Kein_Mampf schrieb am 17.02.2023 um 23:44:48:Gilt die
NE dann als schon vor 5 Jahren erloschen, oder erst ab dem Datum der Feststellung?
Die gilt, ab dem Zeitpunkt des Tatbestandes des Erlöschens, als erloschen!
Also wenn dieser Tatbestand vor 5 Jahren schon eingetreten war, ist die
NE schon 5 Jahre ungültig und ein Aufenthalt illegal.
Wenn einem der Führerschein abgenommen wird....aber man die karte nicht dabei hat, darf man ab dem Zeitpunkt der Abnahme trotzdem nicht mehr fahren!
Kein_Mampf schrieb am 17.02.2023 um 23:44:48:Das wäre mal interessant zu wissen, weil es sonst massive Konsequenzen für Leute hätte, deren NEs die Voraussetzungen für das Erlöschen erfüllen, ohne dass sie es wissen.
Wer eine
NE hat, sollte wissen wann diese erlöscht...kann man ja nachlesen und ist kein Geheimnis
Kein_Mampf schrieb am 17.02.2023 um 23:44:48:Würde man dann der Person aus dem oberen Beispiel sämtliche Inlandsaufenthalte in den letzten 5 Jahren als Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht zur Last legen?
wenn man diese nachweisen könnte und dafür Zeit hat, wäre das vermutlich möglich