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Ausländer müssen bei Kliniken mehr zahlen? (Gelesen: 2.703 mal)
Themen Beschreibung: Patienten-Diskriminierung?
jeremiah
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i4a rocks!


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02.08.2022 um 13:59:03
 
Hallo Leute,

eine kurze Frage:
Ein Bekannte aus dem Ausland (Afrika) möchte während seines Aufenthalts in Deutschland ein Gesundheits-Checkup durchführen.

Ich sende eine erste Anfrage, wo ich meine Adresse angeben. Die Kosten belaufen sich auf 1600 EUR.
Darufhin bekomme ich eine weitere Nachricht, wo ich gefragt werde, die Herkunfsland von dem Patienten anzugeben.
Dies tat ich.
Und am nächsten Tag, bekomme ich einen neuen KV, wo die Kosten diesmal sich auf knapp 4000 EUR belaufen (bei machen Leistungen wie Augenuntersuchung, wurde der Preis x 6 multipliziert).

Ist das normal?
Ist das nicht Patienten-Diskriminierung? nach welcher Grundlage?
Oder wie ist die Rechtlage?

Wahrscheinlich kann ich nichts dagegen machen. Aber ich denke eine Erwähnung und Diskussion darüber ist wert.

Danke  Smiley
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SimonB
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Antwort #1 - 02.08.2022 um 17:02:53
 
jeremiah schrieb am 02.08.2022 um 13:59:03:
in Deutschland ein Gesundheits-Checkup durchführen.

An welchen Checkup hat man da gedacht? Gesundheit ist ein sehr weites Feld.

Ein Checkup für einen Besucher aus dem Land X kann durchaus sehr viel umfangreicher und deshalb teurer sein.
Ich sehe darin keine Diskriminierung.

Du könntest die Stelle fragen, die dir die hohen Kosten genannt hat, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Summe angegeben wurde.

Mit Ausländerrecht hat das wohl weniger zu tun.

Du könntest deine Frage auch in einem anderen, dazu passenden Forum stellen. Vielleicht weiß man beim "Krankenkassenforum" mehr dazu?

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Petersburger
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Antwort #2 - 02.08.2022 um 17:30:14
 
Krankenhäuser und Ärzte können gesetzlich Versicherte nur bis zu einem bestimmten Faktor der für sie geltenden Gebührenordnung "belasten", also entsprechend den Krankenkassen in Rechnung stellen.

Bei privat Versicherten können sie bereits mehr abrechnen.

Wenn sie für Selbstzahler aus dem Ausland an keine dieser Vorgaben gebunden sind, können sie frei kalkulieren.

Das hat nun gar überhaupt nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern gilt immer und überall:
Jeder kann für seine Dienstleistungen verlangen was er will, sofern es keine entgegenstehende bindende Vorschrift gibt.
Der Kunde kann das Angebot annehmen oder einen anderen Anbieter suchen.

Diese Suche nach dem besten Preis macht wohl jeder von uns mehr oder weniger täglich.
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jeremiah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.08.2022 um 23:19:06
 
SimonB schrieb am 02.08.2022 um 17:02:53:
An welchen Checkup hat man da gedacht? Gesundheit ist ein sehr weites Feld.


Also, folgende Leistungen hatte ich für den ausländischen Besucher angefragt, als Selbstzahler. Daraufhin bekam ich diese Preisliste.
...

Danach bekam ich eine weitere Email mit der Bitte Angaben über Herkunfsland und Adresse dort zu geben.
Daraufhin bekam ich folgenden neuen Kostenvoranschlag:

...



Also über die Ausssage:
SimonB schrieb am 02.08.2022 um 17:02:53:
Ein Checkup für einen Besucher aus dem Land X kann durchaus sehr viel umfangreicher und deshalb teurer sein.
Ich sehe darin keine Diskriminierung.


Es handelt sich um die gleichen Leistungen. Sobald der Patient sein Wohnsitz in Afrika hat, veränderen sich die Preise.
"Beide" Patienten sind Selbstzahler.

Wenn dies keine Diskrimierung ist, wie nennt ihr das?
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jeremiah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.08.2022 um 23:24:36
 
Petersburger schrieb am 02.08.2022 um 17:30:14:
Krankenhäuser und Ärzte können gesetzlich Versicherte nur bis zu einem bestimmten Faktor der für sie geltenden Gebührenordnung "belasten", also entsprechend den Krankenkassen in Rechnung stellen.

Bei privat Versicherten können sie bereits mehr abrechnen.

Wenn sie für Selbstzahler aus dem Ausland an keine dieser Vorgaben gebunden sind, können sie frei kalkulieren.


Natürlich, aber wir reden hier von privaten Leistungen, die gleichen. Es ging um die gleiche Person, gleiche Leistungen, sobald die Adresse in Afrika gegeben wurden, bekam ich einen neuen KV mit super Preisen  Laut lachend


Petersburger schrieb am 02.08.2022 um 17:30:14:
Jeder kann für seine Dienstleistungen verlangen was er will, sofern es keine entgegenstehende bindende Vorschrift gibt.
Der Kunde kann das Angebot annehmen oder einen anderen Anbieter suchen.

Diese Suche nach dem besten Preis macht wohl jeder von uns mehr oder weniger täglich. 

Natürlich wird das Angebot abgelehnt. Aber trotzdem empfinde ich es als dikrimierend. Schaut mal dem Unteschied, nur weil man doch eine andere Adresse hat.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 03.08.2022 um 07:40:02
 
jeremiah schrieb am 02.08.2022 um 13:59:03:
Ist das normal?
Ist das nicht Patienten-Diskriminierung? nach welcher Grundlage?

Das beruht doch auf Gegenseitigkeit.

Als hellhäutiger Ausländer musst Du doch in Afrika und Asien auch
für alles und jede Dienstleistung mehr bezahlen als ein Einheimischer.

Selbst meine dunkelhäutige Ehefrau und Staatsangehörige zahlt beim Aufenthalt
in ihren Heimatland beim Arzt oder im Krankenhaus mindestens das Doppelte,
falls bekannt wird, dass sie in Deutschland lebt. Ich als Hellhäutiger sowieso.
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SimonB
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Antwort #6 - 03.08.2022 um 09:29:32
 
jeremiah schrieb am 02.08.2022 um 23:24:36:
weil man doch eine andere Adresse hat.

Wir werden es nicht lösen können und niemand sieht hier eine Diskriminierung.
Ich schlug vor, du könntest genau diese Stelle oder ein spezielles Forum zu solchen speziellen kostentechnischen Punkten fragen, worauf der Kostenvoranschlag beruhe .
Wenn du dann immer noch meinst, die andere Person (der Afrikaner) würde diskriminiert, wende dich doch an die zuständige Ärztekammer.

Ich wäre eher daran interessiert, zu erfahren warum nur für bestimmte Untersuchungen besonders hohe Kosten veranschlagt werden und nicht generell für alles z.B. der Faktor 2,0 kommt.
Vielleicht würde ich auch bei einer anderen Praxis anfragen.
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Petersburger
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Antwort #7 - 03.08.2022 um 09:30:39
 
jeremiah schrieb am 02.08.2022 um 23:24:36:
Aber trotzdem empfinde ich es als dikrimierend.

Als Empfindung einverstanden, rechtlich ist es aber nicht jede Ungleichbehandlung eine Diskriminierung.

Es gibt in dem von Dir geschilderten Fall sachliche Gründe für unterschiedliche Preisgestaltung für unterschiedliche Kundengruppen.
Die Masse der Kunden des medizinischen Systems in Deutschland sind privilegiert, indem sie vor frei kalkulierten Preisen für medizinische Dienstleistungen geschützt sind.

Sonst würde ich auch dagegen klagen können, dass eine grüne Plakette für nicht in der EU zugelassene Fahrzeuge etwa das Dreifache kostet. Was mich persönlich betrifft, wenn ich mit meinem eigenen Fahrzeug einreise.


Dagegen ist Saxonicus' Argument untauglich. Wenn es in anderen Ländern Diskriminierung für Deutsche gibt, lässt das deutsche Recht immer noch keine "Antwort-Diskriminierung" für die Staatsangehörigen dieser Länder zu.



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Aras
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Antwort #8 - 03.08.2022 um 18:13:12
 
Naja wenn ich das lese dann glaube ich ja eher dass man da die preise für "Chefarzt"-Behandlung bezahlt.

Ich frag mich ob man bei dem auch ne Rechnung/Kostenvoranschlag mit Abrechnungsfaktor anfordern kann. Also nach ner Rechner fragen die auch konform mit der Gebührenordnung für Ärzte ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #9 - 04.08.2022 um 08:16:44
 
Aras schrieb am 03.08.2022 um 18:13:12:
Also nach ner Rechner fragen die auch konform mit der Gebührenordnung für Ärzte ist. 

Besonders mit
Zitat:
GOÄ § 2 Abweichende Vereinbarung
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. ...

??

Genau darauf wird das Ganze wohl fußen.
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