Hallo,
ich hatte unseren Fall schon einmal im Kontext einer Niederlassungserlaubnis besprochen:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1633982766Hier soll es jedoch um die Chancen zur Einbürgerung gehen.
Kurz zusammengefasst: Meine Ehefrau ist Russin, ich bin Deutscher. Verheiratet seit 11 Jahren. Wir leben zum zweiten Mal in Deutschland, das erste Mal war ca. 2 Jahre lang, aktuell sind es 2 Jahre 2 Monate. Unsere Schwierigkeit ist, dass ich beruflich immer wieder ins Ausland gegangen bin und nun auch wieder gehe. Immer wenn wir zurückkehren, wird eine neue Familienzusammenführung notwendig, und ihr "3-Jahres-Zähler" für die
NE oder Staatsbürgerschaft beginnt von neuem.
In der aktuellen Lage bzgl. Russland hat meine Frau nun große Sorgen, dass sich die Situation für Russen global weiter verkompliziert. Sie hat daher Bedenken, mir ohne die Staatsbürgerschaft in der Tasche zu folgen.
Unsere Planung sah so aus: Ich gehe ins Ausland, inkl. Abmeldung in Deutschland; wohne und arbeite dort, kehre regelmäßig zur Familie zurück, z.B. einmal pro Monat. Meine Frau und Kinder verbleiben hier, bis der Prozess durch ist. Sehr schwierige Situation, auch für mich, aber wir sehen keinen anderen Weg ohne dass ich meine Karriere aufs Spiel setze.
Da es jetzt um die Staatsbürgerschaft und nicht mehr nur um die
NE geht, frage ich mich ob das die Voraussetzungen ändert. Zum Beispiel:
- Ist es ein Problem wenn ich nicht an ihrer Wohnadresse gemeldet bin?
- Zählt mein Einkommen, wenn es um die Berechnung zum Lebensunterhalt geht?
Vielen Dank