Sonnenschein68 schrieb am 22.07.2022 um 16:12:56:Meint ihr,es wäre wirklich möglich,das die Anwältin so eine Stategie fährt?Durch ihre Aussagen sollte man doch meinen,das sie voll auf der Seite der Asylanden/Flüchtlinge steht.
Dass eine Anwältin voll auf der Seite ihrer Mandanten steht, soll auch so sein. Ansonsten: Sie hat dir gegenüber ihre halbseidene "Strategie" relativ genau ausgeführt, also scheint sie es ernst zu meinen mit ihren "Tipps". Ob sie damit ihrem Mandanten wirklich etwas gutes tut, ist fraglich.
Sonnenschein68 schrieb am 22.07.2022 um 16:05:47:Als wir bei ihr einen Termin hatten,da hat sie ihm vorgeschlagen sich eine Frau mit deutschen Pass zu suchen,nach drei Jahren kann er sich wieder scheiden lassen und er kann in Deutschland bleiben.Auf meine Frage,das so etwas doch überprüft wird,weil man ja auch nicht zusammen wohnt,meinte sie zu mir....Nein,wer sollte es kontrollieren.Er müsste sich nur dort anmelden,damit er dort gemeldet ist.
Dass sie vorschlägt, ihrem Mandanten durch strafbares Handeln einen Aufenthaltstitel zu verschaffen, ist problematisch. Noch dazu, wenn sie nicht nur ihrem Mandanten krumme Wege vorschlägt, sondern auch eine Unbeteiligte (unter Ausnutzung von deren Hilfsbereitschaft) reinziehen will. § 95 Abs. 2
AufenthG:
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...)
2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen (...)
Um einen
AT nach einer Hochzeit zu bekommen, müssen beide Partner bei der
ABH erklären, dass sie als Ehepaar zusammenleben wollen. Bei falschen Angaben machen sich beide strafbar. Insofern ist es sehr klug, dass du die Anfrage abgelehnt hast. Bei jeder Verlängerung des
AT (auch nach den 3 Jahren) müssen beide bestätigen, dass sie als Ehepaar zusammenleben.
Natürlich ist möglich, dass das auffliegt. Nach der Vorgeschichte mit Papieren, die nicht vorgelegt wurden, und den kurzfristig verlängerten Duldungen könnte die
ABH schon skeptisch auf einen Antrag auf einen
AT als Ehemann schauen. Und wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dann kann auch nachgeforscht werden.
Und noch off topic: Den Vorschlag, ein Kind als reinen Aufenthaltsbeschaffer zu zeugen, will ich lieber nicht kommentieren.