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Unterlagen Standesamt - deutsch-türkische Heirat (Gelesen: 1.736 mal)
Noranja
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03.04.2023 um 19:51:29
 
Liebes Forum,

mir ist bewusst, dass eine Anfrage hier nicht den Gang zum Standesamt ersetzt... Vielleicht gibt es aber ja doch die eine oder andere Einschätzung, Erfahrung oder Tendenz. Vielen Dank vorab!

Folgende Situation:
Ein türkischer Staatsangehöriger war in den vergangenen 4 Jahren mit einer Litauerin verheiratet und hat in Litauen gelebt. Diese Ehe wird in Kürze in Litauen geschieden.

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, soll in Deutschland die Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen angemeldet werden. Reicht in diesem Fall das gerade ergangene rechtskräftige Scheidungsurteil aus einem EU-Staat aus, um die Ehevoraussetzungen zu erfüllen oder verlangt das Standesamt zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei?

Viele Grüße von Noranja
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Aras
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Antwort #1 - 03.04.2023 um 21:57:47
 
Da die Türkei EFZ erteilt, wird man diese verlangen. Und wenn der Verlobte die Vorehe bei der Botschaft ins Standesregister registriert hat, dann muss auch entsprechend die Scheidung in sein Registereintrag eingetragen werden, damit er auch als ledig/geschieden festgestellt werden kann.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tina05
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 04.04.2023 um 09:08:56
 
Aras schrieb am 03.04.2023 um 21:57:47:
Da die Türkei EFZ erteilt, wird man diese verlangen.

EFZ ist auf jeden Fall erforderlich.

Zitat:
Und wenn der Verlobte die Vorehe bei der Botschaft ins Standesregister registriert hat, dann muss auch entsprechend die Scheidung in sein Registereintrag eingetragen werden, damit er auch als ledig/geschieden festgestellt werden kann.

Ein EFZ mit dem Eintrag "ledig" wird nicht akzeptiert werden. Dort muss ein Hinweis auf die geschiedene Ehe stehen. Und diese Ehe einfach für die neue Ehe nicht anzugeben wäre ein großer Fehler!


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Gruß
Tina
 
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