BTW1810 schrieb am 10.08.2022 um 05:53:04:Unter anderem moechten sie jetzt eine Tschechische Aufenthaktskarte von mir haben um zu beweisen das ich dort lebe. Das wuerde doch aber Richtlinie 2004/38 wiedersprechen? Wenn ich das richtig verstehe ist es doch irrelevant fuer den Antrag meiner Frau ob ich dort lebe oder mich dorthin begeben moechte.
Das sehe ich im Wesentlichen auch so.
Es geht der tschechischen
AV anscheinend darum, dass sie etwas konkreter ihre Zuständigkeit belegt haben möchte. Bspw. durch die Darlegung des geplanten Aufenthalts durch Unterkunftsbuchungen oder bspw. auch durch Darlegung konkreter z.B. Arbeitsplatzangebote.
Zitat:Ebenso moechten Sie den genauen Grund fuer unsere Reise wissen, die Angabe im Antragsformular das sie mich begleitet wuerde wohl nicht ausreichen und unsere schriftliche Erklaerung das Sie mich begleitet reicht auch nicht aus.
Dies wuerde doch auch der Richtlinie wiedersprechen.
Das sehe ich im Wesentlichen auch so.
Es kann aber m.E. nicht schaden, im Antrag konkretere Angaben zu machen, anstatt auf im Zweifel aufwändig durchzusetzende Rechte zu bestehen. Insbesondere dann, wenn man wie anscheinend Du konkrete Pläne und Abläufe darlegen kann.
Gib doch ruhig an, dass Du Dich mit Deiner Frau dort aufhalten möchtest, um Dich aus den von Dir genannten Gründen aus dem Inland heraus auf Arbeitsstellen bewerben zu können.
Zitat:Falls ich die Aufenthaktskarte nicht habe, muesste ich Flugtickets(hinflug und rueckflug), Hotel reservierungen, Finanzen etc nachweisen und ihr wuerde ein Tourismus Visum ausgestellt.
Dies koennte es uns doch aber spaeter schwierigkeiten bringen wenn wir die Aufenthaltskarte fuer meine Frau benatragen, da Tourismus ja nicht der korrekte Grund fuer unsere Reise ist.
Du gibst doch nicht Tourismus an, sondern schilderst bzw. hast Deine Motivation und Deine Gründe geschildert. Die
AV hat tatsächlich also Kenntnis, damit hast Du dann der
AV gegenüber keine unwahren Angaben gemacht.
Wie die
AV dann in der Praxis dann ggf. ihr Problem löst, kann Dir egal sein und Dir dann nicht vorgeworfen werden.
Ich würde das daher aus pragmatischen Gesichtspunkten genau so handhaben, wie es die
AV wünscht.
Wenn Du denn schon unbedingt gemeinsam mit Deiner Frau umsiedeln willst, ohne konkret etwas in Aussicht zu haben bzgl. Arbeit und Wohnung.
Gruß