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USA Staatsangehörige (Gelesen: 1.512 mal)
Sc
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i4a rocks!


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18.04.2023 um 12:20:32
 
HI

eine US Staatsbürgerin hat in  Deutschland von 02.06.2019 eine Titel und hat von diese Datum bis zum 30.06.2022 gearbeitet.
Zum damaligen Aufenthaltstitel hatte Sie einen Zusatzblatt, der auf einen Arbeitgeber beschränkt war.
Das Zusatzblatt ist vor der Kündigung Monate zuvor bereist erloschen.
Nun zum Sachverhalt:
Die Dame hat aufgrund Ihrer Krankheit beim Arbeitgeber gekündigt. Die Kündigung erfolgte zum 30.06.2022. Jetzt meinte die Ausländerbehörde das die Dame Ausreisepflichtig wäre. Ist dieses richtig?
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lottchen
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Antwort #1 - 18.04.2023 um 13:45:53
 
Sie hat 3 Jahre gearbeitet und bekommt daher vermutlich jetzt bis Sommer diesen Jahres ALGI. Eine weitere Arbeitsaufnahme ist offenbar nicht geplant / in Sicht. Was hat sie momentan für einen Aufenthaltstitel, wann läuft der ab? Oder ist der schon abgelaufen? Wovon will sie denn leben wenn das ALGI ausgelaufen ist? Und wofür eine AE haben (von Studium, Arbeit, deutschem Ehepartner/deutschem Kind...ist ja nicht die Rede)?
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Sc
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Antwort #2 - 18.04.2023 um 21:17:21
 
Hi,
Die Dame hat eine befristeten AT.
Der läuft nächstes Jahr irgendwann ab.
Sie ist nicht verheiratet, hat aber Ihre Mutter und Ihre Geschwister in DE.
Droht Ihr damit eine Abschiebung? Der Mitarbeiter meinte das Ihr Aufenthalt mit der Kündigung erloschen ist. Das glaube ich nicht, denn ich denke das der AT erlöscht wenn die Kündigung während des Zeitraumes wo Sie Bindung am Arbeitgeber gewesen wäre.
Mal anders gefragt: wie lange muss eine Ausländer in Deutschland gearbeitet haben um hier bleiben zu können? Das große Problem ist u.a. das die Person krank ist und diese u.a. Druck gewisse Gutachten aus den div. Krankenhäusern belegt  werden kann.
Derzeit bezieht Sie das Krankengeld..
„Zur Info“: Sie ist im Besitz der Aufenthalserlaubnis bis zum 1.12.2024

Das Zusatzblatt enthält die Info das dieser aber dem 27.06.2021 darf Sie jeder andere arbeit annehmen!
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« Zuletzt geändert: 18.04.2023 um 21:28:57 von Sc »  
 
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Antwort #3 - 19.04.2023 um 10:14:16
 
Sc schrieb am 18.04.2023 um 21:17:21:
Mal anders gefragt: wie lange muss eine Ausländer in Deutschland gearbeitet haben um hier bleiben zu können?

ein Ausländer darf in D nur mit einem AT leben.
es gibt keinen AT dafür, dass er mal in D gearbeitet hat, egal wie lange.
Sie braucht also einen Grund für den AT, wenn der Grund für den aktuellen AT weiterbesteht, kann sie diesen AT verlängern lassen.

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Antwort #4 - 19.04.2023 um 11:25:01
 
Sie würde gerne arbeiten wollen derzeit ist Sie aber krank, es kann aber etwas länger dauern. Aber es geht um die Sache das der Mitarbeiter der AB meinte das Ihr Aufenthalt nach Ihrer Kündigung erlöschen ist und das Sie ausreisepflichtig wäre.
Es kann nicht ja nicht sein wenn die Person Empfehlung von Ihrem Arzt bekommt zu kündigen, Sie dann kündigt und teilweise in der Psychiatrie über 6 Monate verbringt das Ihr der Aufenthalt verloren geht.
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lottchen
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Antwort #5 - 19.04.2023 um 11:36:44
 
Sc schrieb am 19.04.2023 um 11:25:01:
Es kann nicht ja nicht sein wenn die Person Empfehlung von Ihrem Arzt bekommt zu kündigen, Sie dann kündigt und teilweise in der Psychiatrie über 6 Monate verbringt das Ihr der Aufenthalt verloren geht. 


Und das kann wieso nicht sein? Der Arzt spricht seine Empfehlung aus ärztlicher Sicht aus. Um die Folgen für das Aufenthaltsrecht muss er sich nicht kümmern. Das ist Sache des Inhabers der AE.

Wie ist jetzt der Stand? Ihre AE ist noch lange gültig, sie wird also die ABH nicht kontaktiert haben. Die ABH hat sie kontaktiert und zur Ausreise aufgefordert? Schriftlich?

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reinhard
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Antwort #6 - 19.04.2023 um 11:37:23
 
Doch, der Aufenthalt ist möglicherweise mit der Kündigung verloren gegangen.

Es gibt im Aufenthaltsgesetz den Grundsatz, dass eine Ausländerin einen Zweck braucht, um hier leben zu dürfen – Ausbildung, Arbeit, humanitäre Gründe, familiäre Gründe.

Wenn sie krank ist, lässt sich sich einfach in ihrem Land (USA) behandeln und kommt wieder, wenn sie einen Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllen will und kann und die Voraussetzungen dafür nachweisen kann.

Riskiert sie eine Abschiebung, wird sie für ein paar Jahre gesperrt, das sollte sie bedenken, wenn sie mit der Ausländerbehörde verhandelt.
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Antwort #7 - 19.04.2023 um 11:44:34
 
Ihre Familie wohnt ebenfalls in DE, im gleichen Ort. Die Meldung bei der AB erfolgte von Ihrem Betreuer.
Das ist eigentlich total einfach Sie ist krank, arbeitswillig und wird die Arbeit aufnehmen wenn dieses möglich sei.
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lottchen
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Antwort #8 - 19.04.2023 um 12:00:24
 
Sc schrieb am 19.04.2023 um 11:44:34:
Ihre Familie wohnt ebenfalls in DE, im gleichen Ort

Das ist doch völlig egal wenn es nur um Eltern und Geschwister geht. Sie ist volljährig. Im ausländerrechtlichen Sinn ist Familie daher der Ehemann / die Ehefrau und die eigenen Kinder.   

Sie kann fragen ob es möglich ist eine AE aus humanitären Gründen zu erhalten. Wenn allerdings der jetzige Titel bereits tatsächlich erloschen ist wird das auch nicht mehr gehen.
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reinhard
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Antwort #9 - 19.04.2023 um 13:21:28
 
Wir können hier nur das Aufenthaltsgesetz erklären.

Falls jemand in Russland, Sambia oder Bolivien lebt, krank ist, aber grundsätzlich später arbeiten will, ist das kein Grund nach dem Aufenthaltsgesetz, in Deutschland zu leben. Insofern: Sie sollte sich so schnell wie möglich die gesetzlichen Grundlagen ansehen (später arbeiten zu wollen gehört nicht dazu). Und dann den geeigneten Antrag stellen, zusammen mit den geforderten Unterlagen einreisen.

Oder sie reist aus, um einer Abschiebung mit Sperre zuvor zu kommen.
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Antwort #10 - 19.04.2023 um 19:51:18
 
Dann verstehe ich das so:
Person kommt nach DE, arbeitet 3 Jahre. Dann wird Sie krank, unmittelbar nach der Kündigung die durch Arzt empfohlen ist, landet Sie aber im Krankenhaus. So nun ist Sie weiterhin Krank, sollten sich laut dem was ich hier lese in die Heimat zurück.
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reinhard
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Antwort #11 - 19.04.2023 um 23:03:47
 
Genau.

Die Aufenthaltserlaubnis war nur für die Arbeit. Wenn sie nicht arbeitet, hat sie auch keine Aufenthaltserlaubnis mehr.
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