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Familienzusammenführung Stiefkind aus Kenia (Gelesen: 8.644 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 21.04.2022 um 17:40:33
 
Hajo75 schrieb am 21.04.2022 um 16:16:03:
Ist es so, dass wir die Aufenthaltserlaubnis für das Kind nur im Rahmen eines Visumsantrags beantragen können?

Das Visumverfahren ist die Voraussetzung für die dauerhafte Einreise. Die Ausländerbehörde ist am Verfahren beteiligt und deren Zustimmung ist auch Voraussetzung für die Erteilung des Visums (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV). Nach der Einreise wird dann die Aufenthaltserlabnis bei der ABH beantragt.

Hajo75 schrieb am 21.04.2022 um 16:16:03:
So dass man bei einem ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einlegen kann?

Der Bescheid wird im Fall einer Ablehnung von der Botschaft in Nairobi erstellt. Dagegen sind Remonstration oder unmittelbar Klage beim VG Berlin möglich.
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Hajo75
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Antwort #16 - 15.06.2022 um 12:30:25
 
Seit dem Visumsantrag sind nun genau 3 Monate vergangen. Nachrichten an meine Frau, fehlende Dokumente nachzureichen, gab es nicht. Trotzdem habe ich noch keinen Termin von der Ausländerbehörde erhalten.
Ist das noch im normalen Zeitrahmen?
Und falls nicht: Wo bzw. wie kann man nachfragen?
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SimonB
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Antwort #17 - 15.06.2022 um 15:21:09
 
Hajo75 schrieb am 15.06.2022 um 12:30:25:
Ist das noch im normalen Zeitrahmen?

Ja, durchaus normal.
Der Antrag auf Visa wurde im April für Mutter und Kind gestellt?

Wieso wartest du auf irgendeinen Termin der ABH?
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Hajo75
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Antwort #18 - 15.06.2022 um 16:07:31
 
SimonB schrieb am 15.06.2022 um 15:21:09:
Ja, durchaus normal.
Der Antrag auf Visa wurde im April für Mutter und Kind gestellt?

Wieso wartest du auf irgendeinen Termin der ABH?

Vor 3 Monaten Visa für die Mutter/Ehefrau beantragt, das Visum für das Kind 6 Wochen später.

Ich warte auf den Termin der ABH, in dem u.a. durch Befragung meiner Person geprüft wird, ob eine Scheinehe vorliegt. Ist es nicht der Regelfall, dass die ausl. Botschaft die zuständige Ausländerbehörde hinzuzieht, wenn es um ein nationales Visum zur Familienzusammenführung geht? Oder bin ich da falsch informiert?
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SimonB
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Antwort #19 - 15.06.2022 um 16:51:20
 
Hajo75 schrieb am 15.06.2022 um 16:07:31:
das Visum für das Kind 6 Wochen später.

Ich denke, die Visastelle in Kenia wird beide Anträge zusammen bearbeiten.

Insofern solltest du noch nicht ungeduldig sein.
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Hajo75
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Antwort #20 - 15.06.2022 um 18:09:50
 
SimonB schrieb am 15.06.2022 um 16:51:20:
Ich denke, die Visastelle in Kenia wird beide Anträge zusammen bearbeiten.


Davon wurde meiner Frau nichts gesagt, als sie das Visum fürs Kind nachgereicht hat. Die Situation ist reichlich unbefriedigend. Nach meiner Kenntnis sollte über einen Visumsantrag binnen 3 Monate entschieden werden. Sollten Dokumente überprüft werden, kann es 3-6 Monate dauern, aber das ist bei uns offenbar nicht der Fall. Ich weiß nicht, ob es das normale Prozedere ist, Visumsanträge nachträglich zusammenzufassen, zumal der Botschaft gar nicht bekannt war, dass ein Visumantrag für das Kind nachgereicht wird.
Und falls das so gehandhabt wird, wäre es schon wünschenswert, das auch mitzuteilen.

Aber vermutlich hast du recht und wir müssen uns einfach weiter gedulden. Vielen Dank für die Antworten.
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deerhunter
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Antwort #21 - 15.06.2022 um 18:16:37
 
Hat sich denn die Finanzierung des LU geändert?
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Hajo75
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Antwort #22 - 15.06.2022 um 18:50:33
 
deerhunter schrieb am 15.06.2022 um 18:16:37:
Hat sich denn die Finanzierung des LU geändert?

Nein, aber dazu wurden wir bisher ja überhaupt nicht befragt.
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roseforest
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Antwort #23 - 15.06.2022 um 19:25:53
 
es macht ja Sinn die Visumanträge zusammen zu bearbeiten.
Ich kenne es nur von der Deutschen Botschaft Manila da spricht man das einfach ab und diese antworten auch auf emails..

Fragt doch per Mail beim BVA an
https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/V/Visa-Angelegenheiten/visa_node.htm...

wie der Stand ist ihr habt ja sicher Bearbeitungsnummer. Die können euch zumindest sagen wo der Antrag ist z.B. ob er schon bei der ABH ist etc.
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deerhunter
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Antwort #24 - 15.06.2022 um 20:00:52
 
Gab es denn im Zuge der Hochzeit schon eine UP?

Denn normalerweise gibt es von Kenia ja eine UP...das könnte auch für die Verzögerung verantwortlich sein.

Die Legalisation kenianischer Urkunden wurde mit Billigung des Auswärtigen Amts ab 01.09.2002
eingestellt, da die Botschaft feststellen musste, dass die Voraussetzungen zur Legalisation
kenianischer Urkunden nicht gegeben sind. Stattdessen besteht für deutsche Behörden die
Möglichkeit, kenianische Urkunden im Wege der Amtshilfe überprüfen zu lassen. Hierfür benötigt
die Botschaft ein entsprechendes Amtshilfeersuchen ggf. mit konkreten Fragen, das zusammen mit
der ausländischen Urkunde im Original und zwei einfachen Kopien und einer Kostenzusage dieser
Behörde an die Botschaft übersandt wird. Darüber hinaus benötigt die Botschaft zwei einfache
Kopien der Datenseite der Pässe der kenianischen Urkundeninhaber*innen.
Da im Einzelfall die Überprüfung von Geburtsurkunden auf Wunsch auch in Krankenhäusern
erfolgt, bittet die Botschaft darüber hinaus, eine entsprechende Vollmacht der volljährigen
Antragsteller*innen oder der Erziehungsberechtigten zu übersenden (siehe Anhang). [/quote]
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006254/784784bb0ef2b18b7e5f17693dab8b8a/me...


Hajo75 schrieb am 15.06.2022 um 18:50:33:
Nein, aber dazu wurden wir bisher ja überhaupt nicht befragt.

Das wird noch kommen
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Antwort #25 - 15.06.2022 um 20:41:28
 
Müsste da als Erstes nicht der Kostenvorschuss für die UP verlangt werden? 3 Monate allein bis dahin wären dafür dann aber schon recht lang.
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roseforest
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Antwort #26 - 15.06.2022 um 21:24:51
 
Ich würde sie gesagt an BVA schreiben
Wenn dann rauskommt das liegt doch bei der Botschaft dann unotätigkeitsklage. Mit der Urkundenprüfing liegt man öfters dass das nicht gemacht wird wenn schon verheiratet
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deerhunter
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Antwort #27 - 16.06.2022 um 08:09:12
 
lottchen schrieb am 15.06.2022 um 20:41:28:
Müsste da als Erstes nicht der Kostenvorschuss für die UP verlangt werden? 3 Monate allein bis dahin wären dafür dann aber schon recht lang. 

Normal schon...aber vielleicht wurde diese ja schon im Zuge der Hochzeit gemacht. Der TE möge hier bitte mal antworten


roseforest schrieb am 15.06.2022 um 21:24:51:
Mit der Urkundenprüfing liegt man öfters dass das nicht gemacht wird wenn schon verheirate

Ja, würde dann aber im Zuge des FZV zum Ausländer für das Kind gemacht werden. aalso wenn es noch keine UP gibt, wird es vermutlich eine geben....und das dauert! Müsste aber eben im Voraus bezahlt werden.

Somit wäre BVA die beste adresse um etwas rauszubekommen
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Hajo75
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Antwort #28 - 16.06.2022 um 09:30:10
 
Wir haben im Ausland geheiratet, Hochzeitsurkunde und Apostille wurden bei Visumsantrag meiner Frau wie gewünscht bei der Botschaft eingereicht. Eine UP fand nicht statt, weil für die Hochzeit nicht notwendig.

Kostenvorschuss wurde nicht gefordert.

@Roseforest: Vielen Dank. Das werde ich machen. Auf den Seiten der dt. Botschaft in Nairobi wird, so weit ich mich erinnere, von Nachfragen abgeraten, da diese nicht beantwortet würden. Daher haben wir bisher auch geduldig gewartet.
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Saxonicus
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Antwort #29 - 16.06.2022 um 09:32:24
 
roseforest schrieb am 15.06.2022 um 21:24:51:
Mit der Urkundenprüfing liegt man öfters dass das nicht gemacht wird wenn schon verheiratet

Die Urkundenprüfung ist erst dann erforderlich, wenn eine Familienzusammenführung nach Deutschland angestrebt wird.

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