BTW1810 schrieb am 03.06.2022 um 11:26:00:Ist es uns moeglich fuer meine Frau ein Schengenvisum zu beantragen, damit ins EU Ausland zu ziehen und ihr Schengen Visum dort in eine Aufenthaltskarte umzuwandeln wenn meine Frau und\oder Ich dort Arbeit gefunden hat?
Zwei Fragen in einer ...
Zunächst die zweite:
Wenn Deine Frau mit einem Schengen-Visum in die Schengen-Staaten eingereist ist und Du innerhalb 3 Monaten in einem EU-Staat (nicht in DEU) Arbeit gefunden hast, dann kann Deine Frau auch eine Aufenthaltskarte in diesem anderen EU-Staat erhalten. Ein spezielles "Einwanderungsvisum" darf hierfür nicht gefordert werden.
Dieser Fall wäre klar und eindeutig - der Fall, dass Deine Frau Arbeit findet und Du nicht, sollte zwar genauso laufen, da kann es aber deutlich mehr Fragen geben. Auch praktische Probleme - je nach Staat.
Dann aber die Frage, wie Du zu einem Schengen-Visum für Deine Frau kommst:
Ein deutsches sollte ihr nur dann erteilt werden, wenn sich Eure Reise um einen Kurzaufenthalt handelt - nicht Euer Fall.
Das deshalb, weil für Dich (wie auch für mich) keine Rechte aus der EU-Freizügigkeit herzuleiten sind, für unser beider Frauen daher auch nicht.
Und ein Visumantrag mit unwahren Angaben kommt nicht in Frage!
Ein Schengen-Visum eines anderen EU-Staates sollte Euch (also Deiner Frau) im Grunde voraussetzungslos erteilt werden, da sie in Deiner Begleitung ein voraussetzungsloses Recht auf Einreise bis zu drei Monaten hat - ob das aber in der Praxis funktioniert, lässt sich hier nur vermuten.