Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung (Gelesen: 786 mal)
Themen Beschreibung: Einrechnung der Zeit des Asylverfahrens
Jusif01
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
01.02.2023 um 02:11:30
 
Hallo an allen Smiley

Es geht um folgendes: Ein junger Mann reiste 2016 als Student nach DE und bekam einen Aufenthaltserlaubnis §16 fürs Studium.2017 beantragte er Asyl. Von 2017 bis 2019 erhielt er wegen des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Der Asylantrag wurde zunächst vom BAMF und danach vom Gericht abgelehnt. 2019 stellte er einen Folgeantrag und erhielt eine Duldung bis 2022. Im Jahr 2022 entschied das Gericht positiv für ihn und das BAMF gewährte ihm 2022 einen subsidiären Schutz.

Der junger Mann verfügt über Deutsch C1, hat ein Stipendium (BAföG Äquivalenz) und er ist hoch engagiert. Seit 2019 studiert er Medizin. Außerdem hat er 2021 und 2022 gegen die Pandemie im Krankenhaus gearbeitet. 

Hat er Anspruch auf einen Niederlassungserlaubnis bzw. eine Einbürgerung, dass er seit fast 7 Jahren in DE aushält ? Wird die Zeit der Duldung (abgelehnten Asylantrag) für die Einbürgerung eingerechnet?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #1 - 01.02.2023 um 08:57:04
 
Eine Duldung wird für nichts angerechnet, da sie keinen legalen Aufenthaltsstatus darstellt; sie bescheinigt lediglich eine Aussetzung einer Abschiebung. Man darf sich mit der Duldung in D aufhalten, ist aber ausreisepflichtig.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #2 - 01.02.2023 um 10:44:21
 
Es kann immer nur das vorangegangene Asylverfahren für eine NE berücksichtigt werden. Man kann sich nicht aussuchen welches und mehrere können nicht zusammen gerechnet werden. D.h. die Zeiten beginnen bei ihm erst ab 2019 mit dem Asylfolgeverfahren, da es das letzte Verfahren ist. Er braucht 5 Jahre für die NE, also 2024 erst voll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema