Vielen Dank lieber Petersburger
Petersburger schrieb am 16.06.2022 um 11:05:52:Wenn ich diese Information vergleiche mit der Anzahl von "Dänemark-Eheschließungen", die ich in den letzten Jahren gesehen habe ... wundere ich mich.
Ausnahmslos alle diese Eheschließungen fanden im Vorfeld einer Antragstellung auf ein nationales Visum statt. Der russische Part hatte bis dahin nur Schengenvisa und die auch nur in den wenigsten Fällen "ausgereizt" - ein Zusammenleben von mehr als drei Monaten war mithin gar nicht möglich.
Also der Herr meint halt das dort schon etwas die Zügel angezogen worden sind. O-Ton, vor 3 Jahren wäre das kein Thema gewesen, mittlerweile sieht das anders aus. Keine Ahnung, vielleicht seit die eine Behörde eingerichtet haben die zentral eine Ehefähigkeitsprüfung durchführt?
Petersburger schrieb am 16.06.2022 um 11:05:52:Praxishinweis:
Russische Standesämter stellen (vielleicht nicht alle, muss man halt mal prüfen) im Unterschied zu früheren Bescheinigungen "hat in unserer Stadt in den letzten x Jahren keine Ehe geschlossen" nun solche aus, die schon vom Text her sinnvoller scheinen:
"Ist im Standesamtsregister keine Eheschließung seit dem [18. Geburtstag] eingetragen."
Scheinbar ist ein zentrales Register von Personenstandsfällen entstanden und nutzbar, das nicht nur den eigenen Bezirk des Standesamtes erfasst, sondern landesweit.
So wurden schon Personenstandsurkunden über in Sankt Petersburg beurkundete Personenstandsfälle in Weliki Nowgorod ausstellt und dort dann auch apostilliert.
Auch die neue Bescheinigung bedarf einer Apostille - legt sie mal dem Standesamt vor und fragt, ob das nicht ausreichen könnte.
Danke für diese Ausführung.
Also ihr liegt vom Generalkonsultat in Frankfurt ja jetzt etwas vor.
Bin des russischen nicht so mächtig. Mein Freundin meinte da steht sinngemäß: Hiermit bestätige ich, dass mir keine Ehehindernisse in meinem Heimatland im Wege stehen.
Dieses Dokument war für eine Freundin von ihr auch schon ausreichend zur Heirat in D. Jedoch ein Apostille hat dieses Dokument nicht und der Zuständige Herr in der Botschaft wollt auch keine drauf machen, laut ihrer Aussage.
Hab ich deiner Meinung nach für eine Heirat in Deutschland das falsche Dokument oder beziehst du dich darauf, dass der Herr von der Heiratsagentur dieses Dokument in Zweifel gezogen hat?
Mich wundert es auch sehr, dass das Standesamt nicht explizit erwähnt hat das diese Dokument auch übersetzt sein muss. Werd ich jetzt aber sicherheitshalber machen. Bin maximal zeitkritisch unterwegs
Das Drama hat nämlich mittlerweile sein Lauf genommen.
Ich wohne in einer sehr kleinen Stadt. Die zuständige Dame vom Standesamt hat seit gestern bis zum 7.7 Urlaub. D.h. Nachfragen ist nicht möglich. Ich sollte an ihrem ersten Arbeitstag alles in Perfektion vorliegen haben.
Die Geburtsurkunde kann ihr Bruder wohl in Nowosibirsk beantragen, nachdem sie gestern in der Botschaft eine Ermächtigung dafür erstellen hat lassen.
Jetzt wird es interessant, ob die Behörde diese Ermächtigung im Original benötigt
. Der schnelle Postweg ist seit dem eingeschränkten Flugverkehr ja zeitaufwendiger geworden.
Des Weiteren dauert es wohl 3 Wochen eine Geburtsurkunde ausgestellt zu bekommen.
Naja alles in allem sehr gruselige Nachrichten für mich