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Beitrag begonnen von juhun am 20.02.2023 um 12:19:57

Titel: Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis
Beitrag von juhun am 20.02.2023 um 12:19:57
Hallo,
wenn ein Besitzer einer Niederlassungserlaubnis aus welchen Gründen auch immer den Titel Daueraufenthalt EU wollte, muss man eine neues Verfahren einleiten? Oder ist ein "Wechsel" möglich?
VG

Titel: Re: Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 20.02.2023 um 13:40:52
Du kannst beides gleichzeitig haben. Musst aber eben auch dafür bezahlen.

Titel: Re: Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis
Beitrag von dim4ik am 20.02.2023 um 14:37:06

juhun schrieb am 20.02.2023 um 12:19:57:
wenn ein Besitzer einer Niederlassungserlaubnis aus welchen Gründen auch immer den Titel Daueraufenthalt EU wollte, muss man eine neues Verfahren einleiten? Oder ist ein "Wechsel" möglich?

Egal ob man die Erlaubnis zum DA-EU zusätzlich zur NE beantragt oder darauf mit Rückgabe der NE "wechselt", muss es in einem neuen Verwaltungsverfahren geschehen, wo v.a. die Erteilungsvoraussetzungen für die EzDA-EU geprüft werden. Einfach bei der ABH vorbeikommen und die NE gegen die EzDa-EU tauschen geht selbstverständlich nicht (wenn du es so mit "Wechsel" meinst).

Titel: Re: Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis
Beitrag von juhun am 20.02.2023 um 14:45:49
Ein Übertrag wegen etwa eines neuen Nationalpasses funktioniert ja ohne eine erneute Prüfung aller Unterlagen. Ich frage mich, ob man lediglich die "zusätzlichen" Dokumente oder alles noch einmal abgeben muss.

Titel: Re: Ein neues Verfahren für Daueraufenthalt EU für Besitzer einer Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Petersburger am 20.02.2023 um 20:36:40

juhun schrieb am 20.02.2023 um 14:45:49:
Ein Übertrag wegen etwa eines neuen Nationalpasses funktioniert ja ohne eine erneute Prüfung aller Unterlagen.

Das ist doch etwas völlig Anderes.
Man bekommt lediglich eine neue Karte zum selben Aufenthaltstitel. Keine neue Bestimmung, keine neue Laufzeit - nur ein anderes Stück Plastik, das auf den neuen Pass Bezug nimmt.

Du willst einen zusätzlichen Titel? Dann bitte das ganze Verfahren für diesen Titel!

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