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Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer Vaterschaft (Gelesen: 11.287 mal)
Themen Beschreibung: Vaterschaftsanerkennung
Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #45 - 30.07.2022 um 22:22:26
 
Da kann dir niemand etwas sagen, wenn du nur so dürftige Informationen gibst. Die Staatsangehörigkeit/ der aufenthaltsrechtlicher Status der werdenden Mutter wäre hier z.B. interessant. Oder aus welchen Gründen der werdende Vater geduldet wird und ob er möglicherweise mit einer kurzfristig anstehenden Aufenthaltsbeendigung rechnet.

Generelle Anmerkung: Bitte schreibe im ursprünglichen Thread weiter und mache keinen neuen auf für eine zusätzliche Frage. Auch wäre es gut, wenn du nicht einfach fremde Texte reinkopierst, ohne das als Zitat zu kennzeichnen. Da kann man gar nicht einordnen, was dieser Text soll, wenn erst am Ende die Frage steht. Wenn du Antworten willst, solltest du es den Foristen nicht unnötig schwer machen
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Sonnenschein68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #46 - 31.07.2022 um 08:18:08
 
Guten Morgen und Entschuldigung. Daran habe ich nicht gedacht. Verzeihung. Die Frau hat einen befristeten Aufenthalt ist seit drei Jahren in Deutschland und hat die kamerunische Staatsangehörigkeit. Sie hat ein uneheliches Kind,welches ein deutschen Pass besitzt. Er besitzt auch die kamerunische Staatsangehörigkeit und besitzt die Duldund seit einem Jahr,sein Asylantrag wurde bereits zweimal abgelehnt, eine Klage läuft. Er ist der Meinung, wenn sein Kind geboren wird bekommt er automatisch einen Aufenthalt. Sie möchten sich das Sorgerecht teilen und wollen jetut vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen.Er glaubt auch,das sein Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Das erste Kind ist von einem Afrikaner,der einen deutschen Pass hat,deshalb ist das Kind deutsch. Danke!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #47 - 31.07.2022 um 10:19:08
 
Sonnenschein68 schrieb am 31.07.2022 um 08:18:08:
Die Frau hat einen befristeten Aufenthalt ist seit drei Jahren in Deutschland und hat die kamerunische Staatsangehörigkeit. Sie hat ein uneheliches Kind, welches ein deutschen Pass besitzt. Er besitzt auch die kamerunische Staatsangehörigkeit und besitzt die Duldund seit einem Jahr, sein Asylantrag wurde bereits zweimal abgelehnt, eine Klage läuft.

Wie kommt das Kind zur deutschen Staatsangehörigkeit, wenn beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben und auch nicht über das erforderliche Aufenthaltsrecht von mindestens 8 Jahren in Deutschland verfügen?
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Sonnenschein68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #48 - 31.07.2022 um 10:42:32
 
Also das erste Kind ist ja nicht von ihm,sondern von einem anderen Afrikaner, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Mit dem ist sie ja nichtehelichen zusammen.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #49 - 31.07.2022 um 10:46:02
 
Sonnenschein68 schrieb am 31.07.2022 um 08:18:08:
Daran habe ich nicht gedacht. 

Dann schreibe doch bitte ab jetzt in dem schon längst beschriebenen Thread weiter. Hier:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1658256530/0#0
Dann ersparst du dir und uns die Wiederholungen. Den Kameruner bringt das trotzdem alles nicht voran.
Dieser hat kein Aufenthaltsrecht, er hat lediglich eine ausgesetzte Ausreisepflicht/Duldung.


Sonnenschein68 schrieb am 31.07.2022 um 08:18:08:
Er glaubt auch,das sein Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. 

Das ist ihm doch schon erklärt worden, oder noch nicht?
Der Vater des deutschen Kindes ist Deutscher.




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Sonnenschein68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #50 - 31.07.2022 um 11:56:56
 
Danke....trotzdem!


Zitat:
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« Zuletzt geändert: 31.07.2022 um 13:26:32 von reinhard »  
 
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