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Familienzusammenführung Stiefkind aus Kenia (Gelesen: 8.845 mal)
deerhunter
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Antwort #45 - 23.07.2022 um 15:53:25
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 13:38:55:
Kann sie sich wenigstens anmelden in Deutschland, so dass ich die Steuerklasse ändern kann?

Nein, weil man die Steuerklasse nur ändern kann wenn man
1. verheiratet ist...und
2. zusammen lebt


macht also keinen Sinn
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Hajo75
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Antwort #46 - 23.07.2022 um 16:44:28
 
Zitat:
§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG

Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
(...)
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist (...).

Das dürfte m.E. hier schon erfüllt sein, sodass deine Frau ihre AE gleich wieder verlieren würde. Dich auf ein Leben in Kenia zu verweisen ist völliger Quatsch, das kann man von keinem Deutschen verlangen (dehalb darf deine Frau auch selbst ohne gesicherten Lebensunterhalt nachziehen).




In dem Paragraphen steht, dass die Ausreise nicht länger als 6 Monate dauern sollte oder in einem längeren von der Ausländerbehörde bestimmten Zeitraum. Daher ist der Ausreisegrund definitiv vorübergehender Natur da ich davon ausgehe, bis dahin 6 Monate gearbeitet zu haben.
In ihrem Visum steht auch: "Aufenthaltsanzeige nach Einreise". Damit ist doch sicher die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis gemeint.

Vielen Dank für deine Tipps (und die der anderen User). Freue mich wirklich über jede Hilfe.

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Antwort #47 - 23.07.2022 um 16:51:58
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 13:38:55:
Mit anderen Worten: Meine Frau kann ihr Visum nur für einen kurzen Besuch bei mir nutzen? Und muss dann nächstes Jahr erneut ein Visum der FZF beantragen? 

Nein, deine Frau kann ihr Visum natürlich nutzen, um mit AT länger zu bleiben. Genau dafür ist ein nationales Visum gedacht.

So, wie du es geschildert hast, plant sie jedoch nur einen kurzen Besuch bei dir, um dann für längere Zeit nach Kenia zurückzukehren. Wenn sie über ein halbes Jahr im Ausland bleibt, erlischt der AT. Verhindern könnte sie das, wenn sie bei der ABH eine Fristverlängerung beantragt und erhält. Da könnte sie die notwendige Betreuung ihres Kindes in der Heimat anführen. Garantiert ist nichts, probieren kann man es.

Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 13:38:55:
Kann sie sich wenigstens anmelden in Deutschland, so dass ich die Steuerklasse ändern kann?

Auch wenn die Änderung der Steuerklasse ohne Zusammenleben nicht möglich ist, kannst du Unterhaltszahlungen an deine Frau als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben. Näheres siehe z.B. hier: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/abzug-von-unterh...
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deerhunter
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Antwort #48 - 23.07.2022 um 17:12:37
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 16:44:28:
In dem Paragraphen steht, dass die Ausreise nicht länger als 6 Monate dauern sollte oder in einem längeren von der Ausländerbehörde bestimmten Zeitraum. Daher ist der Ausreisegrund definitiv vorübergehender Natur da ich davon ausgehe, bis dahin 6 Monate gearbeitet zu haben.

Wenn jemand mit einen FZV in Deutschland einreist, dann nach 14 Tagen wieder ausreist...erlischt am Ende der 90 Tage das FZV. NAch 1 Jahre muss dann ein neues FZV beantragt werden.

Sollte sie eine AE beantragen uns sofort wieder für 1 Jahr ausreisen, lange bevor sie die Karte hat würde ich von einer Scheinehe ausgehen und bei der Wiedereinreise nochmal sehr genau hinschauen....solche Kostrukte sind meist problematisch
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Bayraqiano
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Antwort #49 - 23.07.2022 um 17:37:45
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 16:44:28:
In dem Paragraphen steht, dass die Ausreise nicht länger als 6 Monate dauern sollte oder in einem längeren von der Ausländerbehörde bestimmten Zeitraum. Daher ist der Ausreisegrund definitiv vorübergehender Natur da ich davon ausgehe, bis dahin 6 Monate gearbeitet zu haben.

Bitte diese beiden Erlöschensbedingungen nicht miteinander vermischen. Die sechs Monate gelten nur für erkennbar kurzfristige Gründe (z.B. eine Urlaubsreise). Wenn deine Frau aber ausreist, um sich wie gewohnt um das Kind zu kümmern, quasi zurück in ihr altes Leben fliegt, dann gilt das von mir oben zitierte. Damit erlischt die AE schon mit der Ausreise ohne dass eine Fristverlängerung möglich wäre.

Ich würde euch auch entschieden davon abraten, jetzt überstürzt zu handeln. Zur Not sitzt ihr die Sache aus, bis du den Lebensunterhalt sichern kannst oder bis eine Entscheidung des VG Berlin vorliegt.
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Hajo75
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Antwort #50 - 23.07.2022 um 18:29:16
 
Zitat:
Bitte diese beiden Erlöschensbedingungen nicht miteinander vermischen. Die sechs Monate gelten nur für erkennbar kurzfristige Gründe (z.B. eine Urlaubsreise). Wenn deine Frau aber ausreist, um sich wie gewohnt um das Kind zu kümmern, quasi zurück in ihr altes Leben fliegt, dann gilt das von mir oben zitierte. Damit erlischt die AE schon mit der Ausreise ohne dass eine Fristverlängerung möglich wäre.

Ich würde euch auch entschieden davon abraten, jetzt überstürzt zu handeln. Zur Not sitzt ihr die Sache aus, bis du den Lebensunterhalt sichern kannst oder bis eine Entscheidung des VG Berlin vorliegt.


Wir werden nichts überstürzen. Ich werde das auch vorher mit einem Anwalt besprechen.
Noch eine Frage zum praktischen Ablauf. Mir wurde von der Ausländerbehörde gesagt, dass meine Frau sich bei Ankunft hier zunächst beim Einwohnermeldeamt anmelden muss. Eine Woche später liege die dann in der Ausländerbehörde vor und ohne die kann kein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Wenn diese Aufenthaltserlaubnis erteilt wird und meine Frau ist dann schon wieder zurück in Kenia, muss ich ihr das dann per DHL nach Kenia per Brief schicken oder geht das digital?
Ich nehme an, ohne die schriftliche Aufenthaltserlaubnis im Original dürfte sie sonst nach Ablauf der 90 Tage nicht mehr einreisen?
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Antwort #51 - 23.07.2022 um 18:46:28
 
Sie sollte den Anfenthaltstitel beantragen und abwarten, bis sie die Karte in Händen hält. Und mit der Karte in der Tasche kann sie problemlos nach Kenia reisen und rechtzeitig wieder nach Deutschland zurück kommen.

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Saxonicus
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Antwort #52 - 23.07.2022 um 18:46:43
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 18:29:16:
Wenn diese Aufenthaltserlaubnis erteilt wird und meine Frau ist dann schon wieder zurück in Kenia, muss ich ihr das dann per DHL nach Kenia per Brief schicken oder geht das digital?

Diese Aufenthaltserlaubnis wird in Form einer Karte (eAT) erteilt und m.W.
muss ihn Deine Frau persönlich bei der ABH in Empfang nehmen.

Ich halte es für fraglich, ob man ihn Dir aushändigen wird.

Dieser eAT wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und da dauert es zumeist einige Wochen bis er vorliegt und bei der ABH abgeholt werden kann.
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Hajo75
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Antwort #53 - 23.07.2022 um 19:23:05
 
Saxonicus schrieb am 23.07.2022 um 18:46:43:
Diese Aufenthaltserlaubnis wird in Form einer Karte (eAT) erteilt und m.W.
muss ihn Deine Frau persönlich bei der ABH in Empfang nehmen.

Ich halte es für fraglich, ob man ihn Dir aushändigen wird.

Dieser eAT wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und da dauert es zumeist einige Wochen bis er vorliegt und bei der ABH abgeholt werden kann.


So ist es wohl. Laut der website meines Ausländeramts 4-6 Wochen. 10 Tage vorher bei Einwohnermeldeamt anmelden, da sind wir bei knapp 8 Wochen.
Danke für die Info.
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Antwort #54 - 23.07.2022 um 21:33:39
 
Hajo75 schrieb am 23.07.2022 um 18:29:16:
Wenn diese Aufenthaltserlaubnis erteilt wird und meine Frau ist dann schon wieder zurück in Kenia, muss ich ihr das dann per DHL nach Kenia per Brief schicken oder geht das digital?

Du kannst die AT mit einer entsprechenden Vollmacht abholen (Ist eine Karte, sieht aus wie ein Personalausweis).
Ihr habt den persönlichen Kontakt zur ABH. Wir hatten dies gleich beim Antrag so per Vollmacht geregelt.
Die eAT schickst du dann per dann per DHL oder UPS. Das klappt sehr gut und ist innert einer Woche erledigt.
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Antwort #55 - 24.07.2022 um 09:00:19
 
Steve7 schrieb am 23.07.2022 um 21:33:39:
Du kannst die AT mit einer entsprechenden Vollmacht abholen (Ist eine Karte, sieht aus wie ein Personalausweis).
Ihr habt den persönlichen Kontakt zur ABH. Wir hatten dies gleich beim Antrag so per Vollmacht geregelt.
Die eAT schickst du dann per dann per DHL oder UPS. Das klappt sehr gut und ist innert einer Woche erledigt.

Danke für den Tipp. Auf der Internetseite meiner AB steht, dass Beantragung und Abholung persönlich erfolgen müssen. Aber fragen kann man ja trotzdem mal.
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Hajo75
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Antwort #56 - 24.07.2022 um 10:11:19
 
Meiner Frau wurde das A1 Zertifikat im Original nicht zurückgegeben nach Visumerteilung. Behält die Botschaft das oder ist hier ein Fehler unterlaufen?
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Antwort #57 - 25.07.2022 um 00:56:08
 
Hajo75 schrieb am 24.07.2022 um 10:11:19:
Meiner Frau wurde das A1 Zertifikat im Original nicht zurückgegeben nach Visumerteilung. Behält die Botschaft das oder ist hier ein Fehler unterlaufen?


Da ist dann ein Fehler unterlaufen. Das Original wird üblicherweise nur gesichtet, eine Kopie verbleibt im Vorgang.

Gruß
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Antwort #58 - 25.07.2022 um 09:46:38
 
Bitte stürzt jetzt nicht gleich in die AV wegen des Originals.

Erfahrungswert aus vielen Jahren:
Nur ein einziges Mal war das Original tatsächlich irrtümlich bei uns im Vorgang. Die anderen weit über hundert Fälle lösten sich nach zeitraubenden Diskussionen dadurch, dass das gesuchte Original sich in den Papieren zuhause fand

Sucht bitte nochmal.
Jedes einzelne Papierstück anschauen - so etwas findet sich immer wieder in zwischen ganz anderen Dingen, gern auch zwischen Blatt 3 und 4 der Kopie eines mehrseiten Dokuments  Zwinkernd
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