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Anwältin und Sachbearbeiterin erschweren mir den Antrag (Gelesen: 972 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung zu kompliziert, sehr viele Kopien erforderlich
Anilo
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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08.02.2023 um 20:46:09
 
Ich bin 30 Jahre alt, in Deutschland geboren und aufgewachsen. Ich ging hier zur Schule, habe mein Fachabitur gemacht und arbeite seit 2009 abwechselnd geringfügig und sozialversicherungspflichtig. In die Rente habe ich bereits über 80 Monate investiert. Ich habe Niederlassungserlaubnis, seit ich 7 Jahre alt bin. Weiß nicht warum, aber meine Mutter hat sich darum gekümmert. Sie sagt, ich wäre als Kind in ihrem Reisepass eingetragen und zu der Zeit hatte sie Aufenthaltsberechtigung.

Problem 1: Als man mich fragte, ob ich mich nur in Deutschland aufgehalten habe, habe ich die Frage bejaht mit der Ergänzung, dass ich als Kind nur während der Sommerferien paar Mal in die Türkei geflogen bin. Nun verlangt Anwältin und Sachbearbeiterin ausführliche Informationen über meine Urlaubszeiten. Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, wann ich in die Türkei geflogen bin. Nicht, dass es am Ende heißt, ich hätte den Aufenthalt unterbrochen.

Problem 2: Ich hatte ein paar Jugendstrafen, aber mein Bundeszentralregister ist frei. Anwältin und Sachbearbeiterin möchte trotzdem diese Informationen wissen.

Problem 3: Mein Einkommen von 1500 € netto seien zu wenig und ein Ausbildungsbeginn könnte meinen Antrag zur Ablehnung führen. Ich möchte mich weiterbilden, aber Anwältin empfiehlt, dass ich 2-3 Jahre später mit der Ausbildungssuche beginnen solle. Ich bin 30 Jahre alt und habe immer noch keine Ausbildung. Ich wollte schon immer Fachinformatiker werden, und die Suche ist auch nicht leicht.

Problem 4: Sachbearbeiterin verlangt von mir so viele Dokumente, dass mein Stapel schon 3 cm dick ist. Und es werden noch mehr verlangt. Ich habe sehr viele Dokumente verloren und seit 3 Monaten bin ich dabei, an die Dokumente heranzukommen. Wenn zum Beispiel meine Sachbearbeiterin Dokumente vom Kindergärten braucht, die ich besucht habe, wird es kritisch, da diese Kindergärten keine Akte mehr von mir haben.

Problem 5: Wenn ich bis Ende 2027 nicht eingebürgert werde, kann ich schwer die türkische Staatsbürgerschaft abgeben und muss mich freikaufen für 5000 € wegen der Wehrpflicht.

Problem 6, was ich aber lösen konnte: Ich habe in 2019 meinen Vollzeitjob gekündigt und ALG2 bezogen aus Gründen des Mobbings. Eine Woche darauf lag ich im Krankenhaus wegen Kollaps und Panikattacken. Beweismaterial ist vorhanden.

Ich möchte gerne wissen, warum der Antrag so schwierig ist für jemanden wie mich, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, die deutsche Sprache besser beherrscht als meine eigentliche Muttersprache (Türkisch), während sehr viele Menschen, die nicht in Deutschland geboren sind, wirklich ganz einfach eingebürgert haben.

Meine Anwältin sagt, dass sie mir helfen könne, aber ich hab ein ungutes Gefühl bei der Sache. Das Beratungsgespräch fand ich auch nicht so zufriedenstellend. Vielleicht liegt das daran, dass sie jung ist und an Erfahrung fehle.

Ich habe mich wohl oft bei der Sachbearbeiterin verraten. Ich bin halt ein schlechter Lügner und ich lüge nie. Ich mag es nicht, zu lügen. Leider gebe ich ehrliche Antworten, die zu meinem Nachteil führen.

Hat jemand einen Tipp für mich? Bedanke mich fürs Lesen und freue mich auf Antworten.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 08.02.2023 um 22:23:24
 
Anilo schrieb am 08.02.2023 um 20:46:09:
Ich möchte gerne wissen, warum der Antrag so schwierig ist für jemanden wie mich, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, die deutsche Sprache besser beherrscht als meine eigentliche Muttersprache (Türkisch), während sehr viele Menschen, die nicht in Deutschland geboren sind, wirklich ganz einfach eingebürgert haben.

Ganz einfach....weil du, nach deiner Textwand, zu wenig verdienst, möglicherweise keinen entsprechend festen Job hast, deine Papiere nicht vollständig sind, du Vorstrafen hast und du deine Abwesenheitszeiten nicht belegen kannst!

Auch wenn sich das eine oder andere vermutlich aufklären wird, würde ich erstmal alles in Ordnung bringen bevor ich mit einer Einbürgerung anfange
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #2 - 08.02.2023 um 22:30:51
 
Problem 1. Du hast ja dann bestimmt deine Zeugnisse von der 1. Klasse bis zur xten Klasse worin deine Fehlzeiten eingetragen sind. Wenn du ein ordentlicher Schüler warst, dann sollte dort ja sowas wie 0 Stunden unentschuldigt und x Stunden entschuldigt stehen. Dazu kann man bestimmt wntweder sein Hirn einschalten oder eben beim KMK in Bonn die Ferienzeiten des Bundeslandes anfordern und eben zeigen, dass man niemals länger als 3 Monate im Ausland hätte sein können. Ansonsten kannst du auch bei der türkischen Botschaft fragen ob die eine Giris-Cikis Liste erstellen können. Aber ob die 30 Jahre speichern?

Problem 2.
Um sicher zu sein, kannst du ja das nachprüfen. Du kannst beim Bundesamt für Justiz in Bonn Einsicht in deinen Eintrag im Bundeszentralregister beantragen. Wenn du nicht in oder in der Nähe von Bonn lebst, dann kannst du beim Antrag auch sagen, dass die Einsicht beim lokalen Amtsgericht erfolgen kann. Aber du kannst keine Kopien oder Fotos  davon machen.
Aber bei der Einbürgerung holt die Behörde selber die Auskunft über dich vom Bundeszentralregister ein. Ich weiß jetzt nicht ob die überhaupt befugt sind auch getilgte Straftaten von dir zu erheben. Aber selbst wenn dürften sie nicht die getilgten Straftaten dir entgegenhalten.

Problem 3:
1500 € wären deine Ausbildungsvergütung? Oder würdest du bei Ausbildung geringer verdienen? Ansonsten gilt bei einer Anspruchseinbürgerung, dass ein Sozialleistungsbezug unverschuldet sein müsste. Ne Ausbildung wäre imho unverschuldet. Zumal man ja dann sowieso nicht SGB II oder XII Leistungen beantragen könnte.

Problem 4:
Scheint irgendwie übergriffig. Würde nach der Relevanz fragen. Ansonsten kannst du mal mit deiner Mutter oder deinem Vater im Schlepptau zum Beispiel wenn diese damals Steuern erklärt haben zum Finanzamt gehen und falls die die Bescheide noch haben sind vielleicht auch Kinderbetreuungskosten eingetragen, was indirekt nen Nachweis wäre. Oder eben Kindergeldbezug bei der Kindergeldstelle mit alten Kindergeldbescheiden nachweisen.
Aber auf der anderen Seite gab und gibt es keine Pflicht einen Kindergarten zu besuchen.

Problem 5:
Und?

Problem 6:
Und? Bist du außerhalb der Probezeit?

Zu den anderen Fragen:
Im Gegensatz zu anderen Ausländern brauchen türkische Kinder bis zum 16 Lebensjahr keine Aufenthaltserlaubnis. Somit sind die zwar der Behörde irgendwie bekannt aber irgendwie auch nicht. Vielleicht haben die dich auch irgendwie auf den Kieker, weil die deine Jugendstraftaten  kennen was die anderen Ausländer die nicht so gut deutsch sprechen nicht haben. Lieber ein Ausländer ohne Straftaten und schlechte Sprachkenntnisse als ein Ausländer mit Straftaten und sehr guten Sprachkenntnissen.

Deine Anwältin können wir nicht beurteilen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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