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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
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Beitrag begonnen von Badd2801 am 09.06.2022 um 15:43:50

Titel: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Badd2801 am 09.06.2022 um 15:43:50
Hallo miteinander,

hab mich jetzt tief in das Thema eingelesen und möchte verstehen, ob ich alles richtig verstanden hab.

Meine Freundin ist russische Staatsbürgerin und hat eine AE für ein Sprachkurs bis Ende August. Gesamtdauer des Sprachkurses sind 9 Monate.
Nun haben wir doch relativ spät beschlossen zu heiraten und jetzt rennt uns so ein bisschen die Zeit davon.

Nun meine Fragen:
1: Gehe ich Recht in der Annahme, dass meine Freundin mit ihrer AE berechtigt ist in Dänemark zu heiraten?
2: Der Sprachkurs ist schon Ende Juli zu Ende. Hilft es mir später vor der Ausländerbehörde wenn ich nach diesem Termin in Dänemark heirate? Stichwort: Visumsmissbrauch
3: Nach der Heirat kann ich ein Wechsel zu einer Ehegatten AE (§28 AufenthG) beantragen und sie muss daraufhin nicht mehr die BRD verlassen?
4: Welche potentielle Probleme könnten mir mit diesem Vorgehen drohen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Wie ihr wisst ist das ein sehr sehr komplexes Thema und ich brauch bisschen Sicherheit, ob ich alles richtig verstanden habe.

Gruß,

Sebastian

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Aras am 09.06.2022 um 16:55:58
1. Solange sie eine Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Fiktionsbescheinigung hat, kein Problem.
2. Ihr könnt auch vorher heiraten.
3. Nein, sie müsste nicht vorher ausreisen
4. Schau dir die AE an und ob da eine Erlöschens-Bedingung geschrieben steht
Wenn die AE mit dem Sprachkurs erlischt, dann könnte es Probleme geben.

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Badd2801 am 10.06.2022 um 08:20:25
Hallo Aras,

erstmal vielen Dank.
Hab jetzt in die Dokumente geschaut.
Erstmal auf der Plastikkarte und dann noch auf dem Zusatzblatt im Reisepass.

Auf der Plastikkarte steht:
16F Abs.1
Pass (Ersatz) "irgendeine Nummer" bis 10 04 2029

Auf dem Zusatzblatt steht:
Sprachkurs Gem. §16F Abs.1 AufenthG
An der Deutsch Akademie mit Erlangung von Sprachkenntnissen Niveau C2
Erwerbstätigkeit nicht erlaubt
Aufenthaltsanzeige nach Einreise.

D.h. für meine Interpretation gibt es keine Erlöschungsbedingungen? Oder wie siehst du das? Hoffentlich schau ich nicht an der falschen Stelle...
Dann müsste das ja alles klappen, oder :) ?

Vielen Dank für deine Hilfe

Gruß,

Sebastian

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 10.06.2022 um 09:37:29
Dann
1. Ja.
2. Nein. Der Zeitpunkt der Eheschließung ist egal. Dein Stichwort halte ich für albern.
3. Richtig.
4. Keine.

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Badd2801 am 16.06.2022 um 10:37:44
Hallo miteinander,

danke nochmal für eure Hilfe.

Ich hab nun mittlerweile mit einer Agentur telefoniert, die bei der Heirat in Dänemark hilft. Ich hatte am Telefon einen sehr kompetenten älteren Herren, der meine Geschichte mit den realistischen Chancen abgleicht.
Ich möchte die Informationen gerne mit euch teilen, da dies zukünftig sicher anderen Leuten hilft.

Es sieht wohl folgendermaßen aus:
Die dänische Behörden sehen es sehr gerne wenn man schon mindestens ein Jahr zusammen lebt.
=> Wir leben leider erst von Oktober bis voraussichtlich August zusammen. Das die Beziehung beinahe schon 7 Jahre läuft, hielt er für nicht so relevant. Da wir uns davor im Jahr vielleicht 50 Tage gesehen haben.

Die erweiterte Meldebescheinigung (mit Beziehungsstatus Ledig), die uns das Rathaus für beide ausgestellt hat, ist in Dänemark sehr wshl auch wenig wert, da meine Holde ja erst seit wenigen Monaten in Deutschland wohnt und dies nur diesen Zeitraum abbildet. Des Weiteren hätte sie das Dokument sehr wahrscheinlich schon gar nicht bekommen dürfen, da ihr Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist, meinte er.

Mit der Ledigkeitsbescheinigung, die wir vom russischen Generalkonsulat ausgestellt bekommen haben, verhält es sich ähnlich. Der O-Ton von dem Herren war, in Konsulaten bekommen die Staatsbürger ausgestellt was sie wollen. Ein Abgleich in Russland würde nicht erfolgen und dies wär auch der Prüfbehörde in Dänemark bewusst.

Am Ende wollte er also mein Auftrag wegen zu geringen Chancen nicht annehmen. Er sagt, es bestehen geringste Chance aber es ist sehr realistisch, dass die dänische Prüfbehörde detailliertere Dokumente einfordern könnte und die dann in der kürze der Zeit nicht beschafft werden können.

Was bleibt jetzt für mich!?
Hab mir überlegt, ob ich zweigleisig fahre. Einerseits selber die Dokumente in Dänemark einreichen.

Anderseits das Verfahren einer Hochzeit in Deutschland anzustoßen.

Das Standesamt in D fordert folgendes:

-      Geburtsurkunde im Original mit Apostille (Stempel der zuständigen Heimatbehörde) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
-      Aktuelle eigene Familienstandserklärung abgegeben vor dem zuständigen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland im Original

Diese Dokumente gehen dann zum Oberlandesgericht. Wartezeit: 6 Wochen.

Abschliessende Frage nochmal an euch:

Wenn ich es schaffe, alle Dokumente bis Ende August zusammen bekommen und vor der Erlöschung der Aufenthaltserlaubnis ein Hochzeitstermin in Deutschland zu erhalten, besteht dann eine Chance, dass meine Holde mit einer Duldung oder Fiktion da bleiben darf. (Entschuldigung den Unterschied zwischen Duldung und Fiktion hab ich noch nicht Verstanden).

Vielen Dank für eure Hilfe

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von LordOfLight am 16.06.2022 um 10:52:08
Ich bin da kein Experte und weiß auch nicht ob für andere Länder andere Regelungen gelten in Dänemark. Ich habe diesen Prozess allerdings schon durch mit meiner Frau aus Taiwan.
Habe da auch einfach die Dokumente eingereicht und dann ein paar Wochen später meinen Termin genannt bekommen. Da wollte niemand irgendwas wissen, von wegen wie lange wir uns schon kennen etc. Sie war damals auch nur mit nem Working Holiday Visum vor Ort und auch erst seit 8 Monaten in Deutschland.
Aber ist schon gute 7 Jahre her, vielleicht hat sich da ja mal was geändert??
Für die Termine zur Hochzeit in DE solltest du mal bei deinem Standesamt nachfragen. Ich mein das in unserer Stadt glaube ich erst wieder nächstes Jahr freie Termine sind...

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 16.06.2022 um 11:05:52

Badd2801 schrieb am 16.06.2022 um 10:37:44:
Die dänische Behörden sehen es sehr gerne wenn man schon mindestens ein Jahr zusammen lebt. 

Wenn ich diese Information vergleiche mit der Anzahl von "Dänemark-Eheschließungen", die ich in den letzten Jahren gesehen habe ... wundere ich mich.
Ausnahmslos alle diese Eheschließungen fanden im Vorfeld einer Antragstellung auf ein nationales Visum statt. Der russische Part hatte bis dahin nur Schengenvisa und die auch nur in den wenigsten Fällen "ausgereizt" - ein Zusammenleben von mehr als drei Monaten war mithin gar nicht möglich.


Badd2801 schrieb am 16.06.2022 um 10:37:44:
Das Standesamt in D fordert folgendes:

-Geburtsurkunde im Original mit Apostille (Stempel der zuständigen Heimatbehörde) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
-Aktuelle eigene Familienstandserklärung abgegeben vor dem zuständigen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland im Original

Praxishinweis:
Russische Standesämter stellen (vielleicht nicht alle, muss man halt mal prüfen) im Unterschied zu früheren Bescheinigungen "hat in unserer Stadt in den letzten x Jahren keine Ehe geschlossen" nun solche aus, die schon vom Text her sinnvoller scheinen:
"Ist im Standesamtsregister keine Eheschließung seit dem [18. Geburtstag] eingetragen."
Scheinbar ist ein zentrales Register von Personenstandsfällen entstanden und nutzbar, das nicht nur den eigenen Bezirk des Standesamtes erfasst, sondern landesweit.

So wurden schon Personenstandsurkunden über in Sankt Petersburg beurkundete Personenstandsfälle in Weliki Nowgorod ausstellt und dort dann auch apostilliert.

Auch die neue Bescheinigung bedarf einer Apostille - legt sie mal dem Standesamt vor und fragt, ob das nicht ausreichen könnte.


Badd2801 schrieb am 16.06.2022 um 10:37:44:
Wenn ich es schaffe, alle Dokumente bis Ende August zusammen bekommen und vor der Erlöschung der Aufenthaltserlaubnis ein Hochzeitstermin in Deutschland zu erhalten, besteht dann eine Chance, dass meine Holde mit einer Duldung oder Fiktion da bleiben darf. (Entschuldigung den Unterschied zwischen Duldung und Fiktion hab ich noch nicht Verstanden).

Chance - ja. Fragt Eure zuständige ABH.

Kurzerklärung:
Fiktion - der vorherige Aufenthaltstitel gilt weiter bis zur Entscheidung der ABH über den neuen Antrag. Der Ausländer hat also einen gültigen Aufenthaltstitel und ist ganz genauso legal in DEU wie bis zum Ablaufdatum der vorherigen AE.

Duldung - der Ausländer hält sich unerlaubt (=ohne Erlaubnis, also ohne AT) in Deutschland auf und bekommt ein Dokument "Aussetzung der Abschiebung". Einziges Plus einer Duldung ist, dass z.B. bei einer Polizeikontrolle niemand anfängt, Maßnahmen wegen des unerlaubten Aufenthalt einzuleiten. Die Duldung zeigt, dass die ABH im Bilde ist und erforderliche Maßnahmen bereits eingeleitet sein sollten.

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Badd2801 am 16.06.2022 um 12:27:50
Vielen Dank lieber Petersburger :)


Petersburger schrieb am 16.06.2022 um 11:05:52:
Wenn ich diese Information vergleiche mit der Anzahl von "Dänemark-Eheschließungen", die ich in den letzten Jahren gesehen habe ... wundere ich mich.
Ausnahmslos alle diese Eheschließungen fanden im Vorfeld einer Antragstellung auf ein nationales Visum statt. Der russische Part hatte bis dahin nur Schengenvisa und die auch nur in den wenigsten Fällen "ausgereizt" - ein Zusammenleben von mehr als drei Monaten war mithin gar nicht möglich.


Also der Herr meint halt das dort schon etwas die Zügel angezogen worden sind. O-Ton, vor 3 Jahren wäre das kein Thema gewesen, mittlerweile sieht das anders aus. Keine Ahnung, vielleicht seit die eine Behörde eingerichtet haben die zentral eine Ehefähigkeitsprüfung durchführt?


Petersburger schrieb am 16.06.2022 um 11:05:52:
Praxishinweis:
Russische Standesämter stellen (vielleicht nicht alle, muss man halt mal prüfen) im Unterschied zu früheren Bescheinigungen "hat in unserer Stadt in den letzten x Jahren keine Ehe geschlossen" nun solche aus, die schon vom Text her sinnvoller scheinen:
"Ist im Standesamtsregister keine Eheschließung seit dem [18. Geburtstag] eingetragen."
Scheinbar ist ein zentrales Register von Personenstandsfällen entstanden und nutzbar, das nicht nur den eigenen Bezirk des Standesamtes erfasst, sondern landesweit.

So wurden schon Personenstandsurkunden über in Sankt Petersburg beurkundete Personenstandsfälle in Weliki Nowgorod ausstellt und dort dann auch apostilliert.

Auch die neue Bescheinigung bedarf einer Apostille - legt sie mal dem Standesamt vor und fragt, ob das nicht ausreichen könnte.


Danke für diese Ausführung.
Also ihr liegt vom Generalkonsultat in Frankfurt ja jetzt etwas vor.
Bin des russischen nicht so mächtig. Mein Freundin meinte da steht sinngemäß: Hiermit bestätige ich, dass mir keine Ehehindernisse in meinem Heimatland im Wege stehen.
Dieses Dokument war für eine Freundin von ihr auch schon ausreichend zur Heirat in D. Jedoch ein Apostille hat dieses Dokument nicht und der Zuständige Herr in der Botschaft wollt auch keine drauf machen, laut ihrer Aussage.

Hab ich deiner Meinung nach für eine Heirat in Deutschland das falsche Dokument oder beziehst du dich darauf, dass der Herr von der Heiratsagentur dieses Dokument in Zweifel gezogen hat?
Mich wundert es auch sehr, dass das Standesamt nicht explizit erwähnt hat das diese Dokument auch übersetzt sein muss. Werd ich jetzt aber sicherheitshalber machen. Bin maximal zeitkritisch unterwegs :(

Das Drama hat nämlich mittlerweile sein Lauf genommen.
Ich wohne in einer sehr kleinen Stadt. Die zuständige Dame vom Standesamt hat seit gestern bis zum 7.7 Urlaub. D.h. Nachfragen ist nicht möglich. Ich sollte an ihrem ersten Arbeitstag alles in Perfektion vorliegen haben.

Die Geburtsurkunde kann ihr Bruder wohl in Nowosibirsk beantragen, nachdem sie gestern in der Botschaft eine Ermächtigung dafür erstellen hat lassen.
Jetzt wird es interessant, ob die Behörde diese Ermächtigung im Original benötigt :(. Der schnelle Postweg ist seit dem eingeschränkten Flugverkehr ja zeitaufwendiger geworden.
Des Weiteren dauert es wohl 3 Wochen eine Geburtsurkunde ausgestellt zu bekommen.
Naja alles in allem sehr gruselige Nachrichten für mich :(


Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 16.06.2022 um 13:00:37

Badd2801 schrieb am 16.06.2022 um 12:27:50:
Mein Freundin meinte da steht sinngemäß: Hiermit bestätige ich, dass mir keine Ehehindernisse in meinem Heimatland im Wege stehen. 

Das klingt wie eine eidesstattliche Versicherung der Russin, dass sie nicht verheiratet sei, beurkundet durch die AV.

Da kann dann tatsächlich alles drinstehen, was die Russin so erklärt - ob es nun nachprüfbar ist oder nicht.


Badd2801 schrieb am 16.06.2022 um 12:27:50:
Jedoch ein Apostille hat dieses Dokument nicht und der Zuständige Herr in der Botschaft wollt auch keine drauf machen, laut ihrer Aussage.

Kann es auch nicht.
Von Auslandsvertretungen errichtete Urkunden werden nicht apostilliert - das steht so im entsprechenden Übereinkommen.



Badd2801 schrieb am 16.06.2022 um 12:27:50:
Das Drama hat nämlich mittlerweile sein Lauf genommen.

Welches Drama?

Ich sehe in Deinen bisherigen Ausführungen keinen Anlass für Panik und kein Drama. Gut, der derzeitig AT läuft ab - ja, und?
Auf zur ABH, das Ganze in Ruhe mit den Kollegen besprechen (oder halt nett und freundlich aufschreiben und hinschicken) und es sollte eine Möglichkeit für eine zeit-unkritische Abwicklung gefunden werden können.

Und auch Reisen von und nach RUS sind kein Teufelswerk. Neben den Flugrouten über Drittländer, die intensiv genutzt werden (und entsprechend im Preis angezogen haben) gibt es den Landweg ins Baltikum und nach Finnland samt Flügen von Tallinn/Helsinki/Riga.

Macht den ganzen Kram in Ruhe, macht ihn richtig - dann gibt es in Zukunft auch keinen Ärger.

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Aras am 16.06.2022 um 21:20:07
Naja, das ist eine Agentur. Die verdient ihr Geld damit, dass sie das für euch erledigt was ihr auch direkt beim Standesamt einreichen könnt. Würde ja eher empfehlen mal direkt in Tonder oder so im Standesamt anzurufen und direkt an der Quelle fragen worauf es tatsächlich ankommt.

Wenn ich sowas wie 1 Jahr zusammenleben höre, dann frag ich mich was dann die konservativen oder religiösen machen, bei denen ein Zusammenleben vor der Ehe verpönt ist und garnicht machbar ist. Also da sehe ich eher ein Risiko dass dir BS erzählt wird.

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Badd2801 am 17.06.2022 um 10:50:30

Petersburger schrieb am 16.06.2022 um 13:00:37:
Das klingt wie eine eidesstattliche Versicherung der Russin, dass sie nicht verheiratet sei, beurkundet durch die AV.

Danke again :)
Was ist denn deines Erachtens das richtige Dokument? Meine Freundin meinte, dieses Dokument wäre das einzige wo dir die Botschaft hinsichtlich der Ehetauglichkeit ausstellt. Sie hat extra in der Botschaft nach gefragt.


Petersburger schrieb am 16.06.2022 um 13:00:37:
Welches Drama?


Ja, hast ja Recht. Die Infos waren gestern Brandnew. Da war ich vielleicht ein klein wenig panisch. Mittlerweile weiss ich auch, dass die Geburtskunde in 4 Tagen vorliegt. Damit kann ich dann auch direkt am 7. Juli zum Standesamt maschieren.
Danach würd mein Weg zur Ausländerbehörde gehen. Brauch ja gewisse Infos über ein etwaigen Heiratstermin.




Aras schrieb am 16.06.2022 um 21:20:07:
Wenn ich sowas wie 1 Jahr zusammenleben höre, dann frag ich mich was dann die konservativen oder religiösen machen, bei denen ein Zusammenleben vor der Ehe verpönt ist und garnicht machbar ist. Also da sehe


Danke Aras :) Nur leider haben Standesämter damit gar nichts mehr zu tun. Die haben mittlerweile eine Zentralprüfstelle die dann den Standesämter ein Go geben.

Titel: Re: Heiraten mit AE für einen Sprachkurs in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 17.06.2022 um 23:54:01

Badd2801 schrieb am 17.06.2022 um 10:50:30:
Was ist denn deines Erachtens das richtige Dokument? 

Mein Erachten ist irrelevant. Entscheidend ist, was Dein zuständiges OLG anerkennt.

In Kenntnis der nun möglichen Bescheinigung des Heimatstandesamtes, über die ich oben schrieb, wäre diese Bescheinigung vermutlich das Beste, was man bekommen kann.
Und es wird wohl über kurz oder lang dann in Deutschland üblicherweise gefordert werden.


Badd2801 schrieb am 17.06.2022 um 10:50:30:
Meine Freundin meinte, dieses Dokument wäre das einzige wo dir die Botschaft hinsichtlich der Ehetauglichkeit ausstellt.

Nö. So sicher nicht.
Es wird aber das einzige sein, was die russische AV ausstellen kann, wenn ihr nicht Besseres vorgelegt wird. Wenn also jemand kommt, der seinen Familienstand nicht belegen, sondern nur behaupten kann, dann lässt man den das erklären und macht daraus eine Urkunde.

Kurz mal phantasiert: Besteht ein (deutsches) Standesamt auf einer konsularischen Bescheinigung, statt das (russische) Standesamtsdokument direkt anzuerkennen, kann natürlich die AV aufgrund des Standesamtsdokuments eine Bescheinigung erstellen. Klingt zwar albern, aber ...


Badd2801 schrieb am 17.06.2022 um 10:50:30:
Die haben mittlerweile eine Zentralprüfstelle

Ja, und? Hast Du die gefragt oder einen Dritten?
Ich wollte mich nicht so direkt ausdrücken wie Aras kurz darauf, bin aber von den Aussagen des Dritten auch nicht überzeugt.

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