein.
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Antwort #20 - 10.06.2023 um 16:40:17
 
@Petersburger,

mögliche mangelnde Kenntnisse einzelner Beamter o.ä. ändern ja aber nichts an den rechtlichen Gegebenheiten, die wir ja hier zu betrachten versuchen.

Dein Ratschlag, bei dem 90-Tage-Zeitraum einen zeitlichen Sicherheitspuffer aus den genannten Gründen einzuplanen, ist aber natürlich im Sinne der Vermeidung denkbarer Probleme in der Praxis absolut zielführend, keine Frage.
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Antwort #21 - 13.06.2023 um 17:16:18
 
Petersburger schrieb am 10.06.2023 um 15:19:45:
... ein Risiko analog zu dem, was ich oben von den estnischen Grenzbeamten beschrieb.
Denn da kommt man zwangsläufig Kontakt mit Vollzugsbeamten, die aber nicht zwingend eine fundierte ausländerrechtliche Ausbildung auch in Bezug auf Freizügigkeitsregeln haben müssen.

Wenn man überhaupt über die Reise in die NL an sich nachdenkt, dann würde *ich* das zwingend vor Ablauf der schengenrechtlichen 90 Tage tun.
Für die Fristunterbrechung in Deutschland reicht das auch, man geht aber das beschriebene Risiko nicht ein.


Wir haben uns für die Lösung mit einem Notar in den Niederlanden entschieden. (Ausreise am 89. Tag). Dieser wird die Unterschrift meiner Frau beglaubigen. Auf die Apostille verzichten wir. Ich gehe mal davon aus, dass die ABH das notarielle Dokument auch ohne Apostille akzeptiert. Dazu gibt es noch eine Hotelrechnung auf den Namen meiner Frau. Ich denke, damit haben wir genügend um die Aus- und Einreise nachzuweisen.

Meine Frau hat am 28. Juli den Termin für die A1 Prüfung und danach werden wir den AT beantragen. Ich werde berichten, wie die ABH auf das notarielle Dokument reagiert hat.
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SimonB
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Antwort #22 - 13.06.2023 um 18:22:42
 
goudvink schrieb am 13.06.2023 um 17:16:18:
Meine Frau hat am 28. Juli den Termin für die A1 Prüfung und danach werden wir den AT beantragen.

Nach der A1-Prüfung kommt irgendwann der Nachweis der bestandenen Prüfung, d.h. das A1-Zertifikat.
Bitte eine lange Wartezeit einkalkulieren.
Dieses will die ABH sehen, damit sie für deine Frau einen AT erteilen kann.
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Antwort #23 - 13.06.2023 um 18:43:59
 
@simonb lange ? Bei Goethe je nach Ort zw 2 Tagen und 2 Wochen. Die DTZ Tests also B2 und Int Kurs dauern.. a1 gar nicht

https://www.goethe.de/ins/de/de/m/prf/wan.html#i6351304

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goudvink
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Antwort #24 - 13.06.2023 um 18:46:57
 
roseforest schrieb am 13.06.2023 um 18:43:59:
@simonb lange ? Bei Goethe je nach Ort zw 2 Tagen und 2 Wochen. Die DTZ Tests also B2 und Int Kurs dauern.. a1 gar nicht

https://www.goethe.de/ins/de/de/m/prf/wan.html#i6351304


Goethe Institut in Bremen hst eine Wartezeit von einem Tag.
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SimonB
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Antwort #25 - 13.06.2023 um 20:03:59
 
goudvink schrieb am 13.06.2023 um 18:46:57:
Goethe Institut in Bremen hst eine Wartezeit von einem Tag.

auch @roseforest:
Wenn die Prüfung bei GI in Bremen abgelegt wird und fast gleich das Zertifikat erstellt wird, dann Glückwunsch!  Smiley

Ich hatte jetzt leider nicht alle Beiträge durchforstet, um herauszufinden, bei welcher Stelle die A1-Prüfung gemacht wird.
Bei anderen  gehts nicht so schnell. Leider.
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