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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.135 mal)
Pylon
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung
28.03.2023 um 15:23:46
 
Hallo,

folgende Situation:
- Positivstaater hat Antrag auf AE gestellt vor 90 Tage Ablauf
- FB stünde ihm laut ABH nicht zu
- VE ist vorhanden

1) Ist damit eine Ausreise in ein EU-Ausland möglich?

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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.790

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung
Antwort #1 - 28.03.2023 um 16:09:17
 
Hallo,

Ausreise geht immer, er wird daran nicht aus allein aufenthaltsrechtlichen Gründen gehindert werden.

Für die Frage, ob und ggf. wann und wie eine Wiedereinreise möglich ist (falls dies Deine eigentliche Frage sein sollte), fehlen noch relevante Informationen:

- Welche Staatsangehörigkeit genau hat der Reisende?
- Welche Begründung hat die ABH für die Nichterteilung der AE gegeben?

Hört sich für mich so an, dass ohne ein erforderliches Visum aus dem Inland heraus eine AE beantragt wurde...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Pylon
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung
Antwort #2 - 28.03.2023 um 18:56:58
 
Hi,

aber angenommen man nimmt ein Flugzeug und dann gibt es ja sicherlich ab der Passkontrolle Probleme.

Der Reisende kommt am aus Japan. Ja, die AE wurde ohne benötigtes Visum aus dem inland gestellt.

Besteht eigentlich eine Möglichkeit von einem Antrag zurückzutreten?
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Petersburger
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Beiträge: 6.496

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Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.03.2023 um 22:23:15
 
Wenn es eine aufenthaltsrechtliche Straftat gibt - ja, dann kann es Probleme geben, wenn er aus dem Schengenraum ausreisen will. Aber kaum welche, die eine Ausreise verhindern.

Die Frage war nicht, woher er kommt, sondern welche Staatsangehörigkeit er hat. Aus Japan kann auch ein Inder, Afghane, USA-Bürger oder sogar ein Deutscher kommen, wenn er dort gelebt hat.

Falls er die japanische StAng hat, dann benötigt er kein Visum für eine Antragstellung im Inland - siehe § 41 AufenthV.
Dann "steht ihm" selbstverständlich auch eine FB "zu". Die IST auszustellen - siehe § 81 Abs. 5 AufenthG

Ob er derzeit in einen anderen Schengen-Staat reisen kann, hängt allein vom Recht dieses Staates ab. Die Voraussetzung für einen Aufenthalt nach reinen Schengen-Regeln für alle scheinen nicht vorzuliegen: Er ist bereits mehr als 90 Tage im Schengen-Raum und hat keinen deutschen nationalen Aufenthaltstitel, die seine bisherigen Aufenthaltstage "wegfallen" lassen für die Berechnung der Voraufenthalte.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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