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Ausreise trotz Fehlender Bescheinigung möglich? (Gelesen: 557 mal)
Pylon
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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05.04.2023 um 12:11:56
 
Hallo,

ich hatte vor 3 Wochen einen Antrag auf AE gestellt und leider bis auf die VE noch nichts erhalten. Ich habe der ABH letzte Woche mitgeteilt, dass ich meinen Antrag zurückziehe und am 11. April meine Ausreise plane. Ich konnte Visumsfrei einreisen und als Positivstaater meinen Antrag, während meines Aufenthalts stellen.
Leider habe ich bisher weder eine FB wegen meines Antrags erhalten, noch eine GÜB wegen des "Rücktzugs". Per Mail wird mir nicht geantwortet und auch am Telefon erreiche ich niemanden. Freitag und Montag sind Feiertage.
Die Zeit wird knapper und knapper. Was mache ich jetzt, wenn ich bis Dienstag immer noch keine Antwort habe? Einfach Ausreisen wird ja nicht gehen, da ich nur eine VE habe, aber keinerlei anderes Dokument oder reicht dies bereits, um vorzuweisen, dass ich nicht illegal in DE bin? Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.04.2023 um 12:19:57
 
Das schlimmste was passiert ist dass der Bundespolizist die Rechtmäßigkeit deines Aufenthaltes hinterfragt und dann ggf. eine Strafanzeige aufnimmt und ne Geldsumme als Sicherung/potentielle Strafe fordert.

Du kannst aber natürlich versuchen im Vorfeld alle Unterlagen zu sammeln und dann bei der Ausreise vorzulegen, falls Fragen gestellt werden. Oder die Tage direkt zur Bundespolizei am Flughafen gehen, Unterlagen vorlegen und eben entsprechend klären.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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