Zitat:Da scheint es stressfreier eine dokumentierte Aus und Einreise nach NL zu machen und den
AT zu beantragen wenn alles vorliegt.
Vielleicht habe ich ja auch nur einen großen Knoten im Kopf und kann nicht klar denken
Nein, meiner Meinung nach hast Du keinen Knoten im Kopf. Unter den von Dir geschilderten Umständen in Bezug auf die
ABH scheint mir die angedachte Verknüpfung von Kettenaufenthalten keinesfalls so sinnfrei zu sein, wie es vorstehend angemerkt wurde.
goudvink schrieb am 09.06.2023 um 11:51:47:Es gibt eine Regelung für den Fall, dass bei der Ausreise aus Schengen kein Stempel in den Pass gemacht wurde.
Nein, diese Regelung trifft für Euch
nicht zu.
Diese Regelung (Nachträgliches Anbringen eines Ein- / Ausreisestempels, Glaubhaftmachung) trifft zu für Drittstaater, bei denen entgegen der eigentlich festgelegten Stempelpraxis nach SGK die vorgesehene Abstempelung bei Überschreiten der
EU-Außengrenze (oder auch "Schengen-Außengrenze", z.B. DEU-IRL) unterblieben ist.
Bei Überschreiten von Staatsgrenzen Intra-Schengen sind keine Stempelungen vorgesehen.
Zitat:Ja, es kann reichen. Oder eben auch nicht. Es gibt keine abschließende Liste mit akzeptierten Nachweisen für jeden Einzelfall.
Bei der nachträglichen Nachweisung zum Zwecke der nachträglichen Stempelung mit Ein- / Ausreisestempel, die wie beschrieben eben regelmäßig insbesondere im Flug- oder Seeverkehr vorkommt und bei Euch sowieso nicht zutrifft, hat der Antragsteller aber eben auch abgeflogene Flug- oder Fährtickets (oder eine Musterrolle, o.ä.) und Abstempelungen eines Drittstaats als Nachweis.
Eine Hotelrechnung eines anderen Schengen-Staats allein stünde in meinen Augen auf schwachen Füßen.
Wie gesagt, ich male ein wenig worst case, aber es sollte erwähnt werden, dass dies allein eben möglicherweise(!) im Einzelfall als nicht ausreichend angesehen werden
könnte.
Zitat:Wenn die m Link beschrieben Vergehensweise für den Nachweis der Ausreise aus Schengen ausreicht, dann dürfte das auch für den Nachweis bei den Binnengrenzen gelten.
Wie gesagt: Kann. Muss aber nicht. In aller Regel werden eben auch mehrere Nachweise, darunter starke wie Flugtickets mit Bordkarten vorgelegt, nichzt nur eine reine Hotelbuchung allein.
Zitat:Es ist ja nicht unsere Schuld, daß innerhalb Schengen keine Kontrollen mehr vorhanden sind. Wir werden eine Hotelrechnung auf den Namen meiner Frau erhalten und zusätzlich noch Fotos mit Tageszeitung vor dem Länderschild bei Aus und Einreise machen.
Es ist aber auch nicht jemandes anderen "Schuld". Und als Argument taugt das im Zweifelsfall im Umgang mit Behörden überhaupt nichts.
Aber des Menschen Willen ist sein Hilmmelreich.
Zitat:Aber die Ideen mit dem Notar werde ich mal verfolgen. Zur Not geht meine Frau zur Polizei und tritt gegen einen Streifenwagen. Dann hat sie mit Sicherheit ein rechtssicheres Dokument über den Aufenthalt in NL
. Ist natürlich nicht ernst gemeint.
So dumm wäre das nicht. Eine personenbezogene, preiswerte Ordnungswidrigkeit wiederum wäre, im Gegensatz zur reinen Hotelbuchung, ein recht starker Nachweis des Aufenthalts im Ausland...
Gruß