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Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (Gelesen: 11.901 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.11.2022 um 09:42:50
 
Ein Jahr nach Antritt der neuen Bundesregierung kommt Bewegung in die Sache. Was bislang bekannt ist:

- Der Geburtserwerb nach § 4 Abs. 3 StAG soll dann erfolgen, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat.

- Die Anspruchseinbürgerung soll nach fünf Jahren, statt bisher acht möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren.

- Das Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit soll entfallen.

- Ebenso der Sprachnachweis bei Personen, die älter als 67 sind. Diese sollen sich auf einfache Art mündlich verständigen können.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-einbuergerung-103.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-11/deutsche-staatsangehoerigkeit-ei...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.11.2022 um 13:42:26
 
Ersten Berichten zufolge wird das Gesetz wohl zustimmungsbedürftig sein. Die Unionsparteien machen auch schon wieder kräftig Stimmung gegen die Reform,  O-Ton Dobrindt "veramaschen").
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deerhunter
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Antwort #2 - 26.11.2022 um 18:52:46
 
Zitat:
Ersten Berichten zufolge wird das Gesetz wohl zustimmungsbedürftig sein. Die Unionsparteien machen auch schon wieder kräftig Stimmung gegen die Reform,  O-Ton Dobrindt "veramaschen").


Wobei ich persönlich der Union voll recht gebe! Auch gegen die "Doppelstaatsbürgerschaft" ist ja die Union! Das geht so, wie gewünscht nicht durch
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.11.2022 um 19:08:25
 
deerhunter schrieb am 26.11.2022 um 18:52:46:
Wobei ich persönlich der Union voll recht gebe!

Ich bin schockiert....

Keine Sorge, die Partei des kleindeutschen Spießbürgertums wird schon genug Ressentimens schüren, um das verhindern. Da haben wir ja schon mehrere Blaupausen gehabt.

Dann bürgern wir halt weiter über 50% unter HvM ein, erlauben links und rechts Beibehaltungsgenehmigungen und dazu noch allen per Geburt Erworbenen doppelten Staatsangehörigkeiten weiter zu existieren und erzählen was von wer mehr als eine Staatsangehörigkeit hat, ist niemals hier integriert und so etwas darf es niieeemaaaaals geben. Die Illusion will weiter aufrechterhalten werden.
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SimonB
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Antwort #4 - 26.11.2022 um 19:54:32
 
Zitat:
Ich bin schockiert....

Ich auch.
Es wird leider nicht beim Unionsgekeife a la Dobrindt bleiben.
Aber viel Geschrei und Gepluster und populistischer Aktionismus der Opposition führt dann evtl. auch über den Vermittlungsausschuss, so wie beim Bürgergeldgesetz.
Dann hat jeder sein Quentchen abgegeben bzw. zugegeben und--- das Gesetz kommt mit Abstrichen, aber es kommt.
Das ist zu hoffen.
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Budweiser
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Antwort #5 - 26.11.2022 um 21:34:03
 
Zitat:
Ersten Berichten zufolge wird das Gesetz wohl zustimmungsbedürftig sein. Die Unionsparteien machen auch schon wieder kräftig Stimmung gegen die Reform,  O-Ton Dobrindt "veramaschen").

Was ist "veramaschen"? Wann hat Dobrindt dieses Wort benutzt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.11.2022 um 21:44:02
 
Gut er sagte verramschen.

Jetzt glücklich oder willst du dein Profilbild frühstücken?
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Budweiser
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Antwort #7 - 26.11.2022 um 22:16:12
 
Zitat:
Gut er sagte verramschen.

Jetzt glücklich oder willst du dein Profilbild frühstücken?

Im Gegensatz zu Dir lese ich meine Beiträge nochmal durch bevor ich Falsches behaupte.

Und ich habe die Größe um Entschuldigung zu bitten und nicht zu pöbeln wenn ich einen Fehler gemacht habe!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.11.2022 um 22:23:32
 
Budweiser schrieb am 26.11.2022 um 22:16:12:
Und ich habe die Größe um Entschuldigung zu bitten und nicht zu pöbeln wenn ich einen Fehler gemacht habe!!!

Glückwunsch, der Punkt für den besseren Menschen geht dann an dich.

Gibt es auch inhaltliche Kritik? Ich lerne diesbezüglich gerne dazu.
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« Zuletzt geändert: 26.11.2022 um 22:34:06 von N/V »  
 
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Antwort #9 - 27.11.2022 um 09:33:45
 
Zitat:
Keine Sorge, die Partei des kleindeutschen Spießbürgertums wird schon genug Ressentimens schüren, um das verhindern. Da haben wir ja schon mehrere Blaupausen gehabt.

Einer muss ja aufpassen, dass die linksgrünen Chaoten nicht übertreiben  Augenrollen

Tatsächlich bin ich der MEinung, dass wer eingebürgert werden will seine alte Staatsbürgerschaft abgeben sollte. Man kann nur einem Götzen dienen! Auch sollte die Sprache mind. auf Niveau von B1 und der Einbürgerungstest bei jeden Pflicht sein!
Den erwerb von Geburt an bleibt davon ja völlig unberührt!

Dazu muss man dann natürlich auch jedem Deutschen erlauben weitere Staatsbürgerschaften ohne Problem und Beibehaltungsgenehmigung anzunehmen! Ansonsten wäre der Deutsche ja mal wieder diskriminiert
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Petersburger
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Antwort #10 - 27.11.2022 um 13:09:40
 
Ich habe eben mal nachgeschaut, ob wir uns im Userforum befinden - nein, tun wir nicht.

Die weniger informationsliefernde Diskussion sollte ruhig dorthin.
deerhunter schrieb am 27.11.2022 um 09:33:45:
Tatsächlich bin ich der MEinung, dass wer eingebürgert werden will seine alte Staatsbürgerschaft abgeben sollte.

Meine Meinung zu dem Thema behalte ich mal für mich - zu dieser Frage komme ich von einer anderen Seite:
Über aktuelle Statistiken verfüge ich nicht, habe aber in Erinnerung, dass vor Jahren mal in diesem Forum die Zahl genannt wurde: 52% der Einbürgerungen erfolgten damals unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

Und das bringt mich zu einer ganz klaren Aussage: Eine Regel, die in der Praxis nicht mal für die Mehrheit der Fälle gilt, gehört abgeschafft.
Alternativ: Keinerlei Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Weder für EU-Bürger, noch bei "schwerwiegenden Nachteilen" für die Aufgabe der bisherigen und auch nicht für diejenigen, deren Staaten niemals entlassen.
Entweder man macht es richtig oder man lässt es sein.

Mir ist auch noch nicht ein Fall persönlich bekannt geworden, wo die Nachteile durch den Nichtbesitz der deutschen StAng schwerwiegender waren als diejenigen, die durch die Aufgabe der bisherigen StAng entstünden. Dann muss man halt seine Prioritäten abwägen.

Aber bevor jetzt jemand auf mich einschlägt:
Das Prinzip "nur eine StAng" lässt sich nicht mehr durchsetzen, also ist für mich nur die erste von mir genannte Alternative denkbar. Die fett markierte Aussage.


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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 27.11.2022 um 13:39:54
 
Petersburger schrieb am 27.11.2022 um 13:09:40:
Über aktuelle Statistiken verfüge ich nicht, habe aber in Erinnerung, dass vor Jahren mal in diesem Forum die Zahl genannt wurde: 52% der Einbürgerungen erfolgten damals unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

Die Quote betrug seit 2008 konstant rund 50 Prozent und ist bedingt durch Brexit-Bump und die vermehrte Einbürgerung von seit 2014 eingereisten Personen auf mittlerweile (2021) stolze 69,0 Prozent angestiegen (2019: 61,9; 2020: 63,2). Das dürfte auch anhalten, da nunmehr Personen aus Staaten eingebürgert werden können, die ohnehin niemanden entlassen. 

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Int...

Ein schönes Indiz für diese Scheindebatte, schon jetzt werden zwei von drei Einbürgerungsbewerben unter HvM eingebürgert.
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Saxonicus
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Antwort #12 - 27.11.2022 um 20:31:58
 
Petersburger schrieb am 27.11.2022 um 13:09:40:
Alternativ: Keinerlei Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Weder für EU-Bürger, noch bei "schwerwiegenden Nachteilen" für die Aufgabe der bisherigen und auch nicht für diejenigen, deren Staaten niemals entlassen.
Entweder man macht es richtig oder man lässt es sein.

Mir ist auch noch nicht ein Fall persönlich bekannt geworden, wo die Nachteile durch den Nichtbesitz der deutschen StAng schwerwiegender waren als diejenigen, die durch die Aufgabe der bisherigen StAng entstünden. Dann muss man halt seine Prioritäten abwägen.

So sehe ich das auch.
"Man kann nicht zwei Herren dienen" oder wie das Sprichwort sagt "Auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen,". 

Meine Frau, sie lebt inzwischen seit 40 Jahren in Deutschland und hat es bislang trotz mehrfacher Aufforderung durch das Regierungspräsidium immer wieder abgelehnt sich einbürgern zu lassen. Sie sagt immer, auch mit einem deutschen Pass werde/bin ich keine richtige Deutsche und werde nicht als Deutsche akzeptiert.

Über ihre Landsleute mit deutschen Pass macht sie sich immer lustig und bezeichnet sie, ebenso wie andere Ausländer, als Pass-oder Papierdeutsche, weil sie mit Deutschland und deutscher Kultur nichts am Hut haben. Denen geht es doch nur um den deutschen Pass.

Ich verstehe es sowieso nicht, warum so viele Ausländer nach dem deutschen Pass gieren, obwohl sie, wenn man genau hinsieht, weder mit unserer demokratischen Grundordnung oder mit dem Deutschsein etwas zu tun haben wollen und sich weiterhin beharrlich z.B. als Türken bezeichnen. Sie huldigen Erdogan als ihren "Führer" und halten die Scharia für wichtiger als das deutsche Grundgesetz, obwohl sie schon seit Jahren einen deutschen Pass in der Tasche haben.
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Antwort #13 - 27.11.2022 um 22:21:03
 
Saxonicus schrieb am 27.11.2022 um 20:31:58:
So sehe ich das auch.

Wie kommst Du darauf, dass ich das so sehe?
Wieso "auch"?

Habe ich da eine eigene Meinung vorgetragen oder zwei Varianten genannt?

Das Ganze ist nämlich eine der Fragen, wo ich keinem Verfechter einer der beiden "reinen" Positionen zustimmen kann. Welche Argumente auch immer kommen - sofort fallen mir Gegenargumente ein oder kann das Vorgetragene ad absurdum führen bzw. seine fehlende Relevanz begründen.

Dagegen halte ich es für höchst albern, eine Regel aufzustellen oder aufrechtzuerhalten, die in der Mehrzahl der Fälle gar nicht (mehr) greift.
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Antwort #14 - 28.11.2022 um 09:13:52
 
Petersburger schrieb am 27.11.2022 um 22:21:03:
Habe ich da eine eigene Meinung vorgetragen oder zwei Varianten genannt?

Deine zweite Variante ist aber mit der hießigen Rechtsordnung nicht vereinbar, weil sie gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen würden. Wenn der Staat die grundsätzliche Entscheidung trifft, etwas "geben" zu wollen, kann er das nicht von Bedingungen abhängig machen, die entweder objektiv nicht zu erfüllen sind, weil der Betreffende keinen Einfluss darauf hat (Staaten die nicht entlassen) oder deren Erfüllung im Einzelfall unverhältnismäßige Folgen hätte, abhängig machen. Insoweit greift das Argument bei finanziellen Folgen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden zu kurz, weil der Antragssteller nicht auf einen Verwaltungsakt verzichten muss, auf den er grundsätzlich einen Anspruch hätte. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Begünstigung von Unionsbürgern, der keiner vernünftigen Erwägung zugrunde liegt.

Deine zwei Varianten sollten heißen: Alle oder Abschaffung der Einbürgerung.
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Antwort #15 - 28.11.2022 um 16:15:48
 
Zitat:
Deine zweite Variante ist aber mit der hießigen Rechtsordnung nicht vereinbar, weil sie gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen würden.

Was ich selbst dargestellt habe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 28.11.2022 um 16:17:14
 
Wo denn?  hä?

Aus "Alternativ: Keinerlei Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Weder für EU-Bürger, noch bei "schwerwiegenden Nachteilen" für die Aufgabe der bisherigen und auch nicht für diejenigen, deren Staaten niemals entlassen.
Entweder man macht es richtig oder man lässt es sein." folgt das nicht.

Die Alternative heißt also Abschaffung der Einbürgerung als solche.
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« Zuletzt geändert: 28.11.2022 um 16:27:46 von N/V »  
 
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Antwort #17 - 28.11.2022 um 17:56:09
 
Vier Sätze weiter.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 28.11.2022 um 18:12:35
 
Ist auch keine Argumenation bezüglich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, sondern eine persönliche Abwägung des jeweiligen Antragsstellers. Das kann jemand in objektiven Fällen jedoch gar nicht leisten, in subjektiven Fällen braucht er das nicht weil die Gesetzgebung eine andere Entscheidung getroffen hat.

Deine zweite Variante ist weiterhin unverhältnismäßig.

Wenn schon, dann keine Einbürgerung für Niemanden. Das GG unterstellt die Existenz der deutschen Staatsangehörigkeit und schützt vor deren Entzung, setzt aber mit Ausnahme von Art. 116 Abs. 2 GG keine Voraussetzungen an deren Erwerb.
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