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Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 588 mal)
Themen Beschreibung: Wechsel von der Niederlassungserlaubnis zu Daueraufenthalt EU
juhun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis
20.02.2023 um 12:19:57
 
Hallo,
wenn ein Besitzer einer Niederlassungserlaubnis aus welchen Gründen auch immer den Titel Daueraufenthalt EU wollte, muss man eine neues Verfahren einleiten? Oder ist ein "Wechsel" möglich?
VG
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Aras
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Antwort #1 - 20.02.2023 um 13:40:52
 
Du kannst beides gleichzeitig haben. Musst aber eben auch dafür bezahlen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.02.2023 um 14:37:06
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 12:19:57:
wenn ein Besitzer einer Niederlassungserlaubnis aus welchen Gründen auch immer den Titel Daueraufenthalt EU wollte, muss man eine neues Verfahren einleiten? Oder ist ein "Wechsel" möglich?

Egal ob man die Erlaubnis zum DA-EU zusätzlich zur NE beantragt oder darauf mit Rückgabe der NE "wechselt", muss es in einem neuen Verwaltungsverfahren geschehen, wo v.a. die Erteilungsvoraussetzungen für die EzDA-EU geprüft werden. Einfach bei der ABH vorbeikommen und die NE gegen die EzDa-EU tauschen geht selbstverständlich nicht (wenn du es so mit "Wechsel" meinst).
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juhun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
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Antwort #3 - 20.02.2023 um 14:45:49
 
Ein Übertrag wegen etwa eines neuen Nationalpasses funktioniert ja ohne eine erneute Prüfung aller Unterlagen. Ich frage mich, ob man lediglich die "zusätzlichen" Dokumente oder alles noch einmal abgeben muss.
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Antwort #4 - 20.02.2023 um 20:36:40
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 14:45:49:
Ein Übertrag wegen etwa eines neuen Nationalpasses funktioniert ja ohne eine erneute Prüfung aller Unterlagen.

Das ist doch etwas völlig Anderes.
Man bekommt lediglich eine neue Karte zum selben Aufenthaltstitel. Keine neue Bestimmung, keine neue Laufzeit - nur ein anderes Stück Plastik, das auf den neuen Pass Bezug nimmt.

Du willst einen zusätzlichen Titel? Dann bitte das ganze Verfahren für diesen Titel!
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