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Arbeiten in EU Ausland (Gelesen: 4.665 mal)
BTW1810
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.06.2022 um 11:26:00
 
Hallo zusammen!

Meine Frau und Ich versuchen im EU Ausland arbeit zu bekommen. Die Arbeitssuche war bisher leider erfolglos da wir beide momentan in Vietnam wohnen und arbeiten. Bisher haben wir immer die selbe Antwort bekommen: "Wir suchen jemanden der bereits in der EU lebt. "
Ich selbst bin Deutscher, meine Frau ist Vietnamesin.

Ist es uns moeglich fuer meine Frau ein Schengenvisum zu beantragen, damit ins EU Ausland zu ziehen und ihr Schengen Visum dort in eine Aufenthaltskarte umzuwandeln wenn meine Frau und\oder Ich dort Arbeit gefunden hat?
Dies wuerde unsere Situation stark vereinfachen. Unsere finanziele Situation erlaubt es uns fuer gut 1 Jahr ohne Arbeit zu ueberleben.


Falls dies nicht moeglich ist, kann Ich bei der Beantragung des Visums angeben das wir ins EU Ausland ziehen wollen um dort zu leben und arbeiten?

Vielen Dank fuer Eure hilfe!


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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 03.06.2022 um 12:53:40
 
BTW1810 schrieb am 03.06.2022 um 11:26:00:
Ist es uns moeglich fuer meine Frau ein Schengenvisum zu beantragen, damit ins EU Ausland zu ziehen und ihr Schengen Visum dort in eine Aufenthaltskarte umzuwandeln wenn meine Frau und\oder Ich dort Arbeit gefunden hat?

Zwei Fragen in einer ...

Zunächst die zweite:
Wenn Deine Frau mit einem Schengen-Visum in die Schengen-Staaten eingereist ist und Du innerhalb 3 Monaten in einem EU-Staat (nicht in DEU) Arbeit gefunden hast, dann kann Deine Frau auch eine Aufenthaltskarte in diesem anderen EU-Staat erhalten. Ein spezielles "Einwanderungsvisum" darf hierfür nicht gefordert werden.

Dieser Fall wäre klar und eindeutig - der Fall, dass Deine Frau Arbeit findet und Du nicht, sollte zwar genauso laufen, da kann es aber deutlich mehr Fragen geben. Auch praktische Probleme - je nach Staat.


Dann aber die Frage, wie Du zu einem Schengen-Visum für Deine Frau kommst:
Ein deutsches sollte ihr nur dann erteilt werden, wenn sich Eure Reise um einen Kurzaufenthalt handelt - nicht Euer Fall.
Das deshalb, weil für Dich (wie auch für mich) keine Rechte aus der EU-Freizügigkeit herzuleiten sind, für unser beider Frauen daher auch nicht.

Und ein Visumantrag mit unwahren Angaben kommt nicht in Frage!

Ein Schengen-Visum eines anderen EU-Staates sollte Euch (also Deiner Frau) im Grunde voraussetzungslos erteilt werden, da sie in Deiner Begleitung ein voraussetzungsloses Recht auf Einreise bis zu drei Monaten hat - ob das aber in der Praxis funktioniert, lässt sich hier nur vermuten.
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BTW1810
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 03.06.2022 um 13:27:21
 
Super, vielen Dank fuer die Antwort.

Ich hoffe das ich Deine Antwort richtig verstanden habe.
Also solange das Schengenvisum von einer nicht Deutschen Botschaft ausgestellt wurde koennen wir da eine Aufenthaltskarte fuer sie benatragen?
Z.B. wir beantragen das Visum von der Italienischen Botschaft, fliegen nach Italien und finden dort Arbeit.
So wuerde das, zumindest theoretisch, funktionieren?
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reinhard
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Antwort #3 - 03.06.2022 um 13:35:09
 
Ja, das würde funktionieren können.

Hängt eben davon ab, ob die italienische Botschaft mitspielt. Aber in Italien bist Du freizügig, und Deine Frau begleitet Dich. Insofern: Alles in Ordnung.
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Antwort #4 - 03.06.2022 um 13:36:10
 
Bedingt richtig:
Auch mit einem deutschen Schengen-Visum würde dasselbe gelten. Jedoch gelten für ein deutsches Schengen-Visum in Eurem Fall die üblichen Erteilungsvoraussetzungen, so dass bei wahren Angaben im Visumantrag kein Visum erteilt werden dürfte.

Und bitte (nochmal): Unwahre Angaben im Visumantrag kommen nicht in Frage!
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 08.06.2022 um 07:16:09
 
Vielen Dank. Falschangaben helfen mir da eh nicht, wenn ich das alles richtig verstehe muesste  das EU Gesetz hier doch auf meiner seite sein.
Also muesste Ich dann wenn ich den Antrag ausfuelle bei "Purpose of the journey" dann praktisch "Other" ankreuzen und dort "arbeitssuche" angeben? Oder lass Ich das offen und kreuze gar nichts an?
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Antwort #6 - 08.06.2022 um 09:31:55
 
In Ihrem Visumsantrag müsste doch dann stehen "ich begleite meinen deutschen Ehemann", oder?
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BTW1810
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Antwort #7 - 09.06.2022 um 17:18:20
 
Vielen Dank fuer die antwort.
Ich muss ja ein Dokument vorlegen welches bescheinigt das meine Frau und Ich zusammen reisen, ist es in ordnung das ich dann "Ich begleite meine deutsche Ehemann" nochmals als Reisegrund angebe?
Arbeitssuche, Arbeit etc. brauche Ich nirgendsowo angeben?
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reinhard
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Antwort #8 - 09.06.2022 um 21:10:21
 
BTW1810 schrieb am 09.06.2022 um 17:18:20:
ist es in ordnung das ich dann "Ich begleite meine deutsche Ehemann" nochmals als Reisegrund angebe?
Arbeitssuche, Arbeit etc. brauche Ich nirgendsowo angeben?



Ja, "ich begleite" reicht.

Ich würde den Behörden immer nur die Informationen geben, die für den Antrag nötig sind.
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Antwort #9 - 10.06.2022 um 16:55:47
 
Super. Vielen Dank an alle.
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Antwort #10 - 28.07.2022 um 11:45:56
 
Hallo zusammen.

Leider hat es nicht alles so geklappt wie geplant.
Meine Frau und Ich ware gestern beim VFS office(fuer Tschechien)  und haben ihren Antrag eingereicht.
Uns wurde gesagt das der Antrag nicht angenommen werden kann da unsere uebersetzte Vietnamesische Eherkunde sowie unsere Deutsche Eheurkunde nicht ausreichen um zu beweisen das wir verheiratet sind. Somit kann kein Familienangehoerigkeit eines EU Buergers nachgewiesen werden.

Das kann doch so nicht stimmen. Das die Vietnamesische Eheurkunde nicht anerkannt wird kann ich verstehen, aber die Deutsche kann doch nicht abgelehnt werden.

Uns wurde weiterhin gesagt das wir besser "Besuch eines Freundes/Familie" als Grund fuer die Reise ankreuzen sollten und nicht "Andere:Ich begleite meinen Dwutschen Ehemann".
Wenn wir das ankreuzen wuerden, und Ich meine Finanzen nachweise wuerde unser Antrag wohl angenommen werden. Und dann koennen unsere Eheurkunden auch anerkannt werden.
Aber wenn ich das ankreuze wuerde ich falsche Angaben machen welche vielleicht den Antrag auf die Aufenthaltskarte meiner Frau erschweren, richtig?

Das macht in meinen Augen alles nicht viel Sinn.

Leider gibt es hier in HCMC keine Tschechische Botschaft oder Konsulat wo wir persoenlich nachfragen koennten.
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Antwort #11 - 28.07.2022 um 13:48:56
 
BTW1810 schrieb am 28.07.2022 um 11:45:56:
Leider gibt es hier in HCMC keine Tschechische Botschaft oder Konsulat wo wir persoenlich nachfragen koennten.

Tschechische Vertretung in Vietnam:
Botschaft der Tschechischen Republik
13 Chu Van An, Hanoi
www.mzv.cz/hanoi/
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BTW1810
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Antwort #12 - 28.07.2022 um 15:12:40
 
Danke fuer die Antwort.

Wir wohnen in HCMC oder Saigon welches im Sueden des landes ist. Hanoi ist im Norden und zu weit weg um dort einen Antrag zu stellen oder persoenlich nachzufragen.
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blubb


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Antwort #13 - 28.07.2022 um 21:32:54
 
Hallo,

natürlich reicht Deine deutsche Eheurkunde aus, um den Umstand Eures Verheiratetseins plausibel zu belegen und in Folge die Freizügigkeit Deiner Frau in Eurem Fall abzuleiten.
Wenn VFS global behauptet, dies reiche nicht aus, geben sie so pauschal formuliert eine Falschauskunft.

Als Grund für diese unrichtige Aussage vermute ich, dass VFS gerne den Antrag bearbeiten und entsprechend entlohnt werden möchte.
Denn auch wenn das einfache Einreisevisum für Ehepartner von EU-Bürgern mittels des "Schengenvisum"-Antragsformulars beantragt wird, könnte es sehr gut sein, dass die Bearbeitung dieser  Sonderkategorie des "einfachen Einreisevisums für abgeleitet Freizügige" nicht seitens der tschechischen AV an VFS ausgelagert ist. Und VFS daher auf das "normale Schengenvisum" ausweichen möchte.

Ich verlinke Dir mal zur Erklärung und Eigenrecherche das Visumhandbuch (insbes. Seite 329 bis 331), nationale deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien, dürfte im Grundsatz auch für Tschechien analog umgesetzt sein: Klick mich!

Wenn Du nicht über VFS das "normale" Schengenvisum für Deine Frau beantragen möchtest, wirst Du nicht umhin kommen, mit der tschechischen Botschaft Kontakt aufzunehmen. Das geht ja auch per E-Mail oder telefonisch, wenn es örtlich weit entfernt ist.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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BTW1810
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 10.08.2022 um 05:53:04
 
Entschuldigt bitte meine verspaetete Antwort, es hat bis heute gedauert eine Antwort von der Botschaft zu bekommen bzw heute war es erst moeglich mich an die Konsularsabteilung weiterzuleiten.
Vielen Dank fuer den Link zum Handbuch.

Von dem Gesprach kann ich folgendes hergeben:
Die VFS moechte tatsaechlich entlohnt werden und war wohl falsch informiert was Eheurkunden angeht. Unsere Deutsche Urkunde wird jetzt anerkannt.

Jetzt moechte aber die Botschaft mehr Unterlagen haben.
Unter anderem moechten sie jetzt eine Tschechische Aufenthaktskarte von mir haben um zu beweisen das ich dort lebe. Das wuerde doch aber Richtlinie 2004/38 wiedersprechen? Wenn ich das richtig verstehe ist es doch irrelevant fuer den Antrag meiner Frau ob ich dort lebe oder mich dorthin begeben moechte.
Ebenso moechten Sie den genauen Grund fuer unsere Reise wissen, die Angabe im Antragsformular das sie mich begleitet wuerde wohl nicht ausreichen und unsere schriftliche Erklaerung das Sie mich begleitet reicht auch nicht aus.
Dies wuerde doch auch der Richtlinie wiedersprechen.

Falls ich die Aufenthaktskarte nicht habe, muesste ich Flugtickets(hinflug und rueckflug), Hotel reservierungen, Finanzen etc nachweisen und ihr wuerde ein Tourismus Visum ausgestellt.
Dies koennte es uns doch aber spaeter schwierigkeiten bringen wenn wir die Aufenthaltskarte fuer meine Frau benatragen, da Tourismus ja nicht der korrekte Grund fuer unsere Reise ist.
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