Zitat:Nein, der Lebensunterhalt ist in der Regel zu sichern.
In der Regel bedeutet hier, dass in Ausnahmesituationen davon abgesehen wird. Etwa, falls das Kind völlig alleine im Heimatland bleiben müsste.
Es besteht seitens der Ausländerbehörde also Ermessensspielraum, d.h. es muss nicht
zwingend eine Ablehnung des Visumsantrags erfolgen, wenn die Unterhaltssicherung nicht erbracht werden kann?
Zitat:Nun, wenn die Mutter theoretisch alleine nach Deutschland kommt, dann wird das Argument, dass das Kind nicht alleine in Kenia bleiben könne auch entkräftet. Insoweit würdet ihr mit dieser Vorgehensweise gerade den Ablehnungsgrund selbst schaffen.
Ist das so streng? Ich denke schon, dass es einen Unterschied macht, ob man sein Kind ein paar Wochen zu einer sehr vertrauten Nachbarin bringt oder ob man es dauerhaft zurücklässt. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und hat nichts mit der Bewertung der Ausländerbehörde zu tun.
Zitat:Es spricht, denke ich, nichts dagegen, dass während der Laufzeit des Visums (3 Monate) das Kind erstmal in Kenia verbleibt und dann später mit dem bereits ausgestellten Visum einreist (Laufzeit beachten).
Vielen Dank auch an dich für die Antworten! Meine Überlegung war ja, dass es den Visumsantrag möglicherweise für das Kind erleichtern würde, wenn die Mutter bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen würde. Oder dass wir zusammen bei der Ausländerbehörde gleich eine Aufenthaltserlaubnis für meine Frau UND ihr Kind beantragen könnten.
Zitat:Mit einer
AE ist kein weiteres Visum für die Frau notwedig, allerdings benötigt die Ausstellung der
AE sicherlich 4 Wochen oder länger. Je nach Visum kann die Frau ggf. auch mit dem gleichen Visum während der Laufzeit erneut einreisen.
Okay, vielen Dank auch für diese Information!