Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 20:48:50:Ist es so einfach?
Es ist überhaupt nicht einfach. Wie schon erwähnt, ist die Duldung lediglich die Aussetzung der Ausreisepflicht. Noch ist in seinem Asylverfahren nicht entschieden. Läuft Widerspruch oder Klage??
Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 20:48:50:da die Ausländerbehörde auch nicht so gut auf ihn zu sprechen ist
Die
ABH kann und wird nicht nach Gefühl entscheiden.
Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 20:48:50:Prüft das Jugendamt vielleicht auch die Mutter des Kindes?
Ich kann dafür keinen Grund sehen.
Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 21:27:56:Ist das bei der Frau anders,wenn sie schon ein Kind hat?
Nein, ein weiteres uneheliches Kind verhilft der Frau nicht zu einem unbefr.
AT. Die Frage dürfte auch sein, welchen
AT hat die Frau jetzt überhaupt?
Das 2jährige Kind ist deutsch? Also hat es einen deutschen Vater? Das hilft weder dem Kameruner noch der Frau. Er wird die Vaterschaft anerkennen, will das gemeinsame Sorgerecht und wird dann unterhaltspflichtig für sein Kind.
Das ist kein +Punkt für ein Aufenthaltsrecht.
Der Gesetzentwurf zum Bleiberecht für gut integrierte Geduldete soll noch dieses Jahr zum Gesetz werden.
Ob dein Kollege ein solches (zunächst 1jähriges) Bleiberecht statt Duldung erhalten könnte, sieht nach seiner Vorgeschichte nicht so rosig aus. Die
ABH hätte dazu sicher auch eine Stellungnahme abzugeben.