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Einbürgerung mit Ehepartner im Ausland (Gelesen: 793 mal)
Lurkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Ehepartner im Ausland
20.01.2023 um 17:49:50
 
Hallo,

ich hatte unseren Fall schon einmal im Kontext einer Niederlassungserlaubnis besprochen:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1633982766
Hier soll es jedoch um die Chancen zur Einbürgerung gehen.

Kurz zusammengefasst: Meine Ehefrau ist Russin, ich bin Deutscher. Verheiratet seit 11 Jahren. Wir leben zum zweiten Mal in Deutschland, das erste Mal war ca. 2 Jahre lang, aktuell sind es 2 Jahre 2 Monate. Unsere Schwierigkeit ist, dass ich beruflich immer wieder ins Ausland gegangen bin und nun auch wieder gehe. Immer wenn wir zurückkehren, wird eine neue Familienzusammenführung notwendig, und ihr "3-Jahres-Zähler" für die NE oder Staatsbürgerschaft beginnt von neuem.

In der aktuellen Lage bzgl. Russland hat meine Frau nun große Sorgen, dass sich die Situation für Russen global weiter verkompliziert. Sie hat daher Bedenken, mir ohne die Staatsbürgerschaft in der Tasche zu folgen.

Unsere Planung sah so aus: Ich gehe ins Ausland, inkl. Abmeldung in Deutschland; wohne und arbeite dort, kehre regelmäßig zur Familie zurück, z.B. einmal pro Monat. Meine Frau und Kinder verbleiben hier, bis der Prozess durch ist. Sehr schwierige Situation, auch für mich, aber wir sehen keinen anderen Weg ohne dass ich meine Karriere aufs Spiel setze.

Da es jetzt um die Staatsbürgerschaft und nicht mehr nur um die NE geht, frage ich mich ob das die Voraussetzungen ändert. Zum Beispiel:
  • Ist es ein Problem wenn ich nicht an ihrer Wohnadresse gemeldet bin?
  • Zählt mein Einkommen, wenn es um die Berechnung zum Lebensunterhalt geht?

Vielen Dank
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.01.2023 um 18:11:55
 
Warum müsstest du dich abmelden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Lurkus
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Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.01.2023 um 18:42:19
 
Ich bin davon ausgegangen dass das notwendig ist weil:
1. Ich nur im Ausland Steuern zahle und primär dort wohne.
2. Beim Umzugscontainer wollen die beim Zoll die Abmeldung sehen. Wobei das evtl vermeidbar wäre, soviel ziehe ich eigentlich nicht um vorerst.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.01.2023 um 09:42:31
 
Lurkus schrieb am 20.01.2023 um 17:49:50:
Unsere Planung sah so aus: Ich gehe ins Ausland, inkl. Abmeldung in Deutschland; wohne und arbeite dort, kehre regelmäßig zur Familie zurück, z.B. einmal pro Monat. Meine Frau und Kinder verbleiben hier, bis der Prozess durch ist.

ich würde es wie oben machen (mit der Korrektur/Streichung)

Lurkus schrieb am 20.01.2023 um 18:42:19:
Ich bin davon ausgegangen dass das notwendig ist weil:
1. Ich nur im Ausland Steuern zahle und primär dort wohne.

Kein Doppelbesteuerungsabkommen? ODer ist die Steuerlast im Ausland geringer?

ICh war auch mehrere Jahre im Ausland, allerdings für meine deutsche Firma.
Ich habe mich aus D nicht abgemeldet, damit Steuerpflicht in D geblieben ...
Thema für Steuerberater

Lurkus schrieb am 20.01.2023 um 18:42:19:
2. Beim Umzugscontainer wollen die beim Zoll die Abmeldung sehen.

Für eine Familie o.k.
'Umzugskontaier für einen Mann, der nur vorübergehen im Ausland ist und regelmässig nach D zur Familie zurückkehrt?
Nun ja, man muss wohl Prioritäten setzen.

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