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Familienzusammenführung Stiefkind aus Kenia (Gelesen: 8.646 mal)
deerhunter
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Antwort #30 - 16.06.2022 um 09:37:20
 
Hajo75 schrieb am 16.06.2022 um 09:30:10:
Wir haben im Ausland geheiratet, Hochzeitsurkunde und Apostille wurden bei Visumsantrag meiner Frau wie gewünscht bei der Botschaft eingereicht. Eine UP fand nicht statt, weil für die Hochzeit nicht notwendig.

Kostenvorschuss wurde nicht gefordert.


Dann wird das jetzt noch kommen und weitere 6 Monate dauern. aber erstmal solltest du eine Rechnung für den Kostenvorschuss bekommen.
Rechne also nicht mehr mit Einreise in 2022, das wird zu knapp
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Hajo75
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Antwort #31 - 16.06.2022 um 09:53:37
 
deerhunter schrieb am 16.06.2022 um 09:37:20:
Dann wird das jetzt noch kommen und weitere 6 Monate dauern. aber erstmal solltest du eine Rechnung für den Kostenvorschuss bekommen.
Rechne also nicht mehr mit Einreise in 2022, das wird zu knapp


Was ist deiner Meinung nach der Grund dafür, dass die "normalen" 3 Monate in unserem Fall nicht eingehalten werden können und daraus 6 Monate werden?

Beim Termin in der Botschaft wurde bei der Vorabsichtung der Dokumente nichts bemängelt, alles war soweit vollständig. Es wurde darauf hingewiesen, dass einzelne Dokumente, insbesondere die Geburtsurkunde, möglicherweise auf Echtheit geprüft werden müssten. Aber, wie schon gesagt, das ist 3 Monate her und es gab seitdem weder einen Anruf noch eine E-Mail an meine Frau.

Ist es möglich, dass der Vorgang bereits in der Ausländerbehörde liegt und dort zur Zeit nicht bearbeitet wird, weil es wegen der Ukraine-Flüchtlinge zu Überlastungen kommt?
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lottchen
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Antwort #32 - 16.06.2022 um 09:57:40
 
Möglich ist alles, daher nachfragen, wo der Vorgang jetzt gerade liegt.
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deerhunter
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Antwort #33 - 16.06.2022 um 10:54:32
 
Hajo75 schrieb am 16.06.2022 um 09:53:37:
Was ist deiner Meinung nach der Grund dafür, dass die "normalen" 3 Monate in unserem Fall nicht eingehalten werden können und daraus 6 Monate werden?

steht im Merkblatt der DAV Kenia

Zitat:
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu sechs Monate betragen
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006254/784784bb0ef2b18b7e5f17693dab8b8a/me...

und bei euch hat ja die UP noch nicht mal angefangen. Also vom Tag der Vorauszahlung 350€ würde ich 6 Monate + x rechnen

Hajo75 schrieb am 16.06.2022 um 09:53:37:
Es wurde darauf hingewiesen, dass einzelne Dokumente, insbesondere die Geburtsurkunde, möglicherweise auf Echtheit geprüft werden müssten. Aber, wie schon gesagt, das ist 3 Monate her und es gab seitdem weder einen Anruf noch eine E-Mail an meine Frau.

Und das ist noch nicht geschehen, nicht mal angefangen...denn dafür braucht es die Kostenübernahme durch euch. also stehen diese 6 Monate noch vor euch!
Warum die restliche Bearbeitung inzwischen 3 Monate dauert, kann ich nicht sagen. Kann Personalmangel sein, oder viel Arbeit oder liegt irgendwo...das bekommst du nur durch nachfrage bei der DAV / BVA raus.
Aber die 6 Monate für die UP wirst du am Ende noch dran hängen müssen

Hajo75 schrieb am 16.06.2022 um 09:53:37:
Ist es möglich, dass der Vorgang bereits in der Ausländerbehörde liegt und dort zur Zeit nicht bearbeitet wird, weil es wegen der Ukraine-Flüchtlinge zu Überlastungen kommt?


Nein, dann wären die schon auf dich zugekommen wegen dem Kostenvorschuss für die UP
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Antwort #34 - 16.06.2022 um 11:28:12
 
lottchen schrieb am 16.06.2022 um 09:57:40:
Möglich ist alles, daher nachfragen, wo der Vorgang jetzt gerade liegt.

Werde ich machen. Danke Dir und allen anderen für die Hilfe so weit.
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Antwort #35 - 18.06.2022 um 22:57:29
 
deerhunter schrieb am 16.06.2022 um 10:54:32:
Aber die 6 Monate für die UP wirst du am Ende noch dran hängen müssen


Falls eine UP gemacht wird.
Sie kann, muss aber nicht als erforderlich angesehen werden.
Bei dem Fzf-Visum meiner kenianischen Frau wurde keine UP gemacht. Bei dem 2 Jahre später beantragten Fzf-Visum meines Stiefsohns wurde ebenfalls keine UP als erforderlich angesehen.

Und noch eine Bemerkung zur Dauer der Bearbeitung: Bei meiner Frau hat es seinerzeit ca. 10 Monate gedauert, weshalb auch immer. Die AV in Nairobi ist wohl bis heute nicht für ihre besondere Geschwindigkeit der Bearbeitung bekannt.
Allgemein ist meine Erfahrung mit AVen die, dass man Beschleunigung bestenfalls mittels anwaltlicher Nachfrage erreichen kann (weil Anwalt=potentieller Ärger und Aufwand). Ob sich das allerdings lohnt, muss man für sich selbst entscheiden.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #36 - 23.07.2022 um 12:53:51
 
Zwischenstand:

Bei der Ausländerbehörde lag der Fall 3 volle Monate lang, ohne dass ich eingeladen wurde. Nachdem ich um einen Termin gebeten hatte, musste ich nochmal 4 Wochen warten, bis die Sachbearbeiterin aus dem Urlaub zurück war. An dem Termin war die zuständige Sachbearbeiterin aber krank, so dass eine Vertretung mich empfangen hat. Von der wurde ich in 15 Minuten abgefertigt.
Es gebe keinen Ermeesens- oder Beurteilungsspielraum. Wenn ich nicht Gehaltsnachweise über 6 Monate nachweisen kann, gibt es kein Visum für mein Stiefkind. Argumente, wie dass ich meine Ehe nicht in Kenia führen könne, meine Frau ohne Kind nicht zu mir ziehen würde und was ich sonst alles noch vorgetragen habe, ist laut Sachbearbeiterin absolut bedeutungslos.

3 Tage (!) nach diesem Termin beim Ausländeramt hat meine Frau in Nairobi den ablehnenden Bescheid bekommen.

Ich gehe davon aus, dass eine Remonstration erfolglos sein wird. Werde es trotzdem machen und evtl. dann vor Gericht gehen. Braucht man für die Remonstration einen Anwalt oder reicht es, die Argumente selber zu formulieren?
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Antwort #37 - 23.07.2022 um 13:05:17
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 12:53:51:
Braucht man für die Remonstration einen Anwalt oder reicht es, die Argumente selber zu formulieren?

Du brauchst keinen Anwalt.

Wobei man sich dann überlegen sollte, ob die Remonstration nicht nur verschwendete Zeit wäre. Wenn die ABH bei ihrer Entscheidung bleibt, wäre eine Klage vor dem VG Berlin zielführender.

Dass es keinen Entscheidungsspielraum gibt und dass deine Argumente gar keine Rolle spielen ist schon eine starke Behauptung. Dazu gibt es eigentlich genug Rechtsprechung zum Thema "atypischer Fall". Selbst wenn es deinem Fall nicht einschlägig wäre, müsste man sich mit dem Thema auseinandersetzen.
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Antwort #38 - 23.07.2022 um 13:15:19
 
Zitat:
Du brauchst keinen Anwalt.

Wobei man sich dann überlegen sollte, ob die Remonstration nicht nur verschwendete Zeit wäre. Wenn die ABH bei ihrer Entscheidung bleibt, wäre eine Klage vor dem VG Berlin zielführender.

Dass es keinen Entscheidungsspielraum gibt und dass deine Argumente gar keine Rolle spielen ist schon eine starke Behauptung. Dazu gibt es eigentlich genug Rechtsprechung zum Thema "atypischer Fall". Selbst wenn es deinem Fall nicht einschlägig wäre, müsste man sich mit dem Thema auseinandersetzen.


Danke. Sehe ich auch so. Ich habe u.a. einen Arbeitsvorvertrag, der an den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung gebunden ist vorgelegt. Hat alles nicht interessiert.
Ich könne ja nach Kenia ziehen und dort Arbeit suchen.

Andere Frage: Wenn meine Frau es hinkriegt, für 2 Wochen eine Aufsichtsperson für das Kind in Kenia zu finden und sie dann hier sich anmeldet und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, kann sie dann innerhalb der Gültigkeitsdauer (1 Jahr) wieder zurück nach Kenia fliegen und ohne Visum erneut einreisen? Und was ist, wenn sie in dieser Zeit den Integrationskurs nicht machen kann, da sie in Kenia lebt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 23.07.2022 um 13:31:33
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 13:15:19:
kann sie dann innerhalb der Gültigkeitsdauer (1 Jahr) wieder zurück nach Kenia fliegen und ohne Visum erneut einreisen? 


§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG

Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
(...)
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist (...).

Das dürfte m.E. hier schon erfüllt sein, sodass deine Frau ihre AE gleich wieder verlieren würde. Dich auf ein Leben in Kenia zu verweisen ist völliger Quatsch, das kann man von keinem Deutschen verlangen (dehalb darf deine Frau auch selbst ohne gesicherten Lebensunterhalt nachziehen).


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Antwort #40 - 23.07.2022 um 13:38:55
 
Zitat:
§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG

Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
(...)
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist (...).

Das dürfte m.E. hier schon erfüllt sein, sodass deine Frau ihre AE gleich wieder verlieren würde. Dich auf ein Leben in Kenia zu verweisen ist völliger Quatsch, das kann man von keinem Deutschen verlangen (dehalb darf deine Frau auch selbst ohne gesicherten Lebensunterhalt nachziehen).



Mit anderen Worten: Meine Frau kann ihr Visum nur für einen kurzen Besuch bei mir nutzen? Und muss dann nächstes Jahr erneut ein Visum der FZF beantragen? Kann sie sich wenigstens anmelden in Deutschland, so dass ich die Steuerklasse ändern kann?
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Antwort #41 - 23.07.2022 um 14:25:16
 
Sorry, wenn ich nerve, aber ich habe noch eine Frage zum Verhalten der Ausländerbehörde. Kommt es vor, dass man zum Visumsantrag der Ehefrau überhaupt nicht befragt wird, z.B. wo und wann man sich kennengelernt hat?
Mich wundert einfach, dass von der Ablehnung der Ausländerbehörde in DE und der Ablehnung des Visumantrags in Nairobi nur 3 Tage vergangen sind. Mir wurde eine Prüfung meines Antrags über 4-6 Wochen angekündigt.
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Antwort #42 - 23.07.2022 um 14:32:18
 
Ja, das kommt vor.

Jeder Antrag ist anders und anders begründet. Hier ging es ja auch um die Bürgschaft für das Stiefkind und Deine Aussage, dass sie ohne die Bürgschaft und ohne das Kind gar nicht kommen will.

Eine Remonstration "lohnt" sich, wenn man etwas Neues anführen kann – zum Beispiel eine zweite Bürgschaft einer solventen Person.
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Antwort #43 - 23.07.2022 um 15:07:48
 
reinhard schrieb am 23.07.2022 um 14:32:18:
Ja, das kommt vor.

Jeder Antrag ist anders und anders begründet. Hier ging es ja auch um die Bürgschaft für das Stiefkind und Deine Aussage, dass sie ohne die Bürgschaft und ohne das Kind gar nicht kommen will.

Beim Termin ging es um beide Visumsanträge. Aber die Vertreterin meiner Sachbearbeiterin hat nur nach den 6-monatigen Einkommensnachweisen gefragt.
Aber okay, mich hat`s nur gewundert weil ich erwartet habe, dass Fragen zum Thema möglicher "Scheinehe" kommen.
Zitat:
Eine Remonstration "lohnt" sich, wenn man etwas Neues anführen kann – zum Beispiel eine zweite Bürgschaft einer solventen Person.

Okay, danke für den Hinweis.
Weiß jemand, wie lange es derzeit ungefähr dauert vom Einreichen der Klage bis zu einer Entscheidung?
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Antwort #44 - 23.07.2022 um 15:31:28
 
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