deerhunter schrieb am 16.12.2022 um 08:30:28:Ausreisen und Visum in der Botschaft Manila beantragen...
Die ist für einen jetzt zu stellenden Antrag gar nicht örtlich zuständig, weil der gewöhnliche Aufenthaltsort der Ausländerin in Deutschland ist.
Einen Verweis auf ein Visumverfahren mit einer Reise "um die halbe Welt" entspricht meiner Auffassung nach nicht dem Sinn dieses Forums.
[Auch nicht dann, wenn es "nur" mit einem zweistündigen Flug verbunden wäre.]
Handcreme schrieb am 15.12.2022 um 22:54:56:der Vertrag ist fertig zum Unterschreiben.
Dann muss er jetzt unterschrieben werden! Ohne unterschriebenen Vertrag gibt es keinen Anlass für eine Entscheidung!
Entgegen oft und oft gehörter Auffassung ist die Unterschrift unter einen solchen Vertrag juristisch absolut problemlos möglich, verstößt gegen kein Gesetz und bindet den Arbeitgeber auch nicht unzumutbar.
Dafür sorgen dann Klauseln wie "tritt am .... in Kraft, sofern die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorliegen. Liegen diese am ... nicht vor, tritt der Vertrag am Tag der Vorlage der genannten Erlaubnisse in Kraft. Liegen diese Erlaubnisse bis spätestens zum ... nicht vor, erlischt dieser Vertrag."
Handcreme schrieb am 15.12.2022 um 22:54:56:Was sollte sie jetzt am besten tun?
Es gibt wohl kein "Idealrezept" für eine solche Situation.
Zumindest sollte sie zunächst mal den nächsten freien Termin buchen - dann hat sie den schon mal sicher.
Als nächstes würde ich einen mindestens formlosen, idealerweise aber so weit wie möglich vollständigen Antrag auf die neue
AE unter Zeugen bzw. von einem Dritten in den Behördenbriefkasten einwerfen. Die wichtigsten Aussagen gleich obenauf (Deckblatt), damit auf einen Blick erkennbar ist, worum es geht. Und den gebuchten Termin nennen.
Danach würde ich um eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4)
AufenthG bitten mit einer Auflage, die den Ausbildungsstart ermöglicht.
Und dann abwarten, was passiert - bis Februar sind ja noch ein paar Tage Zeit ...