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Kindergeld eingestellt ohne Bescheid, Paß und UHeft angefordert (Gelesen: 3.910 mal)
JayB
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13.06.2022 um 17:14:14
 
Hallo!
Meine Tochter wurde im Ausland geboren, Kindergeld wurde ab dem Monat genehmigt, wo meine Tochter eingereist und angemeldet ist.

Das Kindergeld für Mai dieses Jahres wurde ohne Bescheid nicht bezahlt. Statt dessen habe ich einen Brief bekommen, wo Kopien von jeder Seite des Pass des Kindes und des Untersuchungshefts angefordert wurden.

Ich hätte gedacht, dass die Familienkasse ggf. mit den anderen Behörden arbeitet und erst dann handelt, wenn es einen hinweis gibt wie eine Abmeldung oder verpasste Kinderuntersuchungen. Dieses vorgehen kommt mir wie ein diskriminierendes Generalverdacht vor.

Ich wollte fragen
- ob es rechtens ist, das Kindergeld ohne Bescheid einzustellen.
-ob es rechtens ist, die Pass und U-Heft anzufordern wenn wir noch angemeldet sind und die Behörden keinen Hinweis auf eine verpasste Kinderuntersuchung habe.

Vielen Dank!
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lottchen
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Antwort #1 - 13.06.2022 um 18:39:20
 
Du bist deutsch / EU-Ausländer / Nicht-EU-Ausländer? Dein Kind ist deutsch / EU-Ausländer / Nicht-EU-Ausländer? Du bist in D sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehst ALG oder Krankengeld?
Je nachdem wie Du die ersten Fragen beantwortest kann der Rest wichtig oder nicht wichtig sein um etwas prinzipiell zum Kindergeldanspruch sagen zu können.

Prinzipiell: nein, es ist nicht üblich Zahlungen einzustellen ohne einen dahingehenden Bescheid zu erlassen. Vielleicht ist er ja noch auf dem Postweg. Wenn Unterlagen nachgefordert werden wird das seinen Grund haben. Entweder wurden sie nie vorgelegt oder es gibt jetzt einen Verdacht dem nachgegangen wird. Vielleicht gab es auch bei Dir Änderungen die Du nicht gemeldet hast.   
Es gibt doch sicher einen Bescheid, in dem erklärt wurde, dass Kindergeldanspruch besteht. In diesem Bescheid steht sicher auch drinnen, wie lange gezahlt wird und aus welchen Gründen der Bescheid aufgehoben werden kann.
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deerhunter
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Antwort #2 - 13.06.2022 um 18:49:15
 
JayB schrieb am 13.06.2022 um 17:14:14:
ob es rechtens ist, die Pass und U-Heft anzufordern wenn wir noch angemeldet sind und die Behörden keinen Hinweis auf eine verpasste Kinderuntersuchung habe. 

Vielleicht gibt es ja Hinweise, die darauf schließen lassen, dass das Kind nicht mehr in Deutschland ist oder hauptsächlich außerhalb lebt! abmelden kann man ja vergessen  Cool

Wo liegt das Problem, den Pass und das Untersuchungsheft vorzuzeigen?
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SimonB
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Antwort #3 - 13.06.2022 um 19:57:44
 
JayB schrieb am 13.06.2022 um 17:14:14:
Kindergeld wurde ab dem Monat genehmigt, 

Was heißt  genehmigt? Was steht im ersten Bescheid?
Es ergehen Entscheidungen. Kindergeldzahlung wird festgesetzt.
Wurde denn bereits Kindergeld ausgezahlt?
Es fehlen der Familienkasse noch Nachweise/Unterlagen.

Es herrscht Datenschutz. Du bist in diesem Falle in der Bringschuld. Die Familienkasse kommuniziert nicht mit Kinderärzten.

JayB schrieb am 13.06.2022 um 17:14:14:
Dieses vorgehen kommt mir wie ein diskriminierendes Generalverdacht vor.

Eher klingt es wie eine Aufforderung zur Mitwirkung und Vorlage weiterer Nachweise. Wo soll da ein Generalverdacht sein?
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JayB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 13.06.2022 um 21:27:39
 
Guten Abend!

Um eure Fragen zu beantworten:

Ja, Kindergeld wurde bereits bezahlt seitdem meine Tochter in Deutschland lebt. Im Bescheid stand, dass das Kindergeld bezahlt wird, bis sie 18 ist.

lottchen schrieb am 13.06.2022 um 18:39:20:
Je nachdem wie Du die ersten Fragen beantwortest kann der Rest wichtig oder nicht wichtig sein um etwas prinzipiell zum Kindergeldanspruch sagen zu können.

Meine Tochter und ich sind beide nicht Deutsch / nicht Unionsbürger. Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt, in Elternzeit. Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Bin alleinerziehend - deshalb finde ich das Vorgehen der Familienkasse mit der Einstellung de Zahlung ohne Bescheid zu geben besonders schlecht, ich brauche ja das Geld.


deerhunter schrieb am 13.06.2022 um 18:49:15:
Wo liegt das Problem, den Pass und das Untersuchungsheft vorzuzeigen?


Mein Problem, den Paß und UHeft vorzuzeigen liegt daran, dass ich niemand kenne, der das schon machen musste. Deshalb wollte ich hier im Forum fragen. 

Außerdem verstehe ich nicht, was ein UHeft mit Kindergeld zu tun hat.

Die Kinderärzte melden die Teilnahme an der Kinderuntersuchung an irgendeine Behörde an. Ist es nicht so, dass die Behörden miteinander kommunizieren, bzw. wenn eine Untersuchung verpasst wird, bekommen nicht alle betroffenen Behörden Bescheid? 

SimonB schrieb am 13.06.2022 um 19:57:44:
Es herrscht Datenschutz. Du bist in diesem Falle in der Bringschuld. Die Familienkasse kommuniziert nicht mit Kinderärzten.



Eben wegen Datenschutz hat die Anforderung des UHefts mich überrascht - das sind private Daten.

Ich hatte schon mal erlebt, dass die Ausländerbehörde ein Fehler gemacht hat und eine falsche Information ans Einwohnermeldeamt übermittelt hat. Deshalb dachte ich, dass die Behörden sowieso miteinander kommunizieren und die Familienkasse erst reagiert und um weitere Unterlagen bittet, wenn sie einen Hinweis bekommen, zB. Schulabwesenheit, verpasste Kinderuntersuchung usw.

Heißt es, dass die Deutsche Behörden quasi um alle Information fragen können/dürfen, ohne eine konkrete Begründung zu geben?

Gruß


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deerhunter
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Antwort #5 - 14.06.2022 um 07:20:07
 
JayB schrieb am 13.06.2022 um 21:27:39:
Heißt es, dass die Deutsche Behörden quasi um alle Information fragen können/dürfen, ohne eine konkrete Begründung zu geben?

Wer etwas will, muss auch seine ansprüche begründen und beweisen! Natürlich kann eine Behörde Nachweise verlangen. Also entweder UHeft und Pass vorzeigen oder eben auf Kindergeld verzichten. Man kann auch klagen, wenn man zu viel Geld über hat
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Melanny
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Antwort #6 - 14.06.2022 um 08:19:14
 
Bei Kindergeldbezug ist das Territorialprinzip entscheidend – NE in Deutschland für Nicht-EU-Ausländer, Erwerbserlaubnis.
Sonst kann ich lediglich nur die allgemeinen Bedingungen bei Antragstellung in Vordrucksformularen lesen: Geburtsurkunde, Steuer-ID, Kindschaftsverhältnis des Antragsteller. Nirgendwo konnte ich etwas von einem Untersuchungsheft lesen. (Keins von meinen 8 Enkeln wurde je verlangt, weder bei Antragstellung noch später.)

Den Pass kann ich noch nachvollziehen, um zu sehen, ob der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als die erlaubte Zeit durch Auslandsaufenthalte überschritten wurde.

Ich würde die Kasse höflich auffordern,  zu begründen, warum die und  auf welcher Grundlage die Leistungen eingestellt wurden und um Weiterzahlung bitten.

Behelfsmäßig würde ich nur eine Passkopie beilegen, die den Aufenthalt belegt.

Nachtrag, da später gefunden:
http://hlcmr.de/wp-content/uploads/2019/12/WP-19-Gleiche-Rechte-für-Kinder-mit-E...

Zwar geht es hier um Sinti und Roma, aber es steht geschrieben, dass manche Forderungen nichts mit Kindergeldanspruch  zu tun haben. Da ist es egal, woher man kommt.

„Zahlreiche durch Beratungsstellen dokumentierte Fallbeispiele belegen, dass Unterlagen angefordert werden, welche nicht im Zusammenhang mit einem Kindergeldanspruch stehen.“

Ein Fallbeispiel aus dem Text:
„In einem ... Schreiben wurden Antragstellende aufgefordert, Nachweise über Ärzt*innenbesuche der Kinder, Impfpässe und das gelbe Untersuchungsheft der Kinder einzureichen.“
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« Zuletzt geändert: 14.06.2022 um 08:32:22 von Melanny »  
 
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Antwort #7 - 14.06.2022 um 09:30:47
 
Prinzipiell steht Dir in dieser Konstalltion für Deine Tochter das Kindergeld zu würde ich meinen. Ich sehe bisher allerdings auch keinen Grund das U-Heft vorzulegen. Möglicherweise soll es anhand der Daten und Stempel darin zum Nachweis dienen, dass das Kind tatsächlich in Deutschland lebt. Es liegt an Dir ob Du das Heft einfach vorlegst oder ob Du gegen diese Forderung vorgehen willst.
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Antwort #8 - 14.06.2022 um 09:53:18
 
Ein nicht vorhandener U-Stempel im Heft belegt doch nicht, dass man zu dieser Zeit nicht in Deutschland war oder dass man zu lange außerhalb war. Aber ein verpasster Termin könnte ungerechterweise dazu führen, dass man das Geld wie eine Sanktion für eine gewisse Zeit entziehen könnte. Schon deshalb würde ich eine rechtlich belegte Begründung fordern.
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Antwort #9 - 14.06.2022 um 10:03:44
 
Melanny schrieb am 14.06.2022 um 09:53:18:
Aber ein verpasster Termin könnte ungerechterweise dazu führen, dass man das Geld wie eine Sanktion für eine gewisse Zeit entziehen könnte. 

Ich wüsste keine Rechtsgrundlage dafür.
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SimonB
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Antwort #10 - 14.06.2022 um 16:27:14
 
JayB schrieb am 13.06.2022 um 21:27:39:
Im Bescheid stand, dass das Kindergeld bezahlt wird, bis sie 18 ist.
So ganz kategorisch steht das dort nicht. Aber das ist die grundsätzliche Festsetzung, das stimmt.
Die Familienkasse schreibt gern auch irgendwo noch dazu in den Bescheiden den Hinweis, dass zur Weiterzahlung des bisher festgesetzten Kindergeldes noch x+y vorzulegen sind. Mit Fristsetzung.
Ob die FK dir nun irgendwann sowas geschrieben hat, kannst du selbst nachprüfen.
Das mit dem U-Heft finde ich auch ungewöhnlich. Das mit dem Pass nicht.
Wir haben mal mehr als 5 Monate gewartet, bis nach Vorlage der Geburtsurkunde dann endlich Kindergeld gezahlt wurde. Ein U-Heft hat die Famkasse noch für kein mir bekanntes im Ausland geborenes Kind verlangt.

Wie viele Monate (vor Mai) wurden denn schon bezahlt?
JayB schrieb am 13.06.2022 um 21:27:39:
Die Kinderärzte melden die Teilnahme an der Kinderuntersuchung an irgendeine Behörde an.

Das wäre mir neu. Jedenfalls melden sie nicht an die Familienkasse.

JayB schrieb am 13.06.2022 um 21:27:39:
Ist es nicht so, dass die Behörden miteinander kommunizieren, bzw. wenn eine Untersuchung verpasst wird, bekommen nicht alle betroffenen Behörden Bescheid? 
Nein.

JayB schrieb am 13.06.2022 um 21:27:39:
Heißt es, dass die Deutsche Behörden quasi um alle Information fragen können/dürfen, ohne eine konkrete Begründung zu geben?
Nein.

@Melanny
Nein, FK können keine Sanktionen geben. Die fordern Nachweise oder stellen die Zahlung ein.

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