Guten Abend!
Um eure Fragen zu beantworten:
Ja, Kindergeld wurde bereits bezahlt seitdem meine Tochter in Deutschland lebt. Im Bescheid stand, dass das Kindergeld bezahlt wird, bis sie 18 ist.
lottchen schrieb am 13.06.2022 um 18:39:20:Je nachdem wie Du die ersten Fragen beantwortest kann der Rest wichtig oder nicht wichtig sein um etwas prinzipiell zum Kindergeldanspruch sagen zu können.
Meine Tochter und ich sind beide nicht Deutsch / nicht Unionsbürger. Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt, in Elternzeit. Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Bin alleinerziehend - deshalb finde ich das Vorgehen der Familienkasse mit der Einstellung de Zahlung ohne Bescheid zu geben besonders schlecht, ich brauche ja das Geld.
deerhunter schrieb am 13.06.2022 um 18:49:15:Wo liegt das Problem, den Pass und das Untersuchungsheft vorzuzeigen?
Mein Problem, den Paß und UHeft vorzuzeigen liegt daran, dass ich niemand kenne, der das schon machen musste. Deshalb wollte ich hier im Forum fragen.
Außerdem verstehe ich nicht, was ein UHeft mit Kindergeld zu tun hat.
Die Kinderärzte melden die Teilnahme an der Kinderuntersuchung an irgendeine Behörde an. Ist es nicht so, dass die Behörden miteinander kommunizieren, bzw. wenn eine Untersuchung verpasst wird, bekommen nicht alle betroffenen Behörden Bescheid?
SimonB schrieb am 13.06.2022 um 19:57:44:Es herrscht Datenschutz. Du bist in diesem Falle in der Bringschuld. Die Familienkasse kommuniziert nicht mit Kinderärzten.
Eben wegen Datenschutz hat die Anforderung des UHefts mich überrascht - das sind private Daten.
Ich hatte schon mal erlebt, dass die Ausländerbehörde ein Fehler gemacht hat und eine falsche Information ans Einwohnermeldeamt übermittelt hat. Deshalb dachte ich, dass die Behörden sowieso miteinander kommunizieren und die Familienkasse erst reagiert und um weitere Unterlagen bittet, wenn sie einen Hinweis bekommen, zB. Schulabwesenheit, verpasste Kinderuntersuchung usw.
Heißt es, dass die Deutsche Behörden quasi um alle Information fragen können/dürfen, ohne eine konkrete Begründung zu geben?
Gruß