Eure Fragen habe ich weitergeleitet. Hier mein Aktueller Stand:
Zitat:Hallo Paul Ich wünsche Gesundheit
Grieche 65 Jahre alt.seit meine 6 Lebensjahr in Deutschland habe nirgends woanders gearbeitet gehbehindert mit schmerzen ich bekomme von Deutschland voller Erwerbsminderungsrente 396uero unbefristet Griechische Staatsangehörigkeit ..10 Jahre Thailand Am 12.11.2023 nach Deutschland eltern verstorben keine Unterstützung mehr ich habe [anmelde Bescheinigung] [AOK Versicherung],Grundsicherung abgelehnt Begründung die zehn Jahre in Thailand bitte warum. 1 zimmer 330euro die miete und essen hat mein Neffe bezahlt bis jetzt und dan auf die Straße wie soll ich leben. danke im voraus
Zitat: Ich war beim beim Sozialamt habe ein Antrag auf Wohngeld gestellt ich wollte ihr mein behinderten Ausweis zeigen sie sagte das ist irrelevant ich habe mich schlecht gefühlt das es ihr egal ist ob ich behindert bin.
Zitat:bin eine griechischer Staatsbürger und bekomme voller Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung
Zitat:die von der Grundsicherung haben
mir geschrieben das ich die (Möglichkeit habe ein Überbrückungsdarlehen sowie ein Darlehen
führ Reisekosten nach Griechenland zu beantragen.Bitte legen sie hierzu Nachweise über die Höhe der notwendigen Reisekosten vor) Die Kostenfreiheit dieser Entscheidung
beruht auf §64 SGB X...soll ich das machen?
Er hat es geschafft, mir seinen letzten Antrag zu enden.
Er hat in Heilbronn Wohngeld beantragt. Aus dem Schreiben:
Zitat:Plausibilitätsprüfung
Sehr geehrter Herr XYZ,
bei der Bearbeitung Ihres Antrages auf Wohngeld vom xx.12.2022 wurde festgestellt, dass das von Ihnen
nachgewiesene monatlichen Einkommen so gering ist, dass es nicht für die Bestreitung des Grundbedarfs
im Sinne des Regelsatzes nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) für einen Haushalt mit
einer Person ausreicht. Auch unter Hinzurechnung eines möglicherweise zu erwartenden Wohngeldes wird
der sozialhilferechtliche Mindestbedarf nicht erreicht.
Zitat:Nach den Bestimmungen des
SGB XII berechnet sich dieser wie folgt:
Regelsatz für Ihren Haushalt: 449,00 EUR
davon 80 Prozent: 359.20 EUR
Miete/Belastung: 330,00 EUR
Gesamtbedarf: 689,20 EUR
Bei dieser Berechnung wurde ein eventuell zustehender Mehrbedarf, der den Bedarf noch erhöhen würde,
nicht berücksichtigt.
Bislang haben Sie uns monatliche Einnahmen in Höhe von 369,85 Euro nachgewiesen. Hinzu kommt das
errechnete Wohngeld in Höhe von 303,00 Euro monatlich.
Die Berechnung führt zu einem Fehlbetrag von insgesamt 16,35 Euro.
Mehr Informationen habe ich erstmal nicht. Er ist mehrfach schwerbehindert und lebt bei seinem Neffen der ihn hilft.
Danke für eure Rückmeldungen. Ich melde mich nochmal. Eure Fragen werde ich beantworten.