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Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF (Gelesen: 9.248 mal)
Themen Beschreibung: Terminvergabe für Ehegattennachzug
Dschua
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Antwort #45 - 07.05.2023 um 22:55:57
 
Ok, danke euch für eure Einschätzungen. Ich denke, dann werden wir ganz normal (also ohne weiteren Umzug) den Weg über "unsere" ABH gehen, wir wollen es ja auch nicht verkomplizieren (und das Argument, dass die eine ABH natürlich nicht begeistert wäre, die Arbeit der anderen ABH zu machen, ist auch verständlich...). Dann hoffen wir einfach das Beste, wie bisher auch - hat ja mit sehr viel Geduld letztendlich auch geklappt. Smiley
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roseforest
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Antwort #46 - 08.05.2023 um 22:48:51
 
Ich würde mich auch Mal aus dem Fenster lehnen da ich selber in keiner ABH arbeite und behaupten dass durchaus nach Anliegen priorisiert wird. Auch dass das "nur online" geht kann die ABH ja gerne schreiben aber dass sie deswegen Post ignorieren dürfen glaube ich nicht .

Google Mal ABH Bochum da sind auch schlimme Storys zu lesen..
Wir hatten nach der Hochzeit ein grossen Auffälligen Umschlag per Einschreiben Eigenhändig geschickt mit mit einem formlosen AT Antrag und dass wir umgehend eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis benötogen damit meine Frau das Angebot einer Arbeitsstelle annehmen kann (also das war nach der Hochzeit ).
Innerhalb einer Woche hatten wir einen Termin bekommen.

Das gleiche kurze Zeit danach als ich schreib wir haben einen Int. Kurs Träger gefunden mit freien Platz der Kurs beginnt aber in 3 Wochen , auch hier kurzfristig Termin bekommen.

Aber nochmals gesagt : bei euch gibt es ja absolut keinerlei Notwendigkeit für eine schnelle Bearbeitung das Visa ist 6 Monate gültig ! Steuer ID etc wird er ja schon haben durch die Wohnsitzanmeldung?

Und wenn das Visum in kürze abläuft und man mit einem Schreiben des AG zum Notfallschalter geht wo drin steht dass der eine Fiktionsbescheinigung braucht kann mir nicht vorstellen dass man weggeschickt wird .
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erne
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Antwort #47 - 11.05.2023 um 12:03:37
 
Dschua schrieb am 07.05.2023 um 16:10:58:
als Paar zusammenzuleben, sind wir ja auch nicht, oder? 

nein, seid Ihr nicht.
aber dann gibt es keine AE fürs eheliche Zusammenleben, denn diese setzt genau das voraus.
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Dschua
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Antwort #48 - 13.05.2023 um 12:11:30
 
roseforest schrieb am 08.05.2023 um 22:48:51:
Steuer ID etc wird er ja schon haben durch die Wohnsitzanmeldung?


Genau, die hat er schon.

roseforest schrieb am 08.05.2023 um 22:48:51:
Und wenn das Visum in kürze abläuft und man mit einem Schreiben des AG zum Notfallschalter geht wo drin steht dass der eine Fiktionsbescheinigung braucht kann mir nicht vorstellen dass man weggeschickt wird .

Das werden wir dann wohl machen - hoffentlich hat er bis dahin ein Schreiben eines potenziellen Arbeitgebers.

erne schrieb am 11.05.2023 um 12:03:37:
aber dann gibt es keine AE fürs eheliche Zusammenleben, denn diese setzt genau das voraus.


Danke, meine Idee war dann wohl doch nicht so schlau, wie ich ursprünglich dachte und wir haben das nun wieder verworfen und werden den Weg über "unsere" ABH gehen Zwinkernd

Bin mal gespannt, habe jetzt bei meiner Krankenversicherung eine Familienversicherung beantragt für meinen Mann und  die Meldebescheinigung und das Visum eingereicht, denn einen AT oder eine Fiktionsbescheinigung, die sie fordern, hat er ja noch nicht. Mal schauen, ob die das akzeptieren...

Danke euch allen nochmals für eure Antworten!
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Antwort #49 - 13.05.2023 um 13:52:19
 
Ja, Ihr solltet Euch sofort bei der Krankenkasse melden.

Wenn die nach einem Aufenthaltstitel fragen, schreibt ihnen: "Selbstverständlich gerne, wir reichen ihn nach." Die kennen normalerweise die Arbeitsgeschwindigkeit der örtlichen Ausländerbehörde.
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Antwort #50 - 13.05.2023 um 15:53:49
 
Einfach bei der KV den Antrag stellen. .
Unsere KV (HKK) wollte nie den AT sehen war alles ganz easy .
.meine Frau wurde rückwirkend ab Hochzeit versichert insofern müsstet ihr ab Einreise rückwirkend versichert sein . ..

Um das ganze zu "beschleunigen" kannst ja Montag anrufen und sagen du brauchst ne Bescheinigung für den AG Zwinkernd
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DerRalf
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Antwort #51 - 16.05.2023 um 11:08:50
 
roseforest schrieb am 13.05.2023 um 15:53:49:
Unsere KV (HKK) wollte nie den AT sehen war alles ganz easy .

Die HKK wollte auch nie den AT von meinem Mann sehen. Haben nur Hochzeitsurkunde und Meldebescheinigung bekommen. Aber wie ich es hier aus dem Forum gelesen habe, verlangen viele Krankenkassen anscheinend einen AT. Ob das nun rechtlich okay ist, konnte ich bisher nicht verstehen.
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Antwort #52 - 16.05.2023 um 20:34:08
 
DerRalf schrieb am 16.05.2023 um 11:08:50:
... Aber wie ich es hier aus dem Forum gelesen habe, verlangen viele Krankenkassen anscheinend einen AT. Ob das nun rechtlich okay ist, konnte ich bisher nicht verstehen.


Das begründet sich aus Sicht der Krankenkassen aus dem §5, Absatz 11, Satz 1 SGB V i.V.m. dem dortigen Absatz 1, Nr. 13: Klick

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Dschua
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Antwort #53 - 25.05.2023 um 17:54:55
 
DerRalf schrieb am 16.05.2023 um 11:08:50:
Die HKK wollte auch nie den AT von meinem Mann sehen.



Hat nun inzwischen bei uns auch geklappt. Visum war für die Krankenversicherung ausreichend  Smiley
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