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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 481 mal)
Themen Beschreibung: Durchstreichen der Festlegung der Arbeitserlaubnis
Alien_in_Deutschland
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis
15.02.2023 um 23:29:52
 
Hi guten Abend,

Ob mir jemanden sagen kann was ich tun könnte ?

Ich habe ein Aufenthaltstitel, das bis 2024 gültig ist nebenbei habe ich einen Zusatzblatt in dem steht, dass ich nur bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten darf.


Ich habe Ende Januar einen Arbeit gefunden und die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der Arbeitgeber ausgefüllt bekommen.

Das habe ich bei der Ausländerbehörde am 31.1 vorgelegt damit mein Arbeitserlaubnis geändert wird oder Arbeitgeberbindung durch streichen wird.

Seitdem habe ich keine Antwort oder Rückmeldung bekommen.

Ich habe es vorgestern nach lange Warte Zeit telefonisch die Ausländerbehörde erreicht und meine Situation geschildert.

Sie haben mir geantwortet , mit wir haben den Antrag bearbeitet und zu dem Bundesagentur für Arbeit geschickt damit die es genehmigen.

Ich habe nachher direkt die Arbeitsamt anrufen und danach gefragt.

Die Antwort war wir haben nichts von Ausländerbehörde bekommen.

Nach Hin und her anrufen habe ich keine vernünftige Antwort bekommen und jede schiebt die Verantwortung auf die andere...

Was kann ich tun um mein Arbeitserlaubnis zu bekommen ?

Da ich nicht so viel Zeit bis 1.3 habe und da in meinem Arbeitsvertrag steht, wenn ich kein Arbeitserlaubnis bis zum 1.3 vorliege dann ist der Arbeitsvertrag nichtig.
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 16.02.2023 um 08:29:30
 
Alien_in_Deutschland schrieb am 15.02.2023 um 23:29:52:
Ich habe nachher direkt die Arbeitsamt anrufen und danach gefragt.

Die Antwort war wir haben nichts von Ausländerbehörde bekommen.

Völlig logisch. Die Anfragen der AV und der ABH gehen nicht zur jeweils örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

Also schiebt niemand Verantwortung hin oder her, sondern es läuft so, wie es eben vorgesehen ist.
Damit meine ich auch die oft nicht ausreichende räumliche und personelle Ausstattung der Behörden, die zu absolut inakzeptablen Bearbeitungszeiten führen kann. Ist "so vorgesehen".
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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