Ich habe eben mal nachgeschaut, ob wir uns im Userforum befinden - nein, tun wir nicht.
Die weniger informationsliefernde Diskussion sollte ruhig dorthin.
deerhunter schrieb am 27.11.2022 um 09:33:45:Tatsächlich bin ich der MEinung, dass wer eingebürgert werden will seine alte Staatsbürgerschaft abgeben sollte.
Meine Meinung zu dem Thema behalte ich mal für mich - zu dieser Frage komme ich von einer anderen Seite:
Über aktuelle Statistiken verfüge ich nicht, habe aber in Erinnerung, dass vor Jahren mal in diesem Forum die Zahl genannt wurde: 52% der Einbürgerungen erfolgten damals unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Und das bringt mich zu einer ganz klaren Aussage:
Eine Regel, die in der Praxis nicht mal für die Mehrheit der Fälle gilt, gehört abgeschafft.Alternativ: Keinerlei Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Weder für EU-Bürger, noch bei "schwerwiegenden Nachteilen" für die Aufgabe der bisherigen und auch nicht für diejenigen, deren Staaten niemals entlassen.
Entweder man macht es richtig oder man lässt es sein.
Mir ist auch noch nicht ein Fall persönlich bekannt geworden, wo die Nachteile durch den Nichtbesitz der deutschen StAng schwerwiegender waren als diejenigen, die durch die Aufgabe der bisherigen StAng entstünden. Dann muss man halt seine Prioritäten abwägen.
Aber bevor jetzt jemand auf mich einschlägt:
Das Prinzip "nur eine StAng" lässt sich nicht mehr durchsetzen, also ist für mich nur die erste von mir genannte Alternative denkbar. Die fett markierte Aussage.