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Wechsel von Au Pair zu Ausbildung aber ABH Berlin hat keine Termine (Gelesen: 2.705 mal)
Handcreme
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel von Au Pair zu Ausbildung aber ABH Berlin hat keine Termine
15.12.2022 um 22:54:56
 
Hallo liebe Foristen,

eine Bekannte von mir aus den Philippinen macht momentan in Berlin Au-Pair und hat noch eine Aufenthaltserlaubnis bis 04/23.
Nun hat sie sich erfolgreich für eine Ausbildung beworben, der Vertrag ist fertig zum Unterschreiben.
Die Ausbildung würde 02/23 beginnen.
Problem: Sie braucht eine Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung und bis 02/23 wird sie keinen Termin bei der ABH bekommen.
Was sollte sie jetzt am besten tun?

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deerhunter
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Antwort #1 - 16.12.2022 um 08:30:28
 
Handcreme schrieb am 15.12.2022 um 22:54:56:
Was sollte sie jetzt am besten tun?

Ausreisen und Visum in der Botschaft Manila beantragen...
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Handcreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.12.2022 um 09:37:39
 
Danke für die Antwort!
Kannst du oder jemand anderes vielleicht noch ausführen wieso das nicht in Berlin erledigt werden kann?
Oder wäre es kein Problem wenn ein Termin bei der ABH frei wäre?
Ich stecke leider in der Materie gar nicht drin.
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lottchen
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Antwort #3 - 16.12.2022 um 10:47:09
 
Was hat sie momentan für eine AE? §19c Abs. 1 AufenthG? Welche Nebenbestimmungen stehen drinnen?
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Petersburger
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Antwort #4 - 16.12.2022 um 11:35:35
 
deerhunter schrieb am 16.12.2022 um 08:30:28:
Ausreisen und Visum in der Botschaft Manila beantragen... 

Die ist für einen jetzt zu stellenden Antrag gar nicht örtlich zuständig, weil der gewöhnliche Aufenthaltsort der Ausländerin in Deutschland ist.

Einen Verweis auf ein Visumverfahren mit einer Reise "um die halbe Welt" entspricht meiner Auffassung nach nicht dem Sinn dieses Forums.
[Auch nicht dann, wenn es "nur" mit einem zweistündigen Flug verbunden wäre.]


Handcreme schrieb am 15.12.2022 um 22:54:56:
der Vertrag ist fertig zum Unterschreiben.

Dann muss er jetzt unterschrieben werden! Ohne unterschriebenen Vertrag gibt es keinen Anlass für eine Entscheidung!

Entgegen oft und oft gehörter Auffassung ist die Unterschrift unter einen solchen Vertrag juristisch absolut problemlos möglich, verstößt gegen kein Gesetz und bindet den Arbeitgeber auch nicht unzumutbar.
Dafür sorgen dann Klauseln wie "tritt am .... in Kraft, sofern die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorliegen. Liegen diese am ... nicht vor, tritt der Vertrag am Tag der Vorlage der genannten Erlaubnisse in Kraft. Liegen diese Erlaubnisse bis spätestens zum ... nicht vor, erlischt dieser Vertrag."

Handcreme schrieb am 15.12.2022 um 22:54:56:
Was sollte sie jetzt am besten tun?

Es gibt wohl kein "Idealrezept" für eine solche Situation.

Zumindest sollte sie zunächst mal den nächsten freien Termin buchen - dann hat sie den schon mal sicher.

Als nächstes würde ich einen mindestens formlosen, idealerweise aber so weit wie möglich vollständigen Antrag auf die neue AE unter Zeugen bzw. von einem Dritten in den Behördenbriefkasten einwerfen. Die wichtigsten Aussagen gleich obenauf (Deckblatt), damit auf einen Blick erkennbar ist, worum es geht. Und den gebuchten Termin nennen.

Danach würde ich um eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4) AufenthG bitten mit einer Auflage, die den Ausbildungsstart ermöglicht.

Und dann abwarten, was passiert - bis Februar sind ja noch ein paar Tage Zeit ...
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deerhunter
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Antwort #5 - 16.12.2022 um 12:51:36
 
Handcreme schrieb am 16.12.2022 um 09:37:39:
Kannst du oder jemand anderes vielleicht noch ausführen wieso das nicht in Berlin erledigt werden kann?

Es kann in Berlin erledigt werden, gibt aber keine Termine dafür! Also bleibt mein Tipp mit der Ausreise

Petersburger schrieb am 16.12.2022 um 11:35:35:
Die ist für einen jetzt zu stellenden Antrag gar nicht örtlich zuständig, weil der gewöhnliche Aufenthaltsort der Ausländerin in Deutschland ist.

Natürlich ist sie zuständig, wenn sie ihr Aupair beendet und in ihre Heimat zurück reist

Petersburger schrieb am 16.12.2022 um 11:35:35:
Als nächstes würde ich einen mindestens formlosen, idealerweise aber so weit wie möglich vollständigen Antrag auf die neue AE unter Zeugen bzw. von einem Dritten in den Behördenbriefkasten einwerfen. Die wichtigsten Aussagen gleich obenauf (Deckblatt), damit auf einen Blick erkennbar ist, worum es geht. Und den gebuchten Termin nennen.

Danach würde ich um eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4) AufenthG bitten mit einer Auflage, die den Ausbildungsstart ermöglicht.

In Berlin wird nichts passieren, wie man permanent hört, und ohne entsprechende AE (Fiktion) wird der Arbeitgeber sie nicht arbeiten lassen und der Ausbildungsplatz ist weg!
Deshalb mein Tipp mit dem Visum von Manila aus...das klappt sicher. Ist nur etwas teurer
Deshalb ist meine Antwort vielleicht nicht optimal, aber vermutlich die einzige die wirklich rechtzeitig funktioniert!

Zitat:
Und dann abwarten, was passiert - bis Februar sind ja noch ein paar Tage Zeit ...

Es sind, die Weihnachtstage eingeschlossen, 4 Wochen bis zum 1. Februar und in Berlin zählt man inzwischen in Quartalen und nicht mehr in Wochen / Monaten.
Und ohne AE / Fiktionsbescheinigung wird sie den Job verlieren

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Antwort #6 - 16.12.2022 um 13:23:10
 
Ich muss schon schmunzeln. Weil die deutsche Behörde versagt, soll der Betroffene ins Ausland reisen, um ein Visumverfahren im Ausland zu starten, wobei die Auslandsvertretung gerade die Zustimmung der versagenden Behörde einholen soll. Was soll das bezwecken? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behörden, die eh noch nicht überlastet genug sind?

Antrag stellen, dann ist der Aufenthalt bis zur Entscheidung fiktiv erlaubt.
Überlegen in einen Vorort vor Berlin umzuziehen, wo die Behörden nicht versagen. Also sowas wie Potsdam, Brandenburg an der Havel oder was sich da anbietet... Dann wäre die Behörde örtlich zuständig und man könnte ggf. zeitnah die AE haben und muss dafür nur für paar Monate pendeln.
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Antwort #7 - 16.12.2022 um 13:47:38
 
deerhunter schrieb am 16.12.2022 um 12:51:36:
Deshalb mein Tipp mit dem Visum von Manila aus...das klappt sicher. Ist nur etwas teurer
Deshalb ist meine Antwort vielleicht nicht optimal, aber vermutlich die einzige die wirklich rechtzeitig funktioniert! 

Na ja, WAS funktioniert denn da? Dass Sie ein Visum bekommt um nach D zu reisen? Das braucht sie doch nicht, sie ist doch schon da. Ob sie nun ein neues Visum bekommt, einreist und ihren Antrag auf AE stellen will und nicht kann, weil es keine Termine gibt oder ob sie bereits hier ist und den Zweckwechsel beantragen will und nicht kann weil es keinen Termin gibt - wo ist da der Unterschied? Außer dass es teurer wird und noch länger dauert? Größtes Problem ist ja nicht den Zweckwechselantrag zu stellen, das geht ja auch schriftlich. Größtes Problem ist einen Nachweis zu bekommen, dass man damit in der Fiktion ist und somit legal hier und somit auch die Ausbildung beginnen kann.

Vielleicht wirklich mal drüber nachdenken, ob man den Wohnort wechseln kann damit eine ABH zuständig wird, die halbwegs arbeitsfähig ist. Vielleicht kann auch der zukünftige Arbeitgeber helfen.
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deerhunter
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Antwort #8 - 16.12.2022 um 15:57:44
 
lottchen schrieb am 16.12.2022 um 13:47:38:
Na ja, WAS funktioniert denn da? Dass Sie ein Visum bekommt um nach D zu reisen? Das braucht sie doch nicht, sie ist doch schon da. Ob sie nun ein neues Visum bekommt, einreist und ihren Antrag auf AE stellen will und nicht kann, weil es keine Termine gibt oder ob sie bereits hier ist und den Zweckwechsel beantragen will 

Falsch! Jetzt hat sie ein Visum für ein Aupair, welches ausläuft und keine Ausbildung erlaubt!
Ein neues Visum wäre zur Ausbildung

Eine AE beantragen würde in Berlin die Fiktion auslösen....mit der jetzigen AE aber nur für Aupair (denn sie bekommt überhaupt keine rechtzeitige Antwort von der ABH Berlin)...damit dürfte sie keinen Ausbildungsplatz bekommen, denn ein Arbeitgeber würde sich strafbar machen, wenn er nichts schriftliches hat!
Mit dem neuen Visum und der dann beantragten AE (Fiktion) würde sie einen Ausbildungsplatz bekommen!

Umziehen nach Brandenburg würde gehen, schafft aber aufgrund der extremen Überforderungen der ABH´s dort aufgrund Ukrainern / Grenze zu Polen vermutlich auch kaum zum erfolg!
Bei uns im Kreis sind auch 3 Monate Vorlauf nötig für einen Termin
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Petersburger
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Antwort #9 - 16.12.2022 um 21:07:51
 
deerhunter schrieb am 16.12.2022 um 15:57:44:
Mit dem neuen Visum und der dann beantragten AE (Fiktion) würde sie einen Ausbildungsplatz bekommen!

Das bekommt sie jedoch aufgrund des Voraufenthalts nicht ohne Zustimmung der ABH.

Es ist sicher richtig, dass keine ABH einen Visumantrag genauso vor sich her schieben kann wie einen "Ausländer mit Fiktionswirkung, ausgelöst durch die Terminvereinbarung" und ich schließe auch nicht aus, dass ein Visumverfahren im Ergebnis sogar schneller sein kann als der gerade Weg über einen Antrag in Berlin.
Schließlich werden Zustimmungen im Visumverfahren oft von anderen SB bearbeitet als von den Zuständigen für Vorgänge von bereits im Inland Lebenden.

Das Ganze würde ich aber nicht ohne Erläuterung meines gedanklichen Hintergrunds in den Raum werfen.



Meinen Vorschlag habe ich bereits oben geschrieben. Wenn ein Antrag wirksam gestellt ist, dann ist der Ausländerin eine FB auszustellen - § 81 (5) lässt da keinen Interpretationsspielraum zu. Wird dort eine Auflage verfügt, die die Ausbildung (zumindest vorläufig) erlaubt, kann diese beginnen. Wenn trotz ausdrücklicher Bitte keine solche Auflage verfügt wird, kann man über den nächsten Schritt nachdenken.
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Antwort #10 - 16.12.2022 um 22:51:01
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ein Weihnachtswunder ist geschehen und sie hat Anfang Januar einen Termin bekommen.
Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist "19C ABS. 1 "
Ich werde dann berichten wie es weitergeht, ich wusste auch nicht, dass Sie einen formlosen Antrag schon schriftlich hätte stellen können.
Der Arbeitgeber meinte, dass sie sich alleine drum kümmern muss.
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Antwort #11 - 16.12.2022 um 23:43:22
 
Ich hätte Mal eine Frage dazu.
Da hier gesagt wurde mit dem Visa Antrag würde es auf jeden Fall klappen. Also mir wäre neu dass ein Drittstaaler einfach nur einen Ausbildungsvertrag benötigt und dann auf jeden Fall ein Visum bekommt. Oder wie kommt ihr darauf ?

Edith: https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/nationale-visa/1691004

Ah hier ist die Checkliste. Also da sind ja schon einige Voraussetzungen, dass diese eefüllt sind davon schreibt der TE nichts. (Zustimmung Arbeitsagentur wird dringend empfohlen , a2 notwendig bei Pflege b1, Qualifikation muss nachgewiesen werden etc ). Dagegen ist ein Au pair Visa denkbar einfach
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« Zuletzt geändert: 16.12.2022 um 23:57:20 von roseforest »  
 
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Antwort #12 - 17.12.2022 um 09:52:13
 
roseforest schrieb am 16.12.2022 um 23:43:22:
Da hier gesagt wurde mit dem Visa Antrag würde es auf jeden Fall klappen.

Das steht wo genau?

roseforest schrieb am 16.12.2022 um 23:43:22:
Also da sind ja schon einige Voraussetzungen, dass diese eefüllt sind davon schreibt der TE nichts.

Nein, das tut er nicht. Sind diese nicht erfüllt, wird es weder in Berlin noch in Manila einen AT geben.

Nach dem Startbeitrag geht es nur hier nur um die Möglichkeit, den erforderlichen AT rechtzeitig zu erhalten.


Gibt es für uns daher irgendeinen Grund, alle anderen denkbaren Fragen ebenfalls in diesem Thema zu diskutieren?
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Antwort #13 - 17.12.2022 um 10:06:07
 
@petersburger Deerhunter hat geschrieben
"Deshalb mein Tipp mit dem Visum von Manila aus...das klappt sicher. Ist nur etwas teurer".

Nicht alle Fragen mir ging es nur darum wenn der TE darauf hört und dass es dann eben evtl nicht klappt.. oder habe ich was überlesen ?

Zudem schreibt der TE "Ich stecke leider in der Materie gar nicht drin.". Daher bin ich mir nicht sicher ob der TE das bedacht hat. Aber wir werden sehen Smiley
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Antwort #14 - 18.12.2022 um 14:42:09
 
Handcreme schrieb am 16.12.2022 um 22:51:01:
Vielen Dank für eure Antworten.
Ein Weihnachtswunder ist geschehen und sie hat Anfang Januar einen Termin bekommen.
Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist "19C ABS. 1 "
Ich werde dann berichten wie es weitergeht, ich wusste auch nicht, dass Sie einen formlosen Antrag schon schriftlich hätte stellen können.
Der Arbeitgeber meinte, dass sie sich alleine drum kümmern muss.


Dann macht da weiter. Sie kann eine Fiktionsbescheinigung bekommen, muss aber darauf achten, dass Ihr damit die Arbeit erlaubt wird.

Bei einem Visum von Manila aus hätte die Ausländerbehörde Berlin ja auch Zeit haben müssen, den Antrag zu bearbeiten, weil die Zustimmung erforderlich ist. Das wäre nicht schneller gegangen.
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