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Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer Vaterschaft (Gelesen: 11.265 mal)
Themen Beschreibung: Vaterschaftsanerkennung
Sonnenschein68
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i4a rocks!


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19.07.2022 um 20:48:50
 
Hallo Ihr Lieben,ich bräuchte dringend eure Hilfe und hoffe,das ich hier richtig bin. Muß etwas weiter ausholen....also ich habe einen Kollegen aus Kamerun.Er kam 2018 nach Deutschland und bekam eine Aufenthaltsgestattung.2019 fing er bei uns an zu arbeiten.Weil er seinen Pass,nach mehreren Nachfragen der Ausländerbehörde nicht vorlegte entzog man seine Arbeitserlaubnis und er bekam eine Duldung,diese hat er bis heute.Sein Asylantrag wurde zweimal abgelehnt ,dagegen läuft noch ein Widerspruch.Er besorgte sich bei der Botschaft einen neuen Pass und darf seit Anfang des Jahres wieder arbeiten. Jetzt hat er eine afrikanische Frau kennengelernt,die seit 3 Jahren hier lebt,hat befristeten Aufenthalt,ein uneheliches Kind 2 Jahre alt,mit deutschem Pass.Sie lebt mit der Tochter alleine.Mein Kollege hat sie nun geschwängert,weil er sich so einen Aufenthalt erhofft.Sorgerecht wird geteilt,aber sie werden nicht zusammen wohnen ,oder heiraten. Er glaubt,das das Kind bei der Geburt automatisch deutsch wäre und er bräuchte nur unterschreiben und er kann für immer hier bleiben. ich bin da wirklich sehr skeptisch und glaube,das sich beide(auch die Frau) sich das viel zu einfach vorstellen,oder irre ich mich?Ist es so einfach?Ich mache mir wirklich Sorgen,da die Ausländerbehörde auch nicht so gut auf ihn zu sprechen ist.....habe ich jedenfalls das Gefühl. 2015 hat er nämlich ein Touristenvisum für Holland gestellt,mit seinem Pass.Antrag abgelehnt. Prüft das Jugendamt vielleicht auch die Mutter des Kindes? Ohhhhh,bitte,ich würde mich sehr über einige Informationen dazu von euch freuen.Vielen lieben Dank!!!!
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Petersburger
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Antwort #1 - 19.07.2022 um 20:57:56
 
Wenn die Mutter auch Ausländerin ist, dann erwirbt das Kind der beiden nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn die Mutter
1. seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt.

Sind beide Bedingungen erfüllt, kann er einen Aufenthaltstitel nur zur Ausübung seiner Personensorge erhalten.
Nicht nur aufgrund der Vaterschaft, ohne sich um sein Kind zu kümmern.
Außerdem müssen die üblichen Voraussetzungen vorliegen - geklärte Identität, erfüllte Passpflicht als Grundlage.

Sind nicht beide o.g. Bedingungen erfüllt, entfällt das Ganze.
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Sonnenschein68
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Antwort #2 - 19.07.2022 um 21:25:54
 
Er ist ja erst seit November 2018 in Deutschland und sie erst seit drei Jahren. und soweit ich weiß,hat sie einen befristeten Aufenthalt. Dann scheint es ja doch nicht so einfach,wie er gedacht hat.Vielen Dank
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Sonnenschein68
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Antwort #3 - 19.07.2022 um 21:27:56
 
Wie erhält man einen unbefristeten Aufenthalt?Ist das bei der Frau anders,wenn sie schon ein Kind hat? Und wenn er diese Frau heiraten würde bringt ihm das etwas?Sie hat ja keinen deutschen Pass
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Antwort #4 - 19.07.2022 um 23:47:45
 
Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 21:27:56:
Wie erhält man einen unbefristeten Aufenthalt?

Indem man einen entsprechenden Antrag stellt und die Voraussetzungen erfüllt.

Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 21:27:56:
Und wenn er diese Frau heiraten würde bringt ihm das etwas?

Nicht unter den oben von Dir geschilderten Voraussetzungen.
Und wenn wirklich eine eheliche Lebensgemeinschaft entstünde, müsste wohl immer noch der Lebensunterhalt für Deinen Afrikaner und gesichert sein.
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Sonnenschein68
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Antwort #5 - 20.07.2022 um 08:15:06
 
Guten Morgen....er arbeitet ja wieder.lch bin wirklich gespannt wie das weitergeht. Er würde sonst weiter seine Duldung behalten? Habe ich das richtig verstanden?Oder eventuell trotzdem abgeschoben werden?
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Sonnenschein68
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Antwort #6 - 20.07.2022 um 08:27:05
 
Ich würde mich sehr über weitere Kommentare und Antworten darüber freuen
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Antwort #7 - 20.07.2022 um 11:01:54
 
Sonnenschein68 schrieb am 20.07.2022 um 08:15:06:
Er würde sonst weiter seine Duldung behalten? Habe ich das richtig verstanden?Oder eventuell trotzdem abgeschoben werden?

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und verschafft auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; sie lässt nur die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen. Geduldete Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig und können ggf. auch abgeschoben werden.
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Antwort #8 - 20.07.2022 um 11:35:50
 
Wenn ich aus Interesse eine Anschlussfrage stellen darf: mE muss er dann sogar Unterhalt zahlen, für seinen Aufenthalt bringt ihm das aber alles nichts richtig ?
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SimonB
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Antwort #9 - 20.07.2022 um 12:22:00
 
Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 20:48:50:
Ist es so einfach?

Es ist überhaupt nicht einfach. Wie schon erwähnt, ist die Duldung  lediglich die Aussetzung der Ausreisepflicht. Noch ist in seinem Asylverfahren nicht entschieden. Läuft Widerspruch oder Klage??

Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 20:48:50:
da die Ausländerbehörde auch nicht so gut auf ihn zu sprechen ist

Die ABH kann und wird nicht nach Gefühl  entscheiden.

Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 20:48:50:
Prüft das Jugendamt vielleicht auch die Mutter des Kindes?


Ich kann dafür keinen Grund sehen.

Sonnenschein68 schrieb am 19.07.2022 um 21:27:56:
Ist das bei der Frau anders,wenn sie schon ein Kind hat?

Nein, ein weiteres uneheliches Kind verhilft der Frau nicht zu einem unbefr. AT.  Die Frage dürfte auch sein, welchen AT hat die Frau jetzt überhaupt?
Das 2jährige Kind ist deutsch? Also hat es einen deutschen Vater? Das hilft weder dem Kameruner noch der Frau. Er wird die Vaterschaft anerkennen, will das gemeinsame Sorgerecht und wird dann unterhaltspflichtig für sein Kind.
Das ist kein +Punkt für ein Aufenthaltsrecht.

Der Gesetzentwurf zum Bleiberecht für gut integrierte Geduldete soll noch dieses Jahr zum Gesetz werden.
Ob dein Kollege  ein solches (zunächst 1jähriges) Bleiberecht statt Duldung erhalten könnte, sieht nach seiner Vorgeschichte nicht so rosig aus. Die ABH hätte dazu sicher auch eine Stellungnahme abzugeben.
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reinhard
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Antwort #10 - 20.07.2022 um 15:36:22
 
roseforest schrieb am 20.07.2022 um 11:35:50:
Wenn ich aus Interesse eine Anschlussfrage stellen darf: mE muss er dann sogar Unterhalt zahlen, für seinen Aufenthalt bringt ihm das aber alles nichts richtig ?


Richtig, ein Vater muss Unterhalt zahlen. Das steht so im Gesetz. Und: Ja, wenn er sich an die Gesetze hält, "bringt" das was für eine Aufenthaltserlaubnis.

Ein geduldeter Vater kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d, § 23a, § 25, Abs. 5, § 25a, § 25b oder § 104c Aufenthaltsgesetz erhalten. Sinnvoll ist es, wenn er sich jeweils über die Voraussetzungen informiert und danach entschiedet, welchen Weg er einschlagen will.

Einen Freund fragen zu lassen hilft ihm vermutlich am Schluss gar nicht.
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Sonnenschein68
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Antwort #11 - 20.07.2022 um 16:25:29
 
Sie hat einen befristeten Aufenthalt und ist seit drei Jahren in Deutschland.Er hat seit dem 15.6.2021 eine Duldung und er macht einen Sprachkurs,steht aber noch ziemlich am Anfang. Unterhalt wird er für das Kind zahlen,allerdings geht er von einem geringen Betrag aus,aber ich denke das wird ihm das Jugendamt schon vorrechnen,was er zu zahlen hat. Nur mal blöd gefragt....eine Eheschliessung mit der Frau würde ihm(oder Beiden) doch auch nichts bringen um einen Aufenthalt zu bekommen,oder? Keiner von Beiden hat einen deutschen Pass.
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Sonnenschein68
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Antwort #12 - 20.07.2022 um 16:51:44
 
Und sein Asylantrag wurde bereits zweimal abgelehnt und dagegen läuft eine Klage.
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Antwort #13 - 20.07.2022 um 17:34:54
 
Sonnenschein68 schrieb am 20.07.2022 um 16:25:29:
Nur mal blöd gefragt....eine Eheschliessung mit der Frau würde ihm(oder Beiden) doch auch nichts bringen um einen Aufenthalt zu bekommen,oder? Keiner von Beiden hat einen deutschen Pass.



Das hängt von sehr vielen Faktoren ab, ob das aufenthaltsrechtlich was bringt. Die beiden können sich aber jederzeit informieren, falls sie eine Heirat planen. Dazu gibt es in jeder größeren Stadt eine Migrationsberatung.

Es ist auch davon abhängig, ob sie die nötigen Unterlagen (Geburtsurkunde, Pass, Ledigkeitsbescheinigung) einreichen können.
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Antwort #14 - 20.07.2022 um 22:19:31
 
falls dieser Beitrag nicht gewünscht ist bitte löschen,

aber ich möchte doch mal sagen wie fasziniert ich bin wie "nüchtern" hier die Sachlage betrachtet wird. Ich bin auch in einem anderen Forum da wären schon viele Diskussionen entstanden.

Also der TE hat gestern noch gepostet

"Sorgerecht wird geteilt,aber sie werden nicht zusammen wohnen"

jetzt plant man ja eine wohl offensichtliche Scheinehe... oder zumindest fragt man danach.
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